Drucksache 17 / 18 295 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 18. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. März 2016) und Antwort Zukunft des Müggelschlößchen-Areals in Friedrichshagen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie sehen nach dem Verkauf des Müggelschlößchen -Areals in Friedrichshagen die weiteren Pläne aus? Antwort zu 1: Laut Auskunft des zuständigen Bezirksamtes Treptow-Köpenick sind die Käufer des Areals mit der Idee an das Bezirksamt herangetreten, das ehemalige Ausflugslokal wiederzuerrichten. Frage 2: Welche Möglichkeiten gibt es, das Müggelschlößchen -Areal zu bebauen und welche Einschränkungen gibt es dabei? Antwort zu 2: Das unbebaute Grundstück liegt außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, so dass für die Beurteilung von Bauvorhaben § 35 Baugesetzbuch (Außenbereich) maßgeblich ist. Da der Außenbereich nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von Bebauung frei bleiben soll, unterliegt die Errichtung von Bauvorhaben strengen Zulassungsregeln. Öffentliche Belange dürfen nicht entgegenstehen bzw. beeinträchtigt werden. Das Grundstück gilt als Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes . Der Flächennutzungsplan stellt für das Areal im Bereich des Müggelseeufers Grünfläche/Wassersport , im übrigen Wald dar. Außerdem liegt das Grundstück in der engeren Schutzzone des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Friedrichshagen. Bereits aus diesen Gründen wird eine Bebauung, wenn überhaupt, nur in sehr eingeschränktem Umfang möglich sein. Frage 3: Hat der Eigentümer eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag eingereicht und wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage und mit welchem Inhalt? Antwort zu 3: Nein, es liegen keine förmlichen Baugesuche vor. Frage 4: Wie schätzt der Senat die Möglichkeit ein, dass auf dem Müggelschlößchen-Areal wieder ein Ausflugslokal entsteht und welche infrastrukturellen Maßnahmen wären in diesem Fall vor Ort vorzunehmen? Antwort zu 4: Nach derzeitiger Erkenntnislage schätzt der Senat den Bau eines Ausflugslokals aus den o.g. Gründen grundsätzlich kritisch ein. Berlin, den 11. April 2016 In Vertretung R. Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2016)