Drucksache 17 / 18 297 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 29. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. März 2016) und Antwort Kosten und Bedarf von Radinfrastruktur - Fahrradstraßen und Radschnellwege Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kilometer Fahrradstraßen gibt es gegenwärtig im Land Berlin? Welche Fahrradstraßen sind das? Antwort zu 1: Da Fahrradstraßen in aller Regel durch die Bezirksämter angeordnet, umgesetzt und ggf. auch wieder abgeordnet werden, ohne dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt darüber informiert werden muss, gibt es keine vollständige Statistik über Zahl, Lage und Länge der in Berlin existierenden Fahrradstraßen . Der nachfolgenden Auflistung können jedoch die Namen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bekannten Fahrradstraßen entnommen werden . Nr. Name Bezirk Nr. Name Bezirk 1 Alberichstraße Marzahn- Hellersdorf 10 Max-Beer-Straße Mitte 2 Norwegerstraße Pankow 11 Rochstraße Mitte 3 Schwedter Straße Mitte / Pankow 12 Choriner Straße Mitte / Pankow 4 Orankeweg Lichtenberg 13 Gormannstraße Mitte 5 Teufelsseechaussee Charlottenburg-Wilmersdorf 14 Hönower Weg Lichtenberg 6 Bergmannstraße Friedrichshain-Kreuzberg 15 Prinzregentenstraße Charlottenburg- Wilmersdorf 7 Elkartweg Spandau 16 Zobtener Straße Lichtenberg 8 Grüne Trift Treptow- Köpenick 17 Wiesenpromenade Treptow- Köpenick 9 Linienstraße Mitte Frage 2: Welche durchschnittlichen Gesamtkosten pro Kilometer veranschlagt der Senat für die Ausweisung und Markierung einer Fahrradstraße? Antwort zu 2: Informationen zu den Kosten der Ausweisung und Markierung von Fahrradstraßen liegen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nur für einige wenige Fahrradstraßen vor, die aus Mitteln des Radverkehrsinfrastrukturprogramms finanziert wurden. Aktuell sind dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf Mittel in Höhe von 25.000 € für die Beschilderung und Markierung der geplanten Fahrradstraßen Lauenburger Straße und Sedanstraße zugesagt. Dies entspricht Kosten von 11.111 € pro Kilometer. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 297 2 Frage 3: Welche zusätzlichen Kosten pro Kilometer veranschlagt der Senat, wenn zusätzlich Lieferzonen mit auszuweisen und Maßnahmen zur Verdrängung von quartiersfremden Durchgangsverkehr bzw. zur Verlangsamung von Anliegerverkehr einzubeziehen sind? Antwort zu 3: Für die Ausweisung von Lieferzonen im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Fahrradstraße ist dem Senat kein Beispiel bekannt. Die Einrichtung einer Durchfahrtssperre in der Alberichstraße in Marzahn- Hellersdorf wurde 2010 vom Bezirksamt mit Kosten von 3.000 € veranschlagt. Weitaus größer war in der Alberichstraße der Bedarf an Mitteln für Fahrbahnsanierungen, die vom Bezirksamt zur Herstellung einer fahrradfreundlichen Fahrbahnoberfläche in Fahrradstraßen beantragt und diesem teilweise auch bewilligt wurden (Gesamtkosten der Maßnahme Alberichstraße ca. 95.000 €). Auch in anderen Bezirken war die Herstellung gut befahrbarer Beläge in den für die Ausweisung als Fahrradstraße notwendig , was meist durch die Bereitstellung von Radverkehrsinfrastrukturmitteln der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erfolgte. Frage 4: Welche durchschnittlichen Gesamtkosten pro Kilometer veranschlagt der Senat für den Bau von Radschnellwegen inklusive Unterbau nach den anerkannten Regeln der Technik gegen Deckenaufbrüche durch Frost oder Baumwurzeln? Frage 5: Mit welchem durchschnittlichen Kostensatz rechnet der Senat für die Beleuchtung von Radschnellwegen pro Kilometer? Antwort zu 4 und 5: Da der Senat in Berlin bisher noch keine Radschnellwege gebaut hat, liegen auch noch keine Informationen bezüglich der genauen Kosten(- aufteilung) vor. Dies bezieht sich sowohl auf die Kosten für den Wegebau (u. a. Oberdecke, Unterbau, Frostschutz ), als auch auf Kosten für wegebegleitende Ausstattungselemente , wie z. B. Beleuchtung entlang der Verkehrsanlage . Darüber hinaus setzen sich die Gesamtkosten aus noch vielen weiteren Kostensätzen zusammen, dessen Summanden einerseits auch noch nicht bekannt sind und andererseits für verschiedene Streckenabschnitte i. d. R. auch unterschiedlich ausfallen können. Eine pauschale Angabe von Kilometerpreisen ist somit nicht möglich . Berlin, den 12. April 2016 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2016)