Drucksache 17 / 18 298 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 29. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. März 2016) und Antwort Kosten von Radinfrastruktur - Schadstellen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Schlagloch-Sanierungen sind in den letzten drei Jahren vorgenommen worden? Wie hoch waren die dafür entstandenen Gesamtkosten? Antwort zu 1: Die Beseitigung von Schlaglöchern in Radwegen obliegt den Straßenbaulastträgern. Die für die Radwege zuständigen Straßenbaulastträger sind in Berlin abgesehen von wenigen Ausnahmen die Bezirksämter, die entsprechende Reparaturen aufgrund der Verkehrssicherungspflicht im Rahmen der Straßenunterhaltung aus eigenen Mitteln finanzieren, ohne dass sie nach Kenntnis des Senats darüber eine Statistik führen. Daher lassen sich auch die dafür entstandenen Gesamtkosten nicht beziffern , zumal eine zuverlässige Zuordnung der Kosten für Geh- und Radwegreparaturarbeiten in Bezug auf Fußgänger - und Radverkehr meist nicht möglich ist. Auf die Antworten auf die Anfragen 17/ 16703 vom 07.07.2015 und 17/ 15088 vom 02.12.2014 wird verwiesen. Frage 2: Welche durchschnittlichen Gesamtkosten veranschlagt der Senat für die Beseitigung eines Mangels an Radinfrastruktur (z.B. Schlaglöcher, Wurzelschäden)? Antwort zu 2: Die Sanierung einzelner Schlaglöcher oder Wurzelschäden erfordert in der Regel nur Mittel in drei- oder niedriger vierstelliger Euro-Höhe. Da es auch innerhalb dieses niedrigen Kostenrahmens sehr große Unterschiede bezüglich der Kosten für die Beseitigung verschiedener Schadstellen gibt und die Kosten insbesondere von der konkreten örtlichen Situation abhängen, kann kein aussagekräftiger Durchschnittswert dafür angegeben werden. Frage 3: Wie viele Kleinmängel und Schadstellen für den Radverkehr sind in den letzten drei Jahren beseitigt werden? Was ist dafür in Summe ausgegeben worden? Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten je Maßnahmen ? Was für Maßnahmen und Mängel waren das? Antwort zu 3: Da die Bezirksämter nach Kenntnis des Senats keine entsprechenden Statistiken führen, können hierzu keine Angaben gemacht werden. Berlin, den 08. April 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Apr. 2016)