Drucksache 17 / 18 300 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 30. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. März 2016) und Antwort A100, 17. Bauabschnitt – Zufahrtsstraßen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist bei der Planung des 17. BA der A100 noch die Realisierung eines Vollanschlusses an die Straße Am Treptower Park geplant? Antwort zu 1: Die Realisierung eines Vollanschlusses an die Straße Am Treptower Park ist der aktuelle Planungsstand . Frage 2: Wenn ja, ist damit auch die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der Straße Am Treptower Park von der Bulgarischen Straße zum Autobahnanschluss vorgesehen? Erfolgt dafür auch ein Ausbau dieses Straßenabschnitt ? Wenn ein Ausbau erfolgt, ist dafür ein eigenes Planfeststellungsverfahren nach Berliner Straßengesetz erforderlich oder ist der Ausbau Teil des 17. BA der A100? Antwort zu 2: Das auch mit dem Bezirk abgestimmte Verkehrskonzept aus den 90er Jahren sieht im Zusammenhang mit der neuen Vollanschlussstelle an der Straße Am Treptower Park bei einem Weiterbau des 17. Bauabschnitts (BA) der A 100 einen Zweirichtungsverkehr für die Straße Am Treptower Park und eine verkehrliche Entlastung mit Rückbau/Umgestaltung der Puschkinallee vor. Zur Umsetzung dieser Planung ist ein gesondertes Planfeststellungsverfahren erforderlich, das maßgebliche Planungsrecht ist vom Zeitpunkt des Verfahrens und der Einstufung als Bundesstraße oder Stadtstraße abhängig. Hierzu gibt es bisher noch keine Machbarkeitsuntersuchungen oder Planungen. Frage 3: Werden bei der Planung des Autobahnanschlusses im Bereich vor dem Ostkreuz Um- oder Ausbauten der Hauptstraße, des Markgrafendamm, der Lasker -, Persius- oder Corinthstraße vorgenommen? Frage 4: Wenn ja, werden diese Um- oder Ausbauten Teil der Planfeststellung des 17.BA der A100? Antwort zu 3 und 4: Für eine Autobahnanschlussstelle im Bereich des Bahnhofs Ostkreuz werden derzeit keine Um- und Ausbaumaßnahmen/ Vorleistungen an den umliegenden Straßen Hauptstraße, Markgrafendamm, Lasker - Persius- und Corinthstraße vorgenommen. Die erforderlichen Umbaumaßnahmen an den angrenzenden Straßen für eine Autobahnanschlussstelle sind daher im Planfeststellungsverfahren des 17. BA der A 100 zu konkretisieren. Frage 5: Ist durch die Anbindung des 17. BA der A100 an die Storkower Straße ein Ausbau auf bzw. Einrichtung von 2x2 Fahrspuren im Bereich zwischen Möllendorffstraße und der Landsberger Allee vorgesehen? Frage 6: Wenn ja, ist dafür ein eigenes Planfeststellungsverfahren nach Berliner Straßengesetz erforderlich oder ist der Ausbau Teil des 17. BA der A100? Antwort zu 5 und 6: Bisher wurde hierzu lediglich eine erste Machbarkeitsuntersuchung bezüglich der Flächenverfügbarkeit für einen vierstreifigen Ausbau der Storkower Straße zwischen Landsberger Allee und Möllendorffstraße durchgeführt. Es erfolgte dabei weder eine Variantenuntersuchung, noch eine verkehrliche Untersuchung zur Notwendigkeit eines solchen vierstreifigen Ausbaus. Für einen Straßenausbau mit zusätzlichen Fahrstreifen auf der Storkower Straße wäre ein gesondertes Planfeststellungsverfahren nach Berliner Straßengesetz erforderlich. Berlin, den 14. April 2016 In Vertretung R. Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2016)