Drucksache 17 / 18 302 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 31. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. April 2016) und Antwort Pensionen und Beihilfen: Laufen den Hochschulen die Kosten für nicht mehr tätiges Personal davon? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch waren die Ausgaben der Berliner Hochschulen für Pensionen in den vergangenen fünf Jahren (bitte nach Jahren und Hochschulen getrennt) a) in absoluten Zahlen? b) in Prozent des gesamten konsumtiven Landeszuschusses (mit sowie ohne Hochschulpakt)? 2. Wie entwickelten sich die Beihilfezahlungen und sonstige Verpflichtungen gegenüber ehemaligen Professor *innen und anderen Beamt*innen im entsprechenden Zeitraum? Zu 1. und 2.: Die erfragten Angaben liegen im Rahmen der Leistungsberichterstattung der Hochschulen bis zum Jahr 2014 vor. Für das Jahr 2015 ist die Haushaltsrechnung der Hochschulen noch nicht abgeschlossen. Der Anteil der Versorgungslasten an den konsumtiven Landeszuschüssen liegt im Jahr 2014 durchschnittlich bei 13 %; bezogen auf die Landeszuschüsse ohne die Bundesmittel aus dem Hochschulpakt 2020 bei 15 %. Die differenzierten Daten sind in den Tabellen 1 bis 4 im Anhang dargestellt. Aufgrund der strukturellen Besonderheiten wird die Charité - Universitätsmedizin Berlin nicht in die Summen für alle Hochschulen einbezogen. Für die Charité sind die auf die Fakultät (Forschung und Lehre ohne Krankenversorgung ) entfallenden Anteile ausgewiesen und zwar jeweils die Entwicklung des Mittelabflusses für Pensionen . Diese machen im Jahr 2014 einen Anteil von 4 % an den konsumtiven Zuschüssen aus; bezogen auf die Landeszuschüsse ohne Bundesmittel aus dem Hochschulpakt 2020 sind es 5 %. Da die Charité den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unterliegt und deshalb der Sache und der Höhe nach verpflichtend Pensionsrückstellungen zu bilden hat, summieren sich die tatsächlich ergebniswirksamen Pensions-aufwendungen für das Wirtschaftsjahr 2014 auf 26 Mio. €. Dieser Betrag entspricht einem prozentualen Anteil von 13 % (mit Bundesmitteln aus dem Hochschulpakt) bzw. von 14 % (ohne Bundesmittel aus dem Hochschulpakt) des konsumtiven Landeszuschusses . 3. Wie hoch werden voraussichtlich die Ausgaben der Berliner Hochschulen für Pensionen und Beihilfen in den kommenden zehn Jahren sein (bitte nach Jahren und Hochschulen getrennt)? Zu 3.: Zur Beantwortung der Frage wurden die Hochschulen um Stellungnahme gebeten. Die gelieferten Daten sind in den Tabellen 5 und 6 im Anhang zusammengestellt . Die Hochschulen sind dabei jeweils von unterschiedlichen spezifischen Annahmen für die Entwicklung der Versorgungsfälle ausgegangen. Für die Charité - Universitätsmedizin Berlin sind jeweils die Gesamtzahlen, die den Bereich Krankenversorgung einschließen sowie der Anteil für Forschung und Lehre angegeben. 4. Wann wird, einen gleichbleibenden Personalbestand der jeweiligen Hochschule vorausgesetzt, an welcher Hochschule der Zeitpunkt erreicht sein, an dem die Ausgaben für Leistungen an ehemalige Hochschulmitglieder und Beamt*innen gleich oder größer den erwartbaren Ausgaben für aktives Personal sind? Zu 4.: Zur Beantwortung der Frage wurden die Hochschulen um Stellungnahme gebeten. Bezogen auf das gesamte Personal kann davon ausgegangen werden, dass dieser Zustand nicht erreicht wird. Auch bezogen auf die aktiven Beamtinnen und Beamten stellen die Fachhochschulen fest, dass dieser Zustand voraussichtlich nicht erreicht wird. Beschränkt auf die aktiven Beamtinnen und Beamten ist der Zeitpunkt des Gleichstands an einigen Universitäten bereits erreicht worden, an der Technischen Universität Berlin im Jahr 2006 und an der Universität der Künste im Jahr 2007. Auch an der Charité - Universitätsmedizin Berlin besteht dieses Verhältnis bereits. Die Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 302 2 Charité weist jedoch darauf hin, dass sie seit Inkrafttreten des Berliner Universitätsmedizingesetzes (UniMedG) 2005 praktisch nicht mehr verbeamte, so dass sich das Verhältnis des Aufwandes für pensionierte Beamtinnen und Beamte vs. aktive Beamtinnen und Beamte stetig ‚verschlechtere‘. 5. Welche rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten haben die Hochschulen, Rücklagen bzw. Rückstellungen für entstehende Pensionsverpflichtungen zu bilden? In welchem Umfang werden auflaufende Pensionsverpflichtungen insbesondere bei den Landes-zuschüssen aus den Hochschulverträgen berücksichtigt? Wie hat sich dies seit der vollen Übernahme der Dienstherreneigenschaft durch die Hochschulen und damit auch der daraus erwachsenden finanziellen Verpflichtungen entwickelt? Zu 5.: Grundsätzlich haben die Hochschulen nach § 62 Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit § 105 LHO die rechtliche Möglichkeit, zweckgebunden Rücklagen zu bilden. Dies geschieht zum Beispiel, indem die Versorgungszuschläge für sogenannte Sonderprofessuren (gemeinsame Berufungen, Personalkostenerstattung durch Dritte) oder Abfindungszahlungen gemäß Versorgungslastenteilungs -Staatsvertrag einer Versorgungsrücklage zugeführt werden. Des Weiteren führen die Hochschulen die jährlich vorgesehenen Beträge gemäß Versorgungsrücklagengesetz an das Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“ ab. Die in den Hochschulverträgen für die einzelnen Jahre vereinbarten Landeszuschüsse werden unter Berücksichtigung der Aufgaben und der bestehenden rechtlichen Verpflichtungen der Hochschulen grundsätzlich auskömmlich bemessen. Zur Abfederung der in den kommenden Jahren auch bei den Berliner Hochschulen steigenden Pensionslasten werden den Berliner Hochschulen unter anderem auch Mittel aus der oben genannten Versorgungsrücklage nach dem Gesetz über die Versorgungsrück -lage des Landes Berlin zur Verfügung gestellt werden . Wirtschaftsführung und Rechnungswesen der Charité - Universitätsmedizin Berlin richten sich nach kaufmännischen Grundsätzen (§ 24 Abs. 1 UniMedG). Aus diesem Grund ist die Charité verpflichtet, Pensionsrückstellungen unter Beachtung der handelsgesetzlichen Vorschriften zu bilden. 6. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus der Entwicklung der Pensionslasten bei den Hochschulen? Zu 6.: Der Senat wird die Entwicklung der Pensionsausgaben der Hochschulen weiterhin beobachten und bei den Verhandlungen über die künftigen Hochschulverträge auch diesen Sachverhalt – wie in den vergangenen Jahren auch – angemessen berück-sichtigen. Berlin, den 15. April 2016 In Vertretung Steffen Krach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Apr. 2016) Anhang Tab. 1: Ausgaben für Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten gemäß Leistungsberichten , in T€ 2010 2011 2012 2013 2014 Freie Universität Berlin 43.304 44.771 45.617 46.919 48.115 Humboldt-Universität zu Berlin 9.257 9.701 11.104 11.683 13.311 Technische Universität Berlin* 38.297 39.162 39.462 40.147 40.961 Universitäten gesamt 90.857 93.633 96.183 98.750 102.386 Beuth-Hochschule für Technik 10.086 10.977 11.382 11.835 12.700 Hochschule für Technik und Wirtschaft 1.309 1.588 1.711 2.050 2.435 Hochschule für Wirtschaft und Recht 3.495 3.709 3.890 3.943 4.353 Alice-Salomon-Hochschule 1.737 1.756 1.929 1.910 1.931 Fachhochschulen gesamt 16.628 18.031 18.913 19.737 21.419 Universität der Künste 13.429 13.646 13.701 13.708 13.713 Kunsthochschule Weißensee 49 139 477 640 782 Hochschule für Musik 91 177 558 656 685 Hochschule für Schauspielkunst 50 86 216 241 293 Kunsthochschulen gesamt 13.619 14.048 14.952 15.245 15.473 alle Hochschulen 121.103 125.713 130.048 133.732 139.278 Charité (Forschung und Lehre) 6.766 7.216 8.469 8.406 8.862 * enthält die Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Tab. 2: Anteil der Ausgaben für Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten, am konsumtiven Zuschuss, in % 2010 2011 2012 2013 2014 Freie Universität Berlin 16% 15% 16% 16% 16% Humboldt-Universität zu Berlin 5% 5% 5% 5% 6% Technische Universität Berlin* 15% 14% 14% 14% 14% Universitäten gesamt 13% 12% 12% 13% 13% Beuth-Hochschule für Technik 16% 17% 16% 17% 17% Hochschule für Technik und Wirtschaft 3% 3% 3% 4% 4% Hochschule für Wirtschaft und Recht 10% 9% 10% 10% 11% Alice-Salomon-Hochschule 15% 14% 15% 15% 14% Fachhochschulen gesamt 11% 11% 11% 11% 12% Universität der Künste 22% 22% 21% 21% 20% Kunsthochschule Weißensee 1% 2% 6% 9% 10% Hochschule für Musik 1% 2% 5% 6% 6% Hochschule für Schauspielkunst 1% 1% 3% 4% 4% Kunsthochschulen gesamt 16% 16% 16% 17% 16% alle Hochschulen 13% 12% 12% 13% 13% Charité (Forschung und Lehre) 4% 4% 4% 4% 4% * enthält die Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Tab. 3: Anteil der Ausgaben für Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten, am konsumtiven Zuschuss ohne Bundesmittel aus dem Hochschulpakt 2020, in % 2010 2011 2012 2013 2014 Freie Universität Berlin 16% 16% 17% 17% 18% Humboldt-Universität zu Berlin 5% 5% 6% 6% 7% Technische Universität Berlin* 15% 16% 16% 16% 16% Universitäten gesamt 13% 13% 13% 14% 14% Beuth-Hochschule für Technik 17% 18% 19% 20% 22% Hochschule für Technik und Wirtschaft 3% 4% 4% 5% 5% Hochschule für Wirtschaft und Recht 10% 11% 12% 12% 13% Alice-Salomon-Hochschule 15% 16% 18% 18% 18% Fachhochschulen gesamt 11% 12% 13% 13% 14% Universität der Künste 22% 22% 23% 23% 23% Kunsthochschule Weißensee 1% 2% 7% 9% 11% Hochschule für Musik 1% 2% 6% 7% 7% Hochschule für Schauspielkunst 1% 1% 3% 4% 5% Kunsthochschulen gesamt 16% 17% 18% 18% 18% alle Hochschulen 13% 13% 14% 14% 15% Charité (Forschung und Lehre) 4% 4% 5% 5% 5% * enthält die Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Tab. 4: Ausgaben für Beihilfen und Unterstützungen der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gemäß Leistungsberichten, in T€ 2010 2011 2012 2013 2014 Freie Universität Berlin 5.072 5.326 4.965 5.324 5.820 Humboldt-Universität zu Berlin 778 1.055 1.248 1.217 1.510 Technische Universität Berlin In den Versorgungsausgaben enthalten. Universitäten gesamt 5.849 6.381 6.213 6.541 7.330 Beuth-Hochschule für Technik 885 932 1.189 1.353 1.574 Hochschule für Technik und Wirtschaft 104 119 134 163 283 Hochschule für Wirtschaft und Recht 436 388 467 491 565 Alice-Salomon-Hochschule 206 248 244 188 224 Fachhochschulen gesamt 1.630 1.686 2.033 2.194 2.646 Universität der Künste 1.437 1.682 1.782 1.794 1.551 Kunsthochschule Weißensee 10 21 37 52 24 Hochschule für Musik 18 43 17 60 83 Hochschule für Schauspielkunst 12 27 38 25 42 Kunsthochschulen gesamt 1.477 1.773 1.875 1.932 1.700 alle Hochschulen 8.956 9.841 10.121 10.667 11.676 Charité (Forschung und Lehre) 687 783 699 983 1.101 Tab. 5: Voraussichtliche Entwicklung der Versorgungslasten für ehemalige Beamtinnen und Beamte und deren Hinterbliebene, in T€ 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Freie Universität Berlin 51.700 53.700 Keine weitergehenden Prognosen vorhanden. Humboldt-Universität zu Berlin 14.607 16.424 18.247 19.616 20.693 21.907 23.594 25.200 26.913 28.908 Technische Universität Berlin* 42.917 44.344 45.813 46.842 47.796 48.876 50.200 51.421 52.509 53.934 Beuth-Hochschule für Technik 13.475 13.834 14.180 14.485 14.789 15.140 15.491 15.577 15.413 15.385 Hochschule für Technik und Wirtschaft 4.071 4.526 5.094 5.683 5.513 Keine weitergehenden Prognosen vorhanden. Hochschule für Wirtschaft und Recht* 5.103 5.370 5.690 6.210 6.690 6.980 7.430 8.140 8.510 8.830 Alice-Salomon-Hochschule 2.293 2.309 2.322 2.392 2.464 2.538 2.738 2.949 3.103 3.332 Universität der Künste Für einen solch langen Zeitraum liegen UdK-intern keine Prognosen vor. Kunsthochschule Weißensee 877 945 1.025 1.169 1.227 1.252 1.377 1.515 1.954 2.013 Hochschule für Musik 718 845 908 1,023 1.166 1.620 1.928 2.082 2.395 3.017 Hochschule für Schauspielkunst 324 356 366 415 497 602 734 881 899 1.052 Charité 17.370 17.891 18.428 18.981 19.550 20.137 20.741 21.363 22.004 22.664 darunter Forschung & Lehre 9.270 9.548 9.835 10.130 10.433 10.746 11.069 11.401 11.743 12.095 * enthält Versorgungslasten inkl. Beihilfen Tab. 6: Voraussichtliche Entwicklung der Beihilfen für ehemalige Beamtinnen und Beamte und deren Hinterbliebene, in T€ 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Freie Universität Berlin 5.500 5.700 Keine weitergehenden Prognosen vorhanden. Humboldt-Universität zu Berlin 1.349 1.517 1.685 1.812 1.911 2.023 2.179 2.327 2.485 2.670 Technische Universität Berlin Beihilfen für die Versorgungsempfänger/innen in den Versorgungsausgaben enthalten. Beuth-Hochschule für Technik 2.072 2.383 2.741 3.152 3.624 4.168 4.793 5.512 6.339 7.290 Hochschule für Technik und Wirtschaft 322 364 418 477 555 Keine weitergehenden Prognosen vorhanden. Hochschule für Wirtschaft und Recht* Gesamthochrechnung für Versorgungslasten inkl. Beihilfen (siehe Tabelle oben). Alice-Salomon-Hochschule 253 255 256 264 272 280 302 326 343 368 Universität der Künste Für einen solch langen Zeitraum liegen UdK-intern keine Prognosen vor. Kunsthochschule Weißensee 55 58 65 65 65 65 68 68 78 78 Hochschule für Musik 60 60 68 70 73 83 90 93 95 105 Hochschule für Schauspielkunst 30 30 30 33 35 38 40 43 43 45 Charité 2.091 2.154 2.219 2.285 2.354 2.425 2.497 2.572 2.649 2.729 darunter Forschung & Lehre 1.236 1.273 1.311 1.350 1.391 1.433 1.476 1.520 1.566 1.612 S17-18302 S1718302