Drucksache 17 / 18 309 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Heiko Herberg (PIRATEN) vom 01. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2016) und Antwort Verwicklungen der landeseigenen Unternehmen Berlins in das NS-Unrecht: GESOBAU AG Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte , die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Zur Beantwortung der Fragen wurde eine Stellungnahme der Wohnungsbaugesellschaft GESOBAU AG eingeholt. Die von dort in eigener Verantwortung erstellte Stellungnahme ist in der nachfolgenden Antwort enthalten. Frage 1: a) Ist dem Senat bekannt, ob es im Zuge der sog. Arisierung in den Jahren 1933-1945 zu Enteignungen jüdischer Anteilseigner*innen, Aktionär*innen o.ä. der GE- SOBAU AG oder möglicher Rechtsvorgängerinnen kam? b) Kam es nach Kenntnis des Senats im Rahmen der Arisierung zu Enteignungen jüdischer Grundstücks- oder Immobilienbesitzer*innen, an denen die GESOBAU AG beteiligt war oder von denen sie profitierte? c) In welchem Umfang fanden diese Enteignungen statt und wie viele Personen waren hiervon betroffen? Antwort zu 1: Dem Senat sind Enteignungen nicht bekannt. Frage 2: Ist dem Senat bekannt, ob und in welchem Umfang durch das Unternehmen Zwangsarbeiter*innen in den Jahren 1933-1945 beschäftigt wurden bzw. inwieweit das Unternehmen von Zwangsarbeit direkt oder indirekt profitierte? Antwort zu 2: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Frage 3 a: Wurden von Betroffenen bzw. ihren Familien oder deren Nachfahren Restitutions- und /oder Entschädigungsforderungen , bspw. im Rahmen der Jewish Claims Conference, geltend gemacht? Antwort zu 3 a: Ja, gemäß bewilligten Restitutionsanträgen wurden Entschädigungsanforderungen gemäß Vermögensgesetz geltend gemacht. Frage 3 b: Wurden Rückübertragungen oder Entschädigungen durch die GESOBAU AG an Betroffene bspw. im Rahmen des § 30a Abs. 1 Satz 1 HS 2 Vermögensgesetz bis Ende 1992 vorgenommen? Antwort zu 3 b: Ja, es wurden Rückübertragungen vorgenommen. Über den Umfang kann die GESOBAU AG keine Aussage mehr treffen, da durch die Verjährungsfristen für den Zeitraum die Unterlagen nicht mehr vorhanden sind. Frage 4: a) Sind dem Senat bzw. der GESOBAU AG im oben beschriebenen Kontext problematische personelle Kontinuitäten zwischen der NS-Zeit und der Nachkriegszeit bekannt (bspw. durch Vorstandsmitglieder, die vor und nach 1945 an prominenter Stelle im Unternehmen wirkten )? b) Gab es hierzu bereits Aufarbeitungen, ähnlich zum Beispiel derjenigen des Auswärtigen Amtes? Antwort zu 4: Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor. Frage 5 a: Sind dem Senat sonstige Entschuldigungsoder Entschädigungsgesten der GESOBAU AG gegenüber möglichen Betroffenen bzw. den Nachkommen bekannt ? Antwort zu 5 a: Es wurden ausschließlich Entschädigungen gemäß Vermögensgesetz geleistet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 309 2 Frage 5 b: Wurde seitens des Unternehmens aktiv der Kontakt zu Betroffenen bzw. deren Nachfahren gesucht? Antwort zu 5 b: Es erfolgte keine aktive Kontaktaufnahme zu Betroffenen bzw. deren Nachfahren. Frage 6 a: Sollte es zu Enteignungen oder Beschäftigung von Zwangsarbeiter*innen gekommen sein bzw. sollten personelle Kontinuitäten bekannt sein – in welcher Form hat das betroffene Unternehmen über die Restitutionen hinaus zur öffentlichen Aufarbeitung beigetragen (bspw. durch Forschungsarbeiten, Dokumentation, öffentliche Ausstellungen, Bereitstellung von Dokumenten etc.)? Antwort zu 6 a: Zur Enteignung oder Beschäftigung von Frauen oder Männern in Zwangsarbeit liegen der GESOBAU AG keine Informationen vor. Frage 6 b: In welchen Formen weist das Unternehmen öffentlich auf eine mögliche eigene Verantwortung und Verwicklung in das NS-Unrecht hin? Antwort zu 6 b: Es gibt keine öffentlichen Hinweise auf eine mögliche eigene Verantwortung und Verwicklung in das NS-Unrecht. Frage 6 c: Bewertet der Senat die bisher erfolgte Aufarbeitung als ausreichend? Frage 6 d: Sieht sich der Senat in der Position und hält er es für angebracht, die GESOBAU AG in sonstiger Weise zu einer weiteren, systematischeren Aufarbeitung und möglicherweise Aufbereitung zu ermutigen? Antwort zu 6 c und 6 d: Dem Senat liegen keine Hinweise auf eine mögliche Verantwortung und Verwicklung der GESOBAU AG in das NS-Unrecht (vgl. dazu Frage 6b) vor. Berlin, den 14. April 2016 In Vertretung Prof. Dr.- Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Apr. 2016)