Drucksache 17 / 18 315 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Heiko Herberg (PIRATEN) vom 01. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2016) und Antwort Zuwendungen an parteinahe Stiftungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nach welchen Kriterien vergibt der Stiftungsrat Deutsche Klassenlotterie Berlin Zuwendungen für parteinahe Stiftungen und in welcher Höhe wurden von 2006 bis 2016 Gelder an die parteinahen Stiftungen vergeben? Zu 1.: Die Vergabe von Zuwendungsmitteln richtet sich nach den für die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Stiftung) geltenden gesetzlichen Vorgaben (Gesetz über die DKLB und die DKLB-Stiftung vom 07.06.1974, zuletzt geändert durch das Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel vom 15.12.2007 sowie Satzung der DKLB-Stiftung vom 4. März 1975, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Februar 2004). Die Vergabe von Zuwendungsmitteln an parteinahe Stiftungen erfolgt aufgrund jährlich eingereichter Zuwendungsanträge . Für die politische Bildungsarbeit wurden in den letzten Jahren vonseiten des Stiftungsrates der DKLB-Stiftung jeweils insgesamt 2,5 Mio. € zur Verfügung gestellt. Der Stiftungsrat der DKLB-Stiftung entscheidet jährlich über die vorliegenden Anträge. Für die Kalenderjahre 2006 bis 2016 wurden den parteinahen Stiftungen insgesamt 27,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. 2. Wie hoch waren die Zuwendungen an die einzelnen Stiftungen? (tabellarische Auflistung der jährlichen Zuweisungen an die jeweiligen Stiftungen seit 2006 bis heute) Zu 2.: Förderung der parteinahen Stiftungen Finanzierung der politischen Bildungsarbeit in und für Berlin in den Kalenderjahren … Friedrich-Ebert- Stiftung Konrad- Adenauer- Stiftung Bildungswerk Berlin der Heinrich -Böll-Stiftung e. V. Helle Panke e. V. Rosa-Luxemburg- Stiftung Berlin Friedrich- Naumann- Stiftung für die Freiheit Regionalbüro Berlin- Brandenburg 2006 875.000,00 € 875.000,00 € 250.000,00 € 375.000,00 € 125.000,00 € 2007 875.000,00 € 875.000,00 € 250.000,00 € 375.000,00 € 125.000,00 € 2008 837.500,00 € 766.250,00 € 280.000,00 € 433.750,00 € 182.500,00 € 2009 837.500,00 € 620.000,00 € 310.000,00 € 492.500,00 € 240.000,00 € 2010 837.500,00 € 620.000,00 € 310.000,00 € 492.500,00 € 240.000,00 € 2011 837.500,00 € 620.000,00 € 310.000,00 € 492.500,00 € 240.000,00 € 2012 837.500,00 € 620.000,00 € 310.000,00 € 492.500,00 € 240.000,00 € Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 315 2 2013 875.000,00 € 660.000,00 € 457.500,00 € 370.000,00 € 137.500,00 € 2014 875.000,00 € 660.000,00 € 457.500,00 € 370.000,00 € 137.500,00 € 2015 875.000,00 € 660.000,00 € 457.500,00 € 370.000,00 € 137.500,00 € 2016 875.000,00 € 660.000,00 € 457.500,00 € 370.000,00 € 137.500,00 € 3. Gab es bereits einen Beschluss über die Verteilung der Gelder für das Jahr 2017 und folgende? a) Wenn ja, wie sieht die Verteilung der Zuwendungen in diesem Zeitraum aus, bitte tabellarisch auflisten. b) Wenn nein, wann wird dieser Beschluss gefasst? Zu 3.: Für das Kalenderjahr 2017 und die folgenden Jahre liegen der DKLB-Stiftung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Zuwendungsanträge der parteinahen Stiftungen vor. 4. In vielen Bundesländern werden Gelder nicht an parteinahe Stiftungen vergeben. Warum wird in Berlin anders verfahren? Zu 4.: Die Vergabe der sog. „Lotto-Mittel“ ist in jedem Bundesland und somit für jede Lotteriegesellschaft des Deutschen Lotto- und Toto-Blocks separat geregelt. Für Berlin wird auf die für die DKLB-Stiftung geltenden gesetzlichen Vorgaben (Gesetz über die DKLB und die DKLB-Stiftung vom 07.06.1974, zuletzt geändert durch das Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel vom 15.12.2007 sowie Satzung der DKLB-Stiftung vom 4. März 1975, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Februar 2004) verwiesen. Danach verfolgt die Stiftung gemeinnützige Zwecke. Sie fördert neben sozialen, karitativen , dem Umweltschutz dienenden, kulturellen, jugendfördernden und sportlichen auch staatsbürgerliche Vorhaben . Berlin, den 11. April 2016 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Apr. 2016)