Drucksache 17 / 18 316 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Heiko Herberg (PIRATEN) vom 04. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2016) und Antwort Einführung eines elektronischen Ticketing-Systems – Nachfragen im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/18139 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Unter Bezugnahme auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage 17/18139 – Frage 1: a) An welchem Datum hat der Senat die Kulturprojekte Berlin GmbH (KPB) mit der Prüfung der Möglichkeit einer Single-Sign-On-Lösung (SSO-Lösung) für das Portal berlin-buehnen.de beauftragt? b) Welche diversen Gespräche zu dem Thema haben an welchem jeweiligen Datum zwischen der Senatskanzlei -Kulturelle Angelegenheiten, der KPB und Visit Berlin stattgefunden? Zu 1. a-b: a) Die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten hat die Kulturprojekte Berlin GmbH (KPB) am 26.01.2016 gebeten, die Möglichkeit einer Single-Sign-On-Lösung (SSO-Lösung) für das Portal berlin-buehnen.de zu prüfen. b) Möglichkeiten zur Verbesserung des Informationsund Serviceangebots zu Berliner Kulturveranstaltungen im Internet sind regelmäßiger Gesprächsinhalt des monatlich stattfindenden Jour fixe Kulturtourismus zwischen Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten, KPB und visit Berlin. 2. Unter Bezugnahme auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage 17/18139 – Frage 3: a) An welchem Datum erfolgte die Beauftragung der Firma Creator Broker Owner zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für eine öffentliche Ausschreibung? b) Welcher Auftragswert liegt dieser freihändigen Vergabe zugrunde? c) Welcher Auftragszeitraum ist vorgesehen, bzw. wann ist die Vorlage des Leistungsverzeichnisses geplant ? d) Welche Stelle innerhalb der KPB hat diese Vergabe durchgeführt? Zu 2. a-d: a) Die Beauftragung erfolgte am 18.02.2016 nach Einholung von drei Angeboten. b) Der freihändigen Vergabe liegt ein Auftragswert von 6.600 EUR zzgl. Umsatzsteuer zugrunde. c) Eine ursprünglich vereinbarte Frist bis Ende März konnte aufgrund eines erhöhten Abstimmungsbedarfes nicht gehalten werden. Eine Erledigung des Auftrags ist nun bis Mitte Mai avisiert. d) Die Vergabe wurde durch die Administration der Kulturprojekte Berlin GmbH durchgeführt. 3. Unter Bezugnahme auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage 17/18139 – Frage 6: a) Wurden den Vertreter*innen des Landes Berlin im Rahmen des „Informationsgesprächs“ am 20.08.2015 bzw. des „Projektvorschlags“ am 09.10.2015 Marktanalysen oder quantitative Datengrundlagen seitens der Firma CTS eventim übermittelt? b) Lag dem Projektvorschlag bereits ein Angebot hinsichtlich Durchführung und Kosten zugrunde? Wenn ja, welche Summe(n) wurde(n) hier durch CTS eventim genannt? c) Lagen einem entsprechenden Projektvorschlag seitens CTS eventim Angaben zur möglichen Erhebung von Gebühren für Vertrieb, Vermittlung, Buchung, Versand oder Bezahlung von Karten innerhalb eines Veranstaltungs - und Ticketing-Portals zugrunde bzw. waren diese Gegenstand von Erörterungen im Rahmen der Besprechungen oder des Projektvorschlags? d) Wurde von einer weiteren Verfolgung des Vorschlags vom 09.10.2015 aus vergaberechtlichen Gründen abgesehen und wann wurde CTS eventim dies mitgeteilt? e) Wurden Informationen aus diesen Korrespondenzen als Grundlage zur Festlegung der Kriterien einer SSO- Lösung genutzt? Wenn ja, welche Kriterien basieren auf Informationen durch die Firma CTS eventim? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 316 2 f) Welches Referat bzw. welche Stelle hatte innerhalb der Senatskanzlei-Kulturelle Angelegenheiten die Federführung in der Erstellung der Kriterien für die SSO- Lösung? g) Welches Referat bzw. welche Stelle übernahm für die Senatskanzlei-Kulturelle Angelegenheiten die Vertretung in den Gesprächen mit der KPB und Visit Berlin? Zu 3. a-g: a) Nein. b) Nein. c) Nein. d) Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ist eine öffentliche Ausschreibung unerlässlich, die auch vergaberechtlich angezeigt ist. Der Staatssekretär für Kulturelle Angelegenheiten hat in der Anhörung des Kulturausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses am 18.01.2016, an der auch Vertreterinnen und Vertreter der Firma eventim teilnahmen, eine öffentliche Ausschreibung angekündigt. Am 27.01.2016 wurde der Firma eventim auf Nachfrage nochmals mitgeteilt, dass die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit der Kulturprojekte Berlin GmbH eine öffentliche Ausschreibung vorbereitet. e) Dem Gespräch entstammt das Kriterium der Single Sign on (SSO)- Metaebene, die den Registrierungs- und Login-Vorgang bündelt, ohne die bestehenden Online- Ticketing-Systeme abzulösen. f) Das Referat V A – Grundsatzangelegenheiten. g) Das Referat V A – Grundsatzangelegenheiten sowie die persönliche Referentin des Staatssekretärs für Kulturelle Angelegenheiten. 5. Unter Bezugnahme auf die Kriterien für eine SSO- Lösung aus Beantwortung der Frage 1 der schriftlichen Anfrage 17/18139: a) Bezieht sich eine mögliche perspektivische Erweiterung in irgendeiner Form auf die durch die BMC angekündigte Entwicklung der „Konzert-App“ aus Mitteln der City Tax? b) Wenn ja, in welcher Form tauschen sich welche Stellen zu welchen Fragestellungen aus? Zu 5. a-b: Nein. Die durch die Berlin Music Commission (BMC) angekündigte „Konzert-App“ aus Haushaltsmitteln für besondere kulturelle, touristische und sportbezogene Projekte war zum Zeitpunkt der Kriterienerstellung nicht bekannt. Die KPB hat inzwischen den Kontakt mit der BMC gesucht, um mögliche Dopplungen zu identifizieren. Da es sich bei der von der BMC geplanten App jedoch um eine Veranstaltungsdaten-App ohne SSO-Ticketing handeln soll, besteht zum jetzigen Zeitpunkt keine Überschneidung. 6. Kann der Senat mit Sicherheit bestätigen, dass im Rahmen einer SSO-Lösung auch in Zukunft (bspw. im Rahmen von Aktionen einzelner Bühnen) kostenfreie Tickets ohne die Erhebung von Bearbeitungs-, Versand-, Buchungs- oder Bezahlungsgebühren zur Verfügung stehen werden bzw. wurde diese Frage im Rahmen der Erstellung der Kriterien erörtert? Zu 6.: Diese Frage wurde im Rahmen der Erstellung der Kriterien nicht erörtert. Da eine SSO-Lösung als Metaebene auf den bestehenden Online-Vertriebskanälen aufsetzen soll, entstünde kein Eingriff in die Preispolitik der einzelnen Bühnen. 7. Will und kann der Senat ausschließen, dass sich durch den Betrieb bzw. die Nutzung eines SSO-Systems in Zukunft auch für die Nutzer*innen keine Mehrkosten ergeben oder ist das Ziel nur die Vermeidung von Mehrkosten für die beteiligten Bühnen? Zu 7.: Die SSO-Lösung soll als Metaebene sowohl für die beteiligten Bühnen als auch für die Nutzerinnen und Nutzer kostenneutral funktionieren. 8. Welche perspektivischen Einsparungen verspricht sich der Senat von der Einführung eines SSO-Systems für alle Veranstalter und wem sollen diese Einsparungen zugutekommen? Zu 8.: Von der Einführung eines SSO-Systems verspricht sich die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten kurzfristig keine Einsparungen, sondern eine Steigerung der Nutzerfreundlichkeit und Senkung von Zugangsbarrieren beim Ticketerwerb für Berliner Kulturveranstaltungen . Wie in der Sitzung des Kulturausschusses am 18.01.2016 am Beispiel Dänemarks deutlich wurde, ist mit zunehmender Internetdurchdringung mit einem wachsenden Bedarf nach einer nutzerfreundlichen Lösung des Online-Kartenerwerbs zu rechnen. Eine umfassendere Ticketing-Lösung wie die des dänischen Services „Billetten “, deren Übertragbarkeit auf Berlin perspektivisch zu prüfen ist, hat zu Kosteneinsparungen sowohl auf Seiten der Kultureinrichtungen als auch der Besucherinnen und Besucher geführt. 9. a) Wurde im Rahmen der Erstellung der Kriterien für ein SSO-System auch erörtert, welche Bearbeitungsoder Vermittlungsgebühren im Rahmen des Betriebs eines solchen Systems angemessen wären bzw. ob solche in Zukunft nur pauschal für den Betrieb eines solchen Systems anfallen sollten? b) Ist geplant, über die Aufbau- und Betriebskosten eines SSO-Systems hinaus auch in Zukunft zusätzliche Gebühren für Vermittlung, Vertrieb, Bearbeitung, Buchung oder Bezahlung eines Tickets (bspw. eines elektronischen Tickets zum Selbstdrucken, für das eventim bei kommerziellen Veranstaltungen Gebühren erhebt) zu vermeiden? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 316 3 Zu 9. a-b: Im Rahmen der Erstellung der Kriterien für ein SSO-System ist erörtert worden, dass Mehrkosten für die beteiligten Kultureinrichtungen sowie für Nutzerinnen und Nutzer zu vermeiden sind. Berlin, den 18. April 2016 In Vertretung Tim Renner Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Apr. 2016)