Drucksache 17 / 18 317 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU) vom 04. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2016) und Antwort Ist der Senatsbeschluss zur Bebauung der Buckower Felder noch gültig? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Fühlt sich der Senat noch seiner Auffassung verpflichtet, die im Senatsbeschluss vom 09.12.14 geäußert wurde und die wie folgt lautet: „Mit dem Bebauungsplan Buckower Felder soll ein Wohnungsbaustandort mit etwa 50.000 m² Wohnfläche (ca. 450-480 Wohnungen , vor allem für Familien) entstehen? Antwort zu 1: Der Senatsbeschluss vom 03.02.2015 zur Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung gem. § 9 (1) 1 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) für die Buckower Felder und die in der Begründung der Senatsvorlage genannte angestrebte Wohnungszahl nach der ursprünglich vom Bezirksamt Neukölln eingeleiteten Planung basierten auf dem damaligen Stand der Bevölkerungsprognose. Ziel der Wohnungsbauentwicklung auf den Buckower Feldern ist vorrangig die Errichtung von Mietwohnungen für breite Schichten der Bevölkerung (Anteil von ca. 30% preiswerten Wohnungen) und parallel dazu auch im Segment Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäuser ein Angebot vorzusehen. Der Bebauungsplan wird die in der Senatsvorlage genannte Wohnfläche als Zielgröße aufnehmen; eine Aussage zu Wohnungszahlen trifft der Bebauungsplan nicht. Frage 2: Wie bewertet der Senat vor dem Hintergrund dieser Aussage die vor Ort durchgeführten Informationsveranstaltungen (zuletzt am 10.03.16), in welchen die beauftragte Wohnungsbaugesellschaft zwar erneut eine klare Aussage zu der Anzahl von zu errichtenden Wohneinheiten mit aller Kraft vermieden hat, aber sehr wohl deutlich wurde, dass die Planungen von weit mehr als den im Senatsbeschluss genannten maximal 480 Wohneinheiten ausgehen? Antwort zu 2: Eine Aussage zu Wohnungszahlen ist immer nur eine Modellrechnung und hängt von den verschiedensten Faktoren ab. Frage 3: Wie plant der Senat den weiteren zeitlichen Fort-gang dieses Bauvorhabens? Antwort zu 3: Geplant ist das Bebauungsplanverfahren mit dem Verfahrensschritt der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Sommer/Herbst 2016 fortzuführen und daran anschließend (4.Quartal 2016) die Öffentliche Auslegung durchzuführen. Unter der Voraussetzung, dass Senat und Abgeordnetenhaus zustimmen, könnte der Bebauungsplan 8-66 Mitte 2017 rechtskräftig sein und mit den Erschließungsmaßnahmen Ende 2017 begonnen werden. Berlin, den 11. April 2016 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup .............................................. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2016)