Drucksache 17 / 18 318 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Ludwig (GRÜNE) vom 01. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2016) und Antwort Freihändige Vergaben Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In wie vielen Fällen wurden in den letzten 24 Monaten freihändige Vergaben ausgelöst, die oberhalb der Wertgrenzen der freihändigen Vergabe lagen, aber aufgrund besonderer Umstände freihändig ausgeführt wurden ? Bitte eine Liste der einzelnen Vorgänge mit Vergabedatum , Vergabestelle, Beschreibung des Auftrags, Auftragnehmer, Wert und Begründung, die zur Nicht- Ausschreibung des Auftrags führte. Zu 1.: Öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte sind gemäß § 17 Vergabeverordnung (VgV), § 44 Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) sowie § 33 Absatz 1 und 2 der Sektorenverordnung (SektVO) jährlich dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu melden. Die Statistik enthält auch Daten über Verhandlungsverfahren und bei so genannten nachrangigen Dienstleistungen auch freihändige Vergaben aller öffentlichen Auftraggeber Berlins gemäß § 98 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zwischen Senats- und Bezirksverwaltungen und anderen Institutionen wird dabei nicht unterschieden . Die Statistik für 2014 kann formlos zur Verfügung gestellt werden. Die Statistik für 2015 ist bis zum 31.08.2016 an den Bund zu übermitteln. Mit der Erhebung der Daten wurde noch nicht begonnen. Aus der Statistik für 2014 ergibt sich, dass oberhalb der EU-Schwellenwerte (207.000 € ohne Umsatzsteuer) 15 Lieferleistungen im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben wurden. In zehn Fällen wurde als Begründung angegeben, dass nach Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens keine oder keine wirtschaftlichen Angebote vorlagen (§ 3 Absatz 4 a VOL/A EG (Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen Teil A)). In fünf Fällen wurde als Begründung angegeben, dass nur ein Unternehmen aufgrund der technischen oder künstlerische Besonderheit oder aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten in Frage kam (§ 3 Absatz 4 c VOL/A EG). In einem Fall handelte es sich um die Beschaffung von Ersatzteilen eines bestimmten Produkts (§ 3 Absatz 4 e VOL/A EG). Bei den Dienstleistungen wurden fünf Fälle gemeldet; bei denen aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheit oder aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nur ein bestimmtes Unternehmen in Frage kam (§ 3 Absatz 4 c VOL/A EG). Bei den Bauleistungen und den gesondert aufzuführenden so genannten nachrangigen Dienstleistungen, die nach nationalem Vergaberecht vergeben werden durften, gab es 2014 keine Mitteilungen. 2. Wann und auf welchem Weg wurde das Parlament über die unter 1. genannten Fälle informiert? Zu 2.: Gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A) bzw. § 19 Abs. 2 VOL/A (Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen Teil A) sind die öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie freihändige Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) auf Internetportalen oder ihren Internetseiten zu veröffentlichen . Die Vergabestellen des Landes Berlin sollen dabei die Berliner Vergabeplattform benutzen (http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichung en/info-19-20/). Die Information enthält mindestens folgende Angaben: Name des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle sowie deren Adressdaten, Name des beauftragten Unternehmens, Vergabeart, Art und Umfang der Leistung, Zeitraum der Leistungserbringung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 318 2 Eine dementsprechende Informationspflicht gegenüber dem Parlament ist nicht bekannt. Berlin, den 14. April 2016 In Vertretung Dr. Hans R e c k e r s ……………………………………… Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Apr. 2016)