Drucksache 17 / 18 319 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ole Kreins (SPD) vom 30. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2016) und Antwort Bearbeitungsstand von Wohngeldanträgen in den Bezirken 2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch war im Jahr 2015 die Zahl der gestellten Wohngeldanträge in Berlin insgesamt sowie in den Bezirken? Bitte nach Bezirken getrennt auflisten. Antwort zu 1: Im Jahr 2015 wurden in Berlin insgesamt 50.512 Wohngeldanträge gestellt. Die Auflistung nach den Bezirken kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Bezirk Anzahl der im Jahr 2015 gestellten Wohngeldanträge Mitte 4.395 Friedrichshain-Kreuzberg 4.544 Pankow 5.333 Charlottenburg- Wilmersdorf 3.497 Spandau 3.504 Steglitz-Zehlendorf 2.688 Tempelhof-Schöneberg 5.499 Neukölln 5.076 Treptow-Köpenick 3.305 Marzahn-Hellersdorf 4.365 Lichtenberg 5.008 Reinickendorf 3.298 Gesamt 50.512 Quelle: DiWo – Allgemeine Arbeitsstatistik Frage 2: Wie hoch war im Jahr 2015 die Zahl der abschließend bearbeiteten Wohngeldanträge in Berlin insgesamt sowie in den Bezirken? Wie viele dieser abschließend bearbeiteten Wohngeldanträge wurden positiv, wie viele negativ beschieden? Bitte nach Bezirken getrennt auflisten. Antwort zu 2: Im Jahr 2015 wurden in Berlin insgesamt 52.981 Wohngeldanträge abschließend bearbeitet. Die Differenz zu den 50.512 gestellten Wohngeldanträgen ergibt sich aufgrund der in das Jahr 2015 übernommenen im Vorjahr gestellten, jedoch noch nicht beschiedenen Anträge. Die Anzahl der erstellten Bescheide überschreitet in den meisten Bezirken die Anzahl der abschließend bearbeiteten Wohngeldanträge. Dies ergibt sich aus den in der statistischen Erhebung der Bescheide enthaltenen unterschiedlichen Antragskonstellationen: Sofern ein Antrag für einen Zeitraum von einem Jahr gestellt wird und bei Antragstellung bereits bekannt ist, dass sich im Laufe des Jahres wesentliche anspruchsrelevante Tatsachen ändern werden (d. h. mehrere Antragskonstellationen bestehen), so erfolgen auf der Grundlage eines Antrags mehrere unterschiedliche Entscheidungen (bspw. eine Ablehnung und eine Bewilligung, zwei Ablehnungen aus unterschiedlichen Gründen oder zwei Bewilligungen in unterschiedlicher Höhe). Ein Wohngeldantrag gilt auch als abschließend bearbeitet , wenn er sich in sonstiger Weise erledigt hat (z.B. durch Rücknahme). Dies kann in Einzelfällen dazu führen , dass die Summe aus Bewilligungen und Ablehnungen nicht der Zahl der abschließend bearbeiteten Anträge entspricht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 319 2 Die Auflistung der abschließend bearbeiteten Wohngeldanträge nach den Bezirken sowie die Anzahl der Bewilligungen und der Ablehnungen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Bezirk abschließend bearbeitete Anträge Bewilligungen Ablehnungen Mitte 4.754 2.962 2.050 Friedrichshain-Kreuzberg 4.660 3.048 1.686 Pankow 5.452 3.813 2.329 Charlottenburg-Wilmersdorf 3.522 1.989 1.669 Spandau 3.571 2.185 1.590 Steglitz-Zehlendorf 3.034 1.483 1.413 Tempelhof-Schöneberg 5.889 1.987 3.366 Neukölln 5.876 3.573 2.683 Treptow-Köpenick 3.411 2.019 1.438 Marzahn-Hellersdorf 4.479 2.495 2.065 Lichtenberg 5.011 2.463 2.580 Reinickendorf 3.322 1.768 1.667 Gesamt 52.981 29.785 24.536 Quelle: DiWo – Allgemeine Arbeitsstatistik Frage 3: Wie viele Widerspruchsverfahren zu Wohngeldbescheiden gab es 2015 in den Bezirken? Wie vielen davon wurde stattgegeben bzw. abgeholfen? Bitte nach Bezirken getrennt auflisten. Antwort zu 3: Im Jahr 2015 wurden insgesamt 2.919 Widersprüche gegen Wohngeldbescheide eingelegt. Über eine statistische Erhebung der jeweiligen Entscheidung im Widerspruchsverfahren verfügt die Senatsverwaltung nicht. Eine diesbezüglich durchgeführte Abfrage bei den Bezirken ergab folgende Daten: Bezirk Anzahl der eingegangenen Widersprüche Anzahl der Widerspruchsverfahren Stattgaben / Abhilfen Mitte 291 254 32 Friedrichshain-Kreuzberg 265 266 70 Pankow 309 350 84 Charlottenburg-Wilmersdorf 199 243 64 Spandau 168 163 26 Steglitz-Zehlendorf 237 256 57 Tempelhof-Schöneberg 228 233 18 Neukölln 428 373 107 Treptow-Köpenick 211 264 48 Marzahn-Hellersdorf 167 172 60 Lichtenberg 304 372 31 Reinickendorf 112 113 13 Anmerkungen Quelle: DiWo Quelle: Abfrage bei den Bezirken Die Differenz ergibt sich zum einen daraus, dass bei der Frage nach der Anzahl der Widerspruchsverfahren teilweise auch die aus 2014 anhängigen Widersprüche Berücksichtigung finden. Darüber hinaus ist es in Einzelfällen möglich, dass Verfahren zum Zeitpunkt der Abfrage (noch) nicht in das Bearbeitungsprogramm DiWo übernommen worden sind. Quelle: Abfrage bei den Bezirken Bei der Beantwortung der Frage wurde nicht zwischen Stattgaben und Abhilfebescheiden unterschieden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 319 3 Frage 4: Wie lange dauerte im Jahr 2015 durchschnittlich die Bearbeitungszeit in Berlin insgesamt sowie in den Bezirken? Bitte nach Bezirken getrennt auflisten. Antwort zu 4: Die statistisch ermittelten Bearbeitungszeiten beziehen sich auf Erstbescheide, Weiterbewilligungen und Erhöhungsbescheide und erfassen den Zeitraum zwischen Antragseingang und Bescheiderstellung. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Wohngeldantrages im Jahr 2015 betrug Berlinweit 7,8 Wochen. Die Auflistung nach den Bezirken kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Bezirk durchschnittliche Bearbeitungszeit (in Wochen) Mitte 13,6 Friedrichshain-Kreuzberg 7,1 Pankow 6,4 Charlottenburg- Wilmersdorf 8,1 Spandau 5,5 Steglitz-Zehlendorf 12,6 Tempelhof-Schöneberg 6,4 Neukölln 11,8 Treptow-Köpenick 5,6 Marzahn-Hellersdorf 5,3 Lichtenberg 6,3 Reinickendorf 4,8 Gesamt 7,8 Quelle: DiWo - Verfahren Die Dauer der Bearbeitungszeit ist insbesondere davon abhängig, wie schnell und wann die Antragstellerin bzw. der Antragsteller alle entscheidungsrelevanten Unterlagen ein-gereicht hat. Frage 5: Wie hoch ist die Zahl der unbeschiedenen Wohngeldanträge zum Stichtag 31.12.2015? Bitte nach Bezirken getrennt auflisten. Antwort zu 5: Die Zahl der nicht beschiedenen Wohngeldanträge zum Stichtag 31.12.2015 ist die Differenz aus den in 2015 zu bearbeitenden Anträgen (Neuzugänge in 2015 zuzüglich Überhänge aus 2014) und den Bewilligungen , Ablehnungen und den sich in sonstiger Weise erledigten Anträgen. Die Zahl der nicht beschiedenen Wohngeldanträge nach den Bezirken zum Stichtag 31.12.2015 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Bezirk Nicht beschiedene Wohngeldanträge zum Stichtag 31.12.2015 Mitte 896 Friedrichshain- Kreuzberg 517 Pankow 515 Charlottenburg- Wilmersdorf 497 Spandau 499 Steglitz-Zehlendorf 377 Tempelhof-Schöneberg 413 Neukölln 679 Treptow-Köpenick 267 Marzahn-Hellersdorf 414 Lichtenberg 510 Reinickendorf 260 Gesamt 5.844 Quelle: DiWo – Allgemeine Arbeitsstatistik Frage 6: Wie hat sich die Anzahl der Wohngeldempfänger (Haushalte) in Berlin von 2009 bis einschließlich 2015 entwickelt? Wie hoch war jeweils der durchschnittliche Wohngeldanspruch? Bitte nach Jahren getrennt auflisten. Antwort zu 6: Die Anzahl der Wohngeldempfängerhaushalte in Berlin sowie der durchschnittliche Wohngeldanspruch zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Jahr Anzahl der Wohngeldempfänger - haushalte Durchschnittlicher Wohngeldanspruch (in Euro) 2009 33.322 114 2010 37.975 119 2011 32.357 106 2012 29.263 105 2013 24.211 105 2014 20.486 106 2015 16.891 108 Quelle: DiWo – Allgemeine Arbeitsstatistik/ Erfolgsstatistik Frage 7: Wie hat sich die Anzahl der Wohngeldempfänger (Haushalte) in Lichtenberg von 2009 bis einschließlich 2015 entwickelt? Wie hoch war jeweils der durchschnittliche Wohngeldanspruch? Bitte nach Jahren getrennt auflisten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 319 4 Antwort zu 7: Die Anzahl der Wohngeldempfängerhaushalte in Lichtenberg sowie der durchschnittliche Wohngeldanspruch zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden . Jahr Anzahl der Wohngeldempfänger - haushalte Durchschnittlicher Wohngeldanspruch (in Euro) 2009 3.644 102 2010 4.359 110 2011 3.476 93 2012 3.074 90 2013 2.473 88 2014 2.086 85 2015 1.534 81 Quelle: DiWo – Allgemeine Arbeitsstatistik/ Erfolgsstatistik Frage 8: Wie hoch waren die Kosten für Wohngeld in den Jahren 2009 bis einschließlich 2015 in Berlin? Wie hoch war der Anteil der Kostenübernahme des Landes Berlins jeweils? Bitte nach Jahren getrennt auflisten. Antwort zu 8: Die Kosten für das Wohngeld tragen Bund und Länder je zur Hälfte. Die Kosten in den Jahren 2009 bis 2015 insgesamt sowie den Berliner Landesanteil können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Jahr Kosten für Wohngeld in Berlin (in Euro) Landesanteil Berlin (in Euro) 2009 54.080.668,37 27.040.334,19 2010 66.534.701,17 33.267.350,59 2011 56.934.838,18 28.467.419,09 2012 46.484.642,12 23.242.321,06 2013 39.753.794,83 19.876.897,42 2014 32.302.212,94 16.151.106,47 2015 27.495.457,55 13.747.728,78 Berlin, den 14. April 2016 In Vertretung Prof. Dr-Ing. Lütke Daldrup ............................................. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Apr. 2016)