Drucksache 17 / 18 322 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 05. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2016) und Antwort Ökologische und regionale Verpflegung in den Schulen und öffentlichen Einrichtungen – wo steht Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich der Anteil der Lebensmittel mit Bio- Qualität bzw. regionaler Herkunft am Schul- und Kitaessen seit 2013 entwickelt? (bitte jeweils pro Jahr in Prozent und soweit möglich für einzelne Warengruppen angeben) Zu 1.: Zur Entwicklung des Anteils der Lebensmittel mit Bio-Qualität bzw. regionaler Herkunft am Schul- und Kitaessen seit dem Jahr 2013 liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft keine Zahlen vor. In der von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft bereitgestellten „Musterausschreibung “ für das Angebot eines schulischen Mittagessens werden für das Speisenangebot u.a. folgende Anforderungen gestellt: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Produkte aus ökologischer/biologischer Produktion entsprechend Verordnung EG 834/2007 einzusetzen. Ihr Anteil muss mindestens 15 % des geldwerten Anteils am Gesamtwareneinsatz eines Monats betragen. Der Auftragnehmer kann Gerichte komplett aus ökologischen /biologischen Erzeugnissen herstellen oder einzelne Komponenten aus ökologisch/biologisch erzeugten Zutaten verwenden. Bietet er einzelne Komponenten aus ökologischer /biologischer Landwirtschaft an, wie z. B. die Gemüsebeilage, müssen die Zutaten, die zur Zubereitung der Gemüsebeilage benötigt werden, wie Gewürze oder Sahne, aus ökologischer/biologischer Erzeugung stammen . Auf Vorgaben zur regionalen Herkunft der Waren wurde dagegen verzichtet. Der Grund ist, dass für den Begriff „regionale Herkunft“ keine verbindliche Definition vorliegt, die eine zweifelsfreie Ein- oder Ausgrenzung von Waren möglich macht. In den öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen gilt die „Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung in Berliner Kindertagesstätten (QVTAG)“, die Aussagen zum Mittagessen und zur gesunden Ernährung differenziert aufführt. 2. Von wem, in welchen zeitlichen Abständen und mit welchem Ergebnis wird die Qualität des Schulessens seit 2013 überprüft? Zu 2.: Im Grundsatz obliegt die Zuständigkeit über die Kontrolle der Mittagessensqualität den bezirklichen Schulämtern. Wenn an einer Schule ein freier Träger der Jugendhilfe im Rahmen des Ganztagsangebotes für das Mittagessen zuständig ist, ist dieser für die Kontrollen verantwortlich. Bei den zentral verwalteten Schulen ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft als Schulträger für die Kontrolle zuständig. Darüber hinaus erfolgt die berlinweite Kontrolle der geltenden Hygienevorschriften durch die jeweilige bezirkliche Lebensmittelaufsicht. Die schulinterne Qualitätssicherung erfolgt durch die schulischen Mittagessensausschüsse, die berechtigt sind, Speisepläne zu prüfen, testweise die Speisen zu verkosten und Einsicht in die Dokumentationen von Warmhaltezeiten und Temperaturkontrollen zu nehmen. Darüber hinaus wird im Land Berlin im Jahr 2016 eine bezirksübergreifende Fachkontrollstelle Schulmittagessen eingerichtet werden. Diese wird Ziehung von Laborproben für die chemische Nährwertanalyse in den Großküchen der Anbieter und in den Ausgabeküchen der Schulen durchführen. 3. Zu welchen anderen öffentlichen Einrichtungen (Kantinen öffentlicher Einrichtungen, Krankenhäuser etc.) liegen dem Senat Daten zum Anteil der Lebensmittel mit Bio-Qualität bzw. regionaler Herkunft am Essen vor und wie hoch ist jeweils der Anteil? Zu 3.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft liegen keine flächendeckenden Erkenntnisse zum Anteil der Lebensmittel mit Bio-Qualität bzw. regionaler Herkunft am Essen in öffentlichen Einrichtungen vor. Eine Abfrage der anderen Senatsverwaltungen hat ergeben, dass in den Einrichtungen der Vivantes GmbH keine Lebensmittel mit Bio-Qualität eingesetzt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 322 2 Gemessen am Einkaufsvolumen werden ca. 20 % der Lebensmittel aus regionaler Herkunft bezogen. Die Speiseversorgung der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) erfolgt im Rahmen von Kooperationsverträgen mit der Vivantes GmbH. Darüber hinaus ist dem Senat bekannt, dass in den Speiseplänen von vielen öffentlichen Einrichtungen, über die gesetzliche Deklarationspflicht hinaus, der Bio-Anteil und die regionale Herkunft ausgewiesen sind. Diese Informationen sind somit den Interessierten zugänglich. 4. Gibt es in Berlin eine Stelle, die Schulen, Kitas und andere öffentliche Einrichtungen bei der Beschaffung ökologischer bzw. regionaler Lebensmittel berät? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Im Land Berlin sind nicht die Schulen oder Kitas für die Beschaffung von ökologischen bzw. regionalen Lebensmitteln zuständig. Die Bereitstellung obliegt den beauftragten Anbietern von Mittagessen. Für andere öffentliche Einrichtungen liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft keine Erkenntnisse vor. 5. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Städte wie München und Nürnberg den Anteil des Bio-Essens in den Schulen, Kitas und städtischen Einrichtungen in den letzten Jahren massiv ausgebaut haben? In München ist die Hälfte des Essens in den Kitas in Bio-Qualität, bei den tierischen Produkten sogar 90 %. Stadt Nürnberg hat den Anteil innerhalb von 5 Jahren von Null Prozent aktuell auf 10% ausgeweitet. Bis 2020 soll der Bio-Anteil in den Kitas auf 75% in den Schulen auf 50 % sowie in den städtischen Einrichtungen und Veranstaltungen auf 25 % steigen. Hat der Berliner Senat eine Strategie, Planungen dazu, wenn ja, wie sehen diese aus? Zu 5.: Der Senat bewertet nicht das Vorgehen und Handeln anderer Städte. Er erkennt grundsätzlich an, dass der Anteil von ökologischen/biologischen Erzeugnissen im Speisenangebot ein Qualitätsmerkmal ist. Im Bereich der Schulen werden die Anbieter aufgefordert den Bio- Anteil ihres Speisenangebots auszuweisen. Die Höhe des Bio-Anteils ist somit für die Schulen ein wichtiges Qualitätskriterium bei der Auswahl ihres zukünftigen Anbieters . 6. Gibt es Planungen von Seiten des Senats beim Netzwerk „Deutsche Bio-Städte“ mitzumachen? Wenn ja, wie? Zu 6.: Aktuell gibt es von Seiten des Senats diesbezüglich keine Planungen. Berlin, den 21. April 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Apr. 2016)