Drucksache 17 / 18 323 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 05. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. April 2016) und Antwort Frühzeitige Information des Abgeordnetenhauses über Gesetzesentwürfe, März 2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchen Fällen wurden im März 2016 seitens des Senats bzw. seiner einzelnen Verwaltungen Entwürfe zu Gesetzen an Stellen oder Personen außerhalb des Senats , ausgenommen das Berliner Abgeordnetenhaus, übersandt, sei es im Rahmen der Beteiligung nach § 39 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung , Besonderer Teil (GGO II) oder auf anderer Grundlage ? a. Zu welchem Zeitpunkt erfolgt dies jeweils? b. An wen erfolgte die Übersendung jeweils? c. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Übersendung jeweils? Handelte es sich jeweils insbesondere nach Rechtsauffassung des Senats um einen der von Artikel 59, Absatz 3 der Berliner Landesverfassung oder einen der von § 39 GGO II erfassten Fälle? Zu 1.: Es gab nur einen Beteiligungsfall. Am 21. März 2016 erfolgte eine Beteiligung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Deutschen Beamtenbundes , des Deutschen Richterbundes und der Neuen Richtervereinigung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2016 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften nach § 53 des Beamtenstatusgesetzes, § 7 des Berliner Richtergesetzes und § 39 GGO II. Eine parallele Beteiligung des Landes Brandenburg erfolgte am 29. März 2016 (§ 38 GGO II). Es liegt kein Fall nach Artikel 59 der Verfassung von Berlin vor. 2. In welchen der unter 1. genannten Fällen erfolgte jeweils eine zeitgleiche Übersendung an das Berliner Abgeordnetenhaus? a. Soweit eine spätere Übersendung des gleichen (textidentischen) Entwurfs an das Abgeordnetenhaus erfolgte, zu welchem Zeitpunkt erfolgte diese jeweils und was lag diesem zeitlichen Ablauf im Einzelfall zugrunde? b. Soweit keine gleichzeitige oder spätere Übersendung des gleichen (textidentischen) Entwurfs an das Abgeordnetenhaus erfolgte, was war hierfür im Einzelfall der Grund? Bitte um Zurverfügungstellung aller von dieser Teilfrage erfassten Entwürfe als Anlage zur Antwort auf diese Anfrage, soweit sie nicht textidentisch mit einer später erfolgten Gesetzesvorlage an das Abgeordnetenhaus waren. Zu 2.: Im genannten Fall erfolgte eine zeitgleiche Übersendung an das Abgeordnetenhaus, das heißt am 21. März 2016. Berlin, den 20. April 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Apr. 2016)