Drucksache 17 / 18 325 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf und Alexander Spies (PIRATEN) vom 05. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. April 2016) und Antwort Finanzierung der Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder – Wo bleiben die versprochenen Haushaltsmittel? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Am 10. Dezember 2015 beschloss das Abgeordnetenhaus den Haushaltplan für die Jahre 2016/2017 für das Land Berlin gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 2. Dezember 2015 (Drs. 17/2600). Diese sieht eine Erhöhung des Titels 67 101 im Kapitel 1040 vor. Beschlossen wurde eine Erhöhung um 50.000, zweckgebunden für die Beratungsstelle des Vereins „Ehemalige Heimkinder Deutschland e.V.“ Ziel war es, im Verein Mittel für eine weitere Beschäftigungsstelle bereitzustellen. Laut einem Schreiben des Vereins an die Mitglieder des Hauptausschusses kamen die beschlossenen 50.000 Euro bisher jedoch nicht beim Verein an. a) Kann der Senat die nicht verausgabten Mittel bestätigen ? b) Warum wurden die Mittel bisher nicht verausgabt? c) Wann gedenkt der Senat, die Mittel zu verausgaben ? 2. Wie viele Gespräche gab es bisher seitens welcher Senatsverwaltungen mit dem Verein „Ehemalige Heimkinder Deutschland e.V.“ über die Bereitstellung der Mittel oder über die Schaffung einer weiteren Beschäftigungsstelle ? a) Was war das Ergebnis der Gespräche? 3. Wie bewertet der Senat seine Zusammenarbeit mit dem Verein „Ehemalige Heimkinder Deutschland e.V.“? a) Welche Konflikte bestehen zwischen beiden Institutionen und wie gedenkt der Senat, diese zu lösen? Zu 1. - 3.: Für die Zahlbarmachung der vom Abgeordnetenhaus bewilligten Finanzmittel für die Beratungsstelle des Vereins „Ehemalige Heimkinder Deutschland e.V.“ (EHD e.V.) war der Abschluss eines Leistungsvertrages zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und dem EHD e.V. notwendig. Die dazu notwendigen Unterlagen (u.a. Satzung des Vereins, Vereinsregisterauszug , Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes , Projektbeschreibung, Kostenaufstellung) reichte der Verein am 15.02.2016 ein. Der Vertrag wurde am 21.03.2016 unterzeichnet. Darin beauftragt das Land Berlin den Träger EHD e.V. mit der Leistungserbringung gemäß der vom Verein eingereichten Unterlage. Der Träger erhält in 2016 insgesamt 49.983,36 Euro. Die erste Teilzahlung von drei gleichgroßen Beträgen wurde umgehend nach Vertragsabschluss angewiesen. Die übrigen Raten werden jeweils am 15.05. und am 15.09.2016 ausgereicht. Der Vertrag wurde zunächst bis zum Ablauf des 31.12.2016 befristet, so dass zur Verlängerung des Vertrages für das Jahr 2017 rechtzeitig die erforderlichen Abstimmungen aufgenommen werden. Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und dem EHD e.V. fanden zahlreiche Gespräche statt, die sich auf die Art des Vertragsverhältnisses und die benötigten Nachweise des Trägers bezogen. Berlin, den 15. April 2016 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Apr. 2016)