Drucksache 17 / 18 327 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 05. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. April 2016) und Antwort Mieterhöhungen und Mietvertragskündigungen bei Berliner Kitas – Wie schützt der Senat die Kleinsten vor der Verdrängung aus dem Sozialraum? II – Nachfragen zur Schriftlichen Anfrage 17/18156 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage 17/18156 teilen Sie mir mit, dass Träger von Kindertageseinrichtungen gemäß § 47 SGB VIII verpflichtet sind, die drohende oder bevorstehende Schließung einer Kita gegenüber der aufsichtsführenden Stelle in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft anzuzeigen . Dadurch soll sichergestellt werden, dass eine anderweitige Unterbringung der betreuten Kinder rechtzeitig veranlasst werden kann. Wie viele entsprechende Anzeigen gab es in den Jahren 2013 bis 2015 und wie viele sind es im laufenden Jahr? a) In wie vielen Fällen konnte eine anderweitige Unterbringung der betreuten Kinder rechtzeitig veranlasst werden? b) In wie vielen Fällen nicht? 3. In der Antwort auf meine Schriftlichen Anfrage 17/18156 teilen Sie mir mit, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft von Mieterhöhungen , Mietvertragskündigungen, Umzügen, Räumungen oder Schließungen bedrohte Kindertagesstätten bzw. ihre Träger unterstützt, indem Sie mit Vermietern u.a. Übergangslösungen oder Vertragsverlängerungen aushandelt. Die Rede war von „Einzefällen“. Um wie viele Fälle handelte es sich seit 2013? Zu 1.und 3.: Anzeigen von Trägern von Kindertageseinrichtungen über eine drohende bzw. bevorstehende Schließung einer Einrichtung werden umgehend von den für die entsprechende Region zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der aufsichtführenden Stelle zusammen mit dem Träger der Einrichtungen und den vor Ort beteiligten Verantwortlichen bearbeitet. Eine statistische Erfassung dieser Fälle erfolgt nicht. Nach Auskunft des Dachverbandes Berliner Kinder- und Schülerläden e.V. (DaKS) befinden sich derzeit 15 Kindertageseinrichtungen (von insgesamt rund 580 Standorten) in einer ungeklärten Situation. Teilweise laufen Verhandlungen, teilweise laufen Mietverträge regulär aus, teilweise müssen Ersatzstandorte gefunden werden. Im Landesprogramm zum Kitaausbau wurden zwischen 2013 und 2015 acht Träger unterstützt, ihre Kita an einem anderen Standort weiterzuführen. 2. In der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage 17/18156 teilen Sie mir mit, dass es einen Verzicht auf maximal mögliche Mieteinnahmen bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften gibt. Wo ist dieser Verzicht verfasst oder geregelt? a) Wie wird die Einhaltung von wem überprüft? Zu 2.: Die Aussagen zur Schriftlichen Anfrage 17/18156 beruhen auf schriftlichen Stellungnahmen der sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften (WBG), die dem Senat vorliegen. 4. Auf welche sonstigen Beratungs- und Unterstützungsangebote in Berlin können betroffene Kitas und ihre Träger außerdem zurückgreifen? Zu 4.: Der Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden e.V. (DaKS) und die Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege in Berlin stehen betroffenen Kitas und ihren Trägern für Beratungen zur Verfügung. Berlin, den 20. April 2016 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Apr. 2016)