Drucksache 17 / 18 333 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martin Delius und Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 05. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. April 2016) und Antwort „Willkommensklassen“ an Berliner Schulen IX – Kulturelle Bildung und Kooperationen mit Musikschulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Im „Masterplan Integration und Sicherheit“ berichtet der Senat sowohl im Rahmen der Weiterentwicklung der „Willkommensklassen“, als auch im Rahmen des schulvorbereitenden Programms „Fit for School“ von ergänzenden Angeboten der kulturellen Bildung, u.a. von Kooperationen mit Berliner Musikschulen. Für jene Projekte stünden 150.000 Euro zur Verfügung. Auf welchem Stand befinden sich diese Vorhaben? Zu 1.: Bei dem vorgelegten „Masterplan Integration und Sicherheit“ handelt es sich um einen Entwurf. Die Ausgestaltung ist von der Mittelbewilligung und den Ergebnissen im weiteren Beteiligungsverfahren abhängig. Für schulische Angebote kultureller Bildung in Willkommensklassen sind 100.000 Euro vorgesehen, für Angebote von Musikschulen für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien 50.000 Euro. Gegenwärtig kann über die Mittel aber noch nicht verfügt werden, da die Abstimmung über den finanziellen Umfang noch nicht abgeschlossen ist. Gegenwärtig bestehen keine Planungen, die für die Musikschularbeit geplanten Mittel an den Einsatz in Willkommensklassen zu binden. 2. Wo sind die 150.000 Euro im Haushalt 2016/17 etatisiert? Zu 2.: Zurzeit können hierzu keine Aussagen gemacht werden, da sich die geplanten Maßnahmen noch im Abstimmungsverfahren befinden. 3. Mit welchen „Akteuren aus dem Feld der Kultur“ sollen welche „Angebote der kulturellen Bildung“ im Programm „Fit for School“ bereitgestellt werden? Zu 3.: Mit der Durchführung von „Fit für die Schule- Lerngruppen“ werden Träger beauftragt. Diese sind durch die Förderrichtlinien aufgefordert, neben der Förderung der Sprachkompetenz auch kulturelle und sportliche Angebote zu machen. Die Träger entscheiden selbst, mit welchen Akteuren der kulturellen Bildung sie kooperieren . Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft stellt den Trägern eine Liste möglicher Akteure der kulturellen Bildung zur Verfügung. 4. Mit wie vielen „Willkommensklassen“ an welchen Schulen in welchen Bezirken sind wie viele Kooperationen mit welchen bezirklichen Musikschulen geplant? a) Von welchen „gezielten Angeboten“ ist im Masterplan Integration und Sicherheit (S. 37) die Rede? Zu 4.: Bei dem vorgelegten „Masterplan Integration und Sicherheit“ handelt es sich um einen Entwurf. Die Ausgestaltung ist von der Mittelbewilligung und den Ergebnissen im weiteren Beteiligungsverfahren abhängig. Planungen für die konkrete Einbindung von Musikschulangeboten in ein Konzept für Willkommensklassen haben bisher nicht stattgefunden. Die vorgesehenen Mittel sind zur Verwendung für Musikschulangebote für Geflüchtete geplant. Zu 4. a): Es ist vorgesehen, dass die Musikschulen gezielte Angebote für Geflüchtete in den Bezirken planen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 333 2 5. Erhalten die Musikschulen für die Kinder und Jugendlichen aus den „Willkommensklassen“ bzw. für die Kooperation mit „Willkommensklassen“ zusätzliches Personal? a) Wenn ja, wie viele zusätzliche VZÄ sind in welchen Musikschulen und in welchen Bezirken vorgesehen? b) Wird zusätzliches Personal festangestellt? Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Die für Musikschulen 2016 bisher vorgesehenen Mittel in Höhe von 50.000 Euro – nach Freigabe – sind zur Verwendung für Musikschulangebote für Geflüchtete geplant. Es ist nicht beabsichtigt, die Musikschulen zur Kooperation mit Schulen, an denen Willkommensklassen eingerichtet sind, zu verpflichten. Zu 5. a) und b): Die Finanzierung von zusätzlichen Vollzeitäquivalenten (VZÄ) bzw. zusätzlichem Personal für Angebote der Musikschulen für Geflüchtete ist seitens des Senats gegenwärtig nicht beabsichtigt. Berlin, den 14. April 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Apr. 2016)