Drucksache 17 / 18 334 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 05. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. April 2016) und Antwort Elisa-Neumann-Stipendium des Landes Berlin III: Nachfrage zur Drucksache 17/17436 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Am 06. Mai 2015 teilt mir die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Drs. 17/16091 mit, sie prüfe in Zusammenarbeit mit den beteiligten Senatsverwaltungen für Finanzen, für Justiz und Verbraucherschutz sowie für Wirtschaft, Technologie und Forschung die Voraussetzungen für die Anrechnung von Einkünften des Ehegatten oder des Lebenspartners gemäß der §§ 4 und 5 der Verordnung zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (NaFöVO), die eine Finanzierung von Promotionsvorhaben durch die Partnerin oder den Partner vorsehen. Am 09. Dezember 2015 teilte mir die Senatsverwaltung in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/17436 mit, dass eine Entscheidung über die Voraussetzungen weiterhin noch ausstehe. Wie ist inzwischen der aktuelle Stand der Prüfung? Zu 1.: Die inhaltliche Prüfung innerhalb der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ist abgeschlossen. 2. Wann fanden diesbezüglich Gespräche zwischen den genannten Senatsverwaltungen statt? Zu 2.: Die Rückmeldungen der beteiligten Senatsverwaltungen werden im kommenden Verordnungsgebungsverfahren eingeholt. 3. Worüber wurde jeweils verhandelt? (Sofern vorhanden bitte Protokolle dieser Anfrage als Anlage beifügen .) Zu 3.: Antwort siehe Punkt 2. 4. Was waren jeweils die Ergebnisse der Gespräche? (Sofern vorhanden bitte Protokolle dieser Anfrage als Anlage beifügen.) Zu 4.: Antwort siehe Punkt 2. 5. Zu welcher Bewertung oder Entscheidung ist der Senat diesbezüglich bisher gekommen? a) Wird in Zukunft auf die Anrechnung der Einkünfte des Ehegattens oder des Lebenspartners verzichtet? b) Wenn ja, bis wann wird die entsprechende Verordnung geändert? c) Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Die Prüfung hat ergeben, dass die Anrechnung des Einkommens der Partner/-innen nicht mehr zeitgemäß ist. Ein Vergleich mit anderen Promotionsstipendien verdeutlicht , dass die 13 Begabtenförderungswerke die Einkommen der Partner/-innen nicht berücksichtigen. Das Elsa-Neumann-Stipendium ist ein Programm, das auf die individuelle Leistung basiert. Darüber hinaus könnte durch die Anrechnung ein Abhängigkeitsverhältnis zur Partnerin bzw. zum Partner entstehen, das nicht im Sinne einer personenbezogenen Förderung sein soll. a) + c) Aufgrund der oben genannten Gründe wird daher in Zusammenarbeit mit den beteiligten Senatsverwaltungen die Änderung der Nachwuchsförderungsverordnung (NaFöVo) dahingehend vorbereitet, dass zukünftig auf die Anrechnung der Einkünfte der Partner/innen verzichtet wird. b) Es ist beabsichtigt, das Verordnungsgebungsverfahren zeitnah einzuleiten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 334 2 6. Auf welchem Stand befindet sich inzwischen die Prüfung, die Freigrenzen im § 4 Abs. 2 NaFöVO anzuheben ? a) Insofern eine Anhebung geplant ist: Welcher Zeitplan liegt dem Senat entsprechend vor? b) Insofern keine Anhebung geplant ist: Was sind die Gründe dafür? Zu 6.: Gemäß § 4 Abs. 2 NaFöVO werden sonstige Einkünfte der Stipendiatin / des Stipendiaten auf das Stipendium angerechnet, soweit sie nach Abzug der Einkommensteuer einen Betrag von 7 669,38 Euro übersteigen . Für jedes Kind erhöhen sich diese Beträge um 1 022,58 Euro. Die 13 Begabtenförderungswerke legten in ihren Richtlinien fest, dass die Jahreseinkünfte der Stipendiatinnen und Stipendiaten einen weitaus geringeren Betrag, demnach 3 070,00 Euro, nicht übersteigen dürfen. Dieser Betrag erhöht sich um 1 025,00 Euro für jedes zu unterhaltende Kind. Es werden daher die Freigrenzen in der Nachwuchsförderungsverordnung weiterhin als angemessen angesehen , um den Stipendiatinnen und Stipendiaten die Möglichkeit zu geben, ausreichend zusätzliche Einkünfte ohne Anrechnung zu erwirtschaften. 7. Sieht der Senat inzwischen in der Anrechnung der Einkünfte des Ehegatten oder des Lebenspartners eine Benachteiligung verheirateter Paare und eine Hürde, um besonders qualifizierte Nachwuchskräfte zu gewinnen? Zu 7.: Aus Sicht des Senats besteht keine Hürde, besonders qualifizierte Nachwuchskräfte für das Stipendium zu gewinnen, da von 2012 bis 2014 bei durchschnittlich 290 Bewerbungen jährlich zwischen 80 und 90 exzellente Nachwuchskräfte gefördert wurden. 8. Wie bewertet der Senat die Verausgabung der Stipendienmittel an der FU (vgl. Antwort auf die Frage 4 in der Schriftlichen Anfrage 17/17436)? a) Wieso wurden Stipendienmittel an der FU in den Jahren 2012, 2013 und 2014 nicht vollständig verausgabt? b) Was geschah mit den nicht verausgabten Mittel in den Jahren 2012 bis 2014? c) Wieso fand in den Jahren 2013 und 2014 keine Anpassung an das Ist 2012 statt? d) Wie ist das Ist des Jahres 2015 im Titel 68613 des Kapitels FU 02 im Haushalt der Freien Universität? Zu 8.: Die Verausgabung der zur Verfügung stehenden Mittel lag in den letzten vier Jahren bei durchschnittlich 90 Prozent. Dies verdeutlicht, dass sich das Förderprogramm etabliert hat und sich gegenüber anderen Stipendienprogrammen behaupten kann. a) Die Stipendienmittel wurden in den Jahren 2012 bis 2014 nicht vollständig verausgabt, da es aus unterschiedlichen Gründen zu einer Ablehnung von Anträgen kam. So waren u.a. die Anträge entweder unvollständig oder entsprachen nicht den Anforderungen einer besonders förderungswürdigen Promotion. b) Die Mittel des Elsa-Neumann-Stipendiums sind Bestandteil des konsumtiven Zuschusses der Freien Universität Berlin und unterliegen nach Abschluss des Haushaltsjahres keiner Zweckbindung. Nach Aussage der Universität wurden die Restmittel aus 2012 bis 2014 weiterhin dem Stipendienprogramm zur Verfügung gestellt . c) Aufgrund des Doppelhaushalts für 2012/2013 konnte im Nachhinein für 2013 keine Anpassung nach 2012 erfolgen. Für den Doppelhaushalt 2014/2015 wurde der Landeszuschuss beibehalten, da davon ausgegangen wurde , dass aufgrund der gestiegenen Studierendenzahlen sich mittel- bzw. langfristig auch die Promotionsvorhaben erhöhen. d) Die Höhe der verausgabten Mittel im Jahr 2015 lag bei 2.534.782,42 Euro und stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um 147.590,26 Euro an. Berlin, den 17. April 2016 In Vertretung Steffen Krach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Apr. 2016)