Drucksache 17 / 18 337 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 05. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. April 2016) und Antwort Das ist kein Schertz! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum bindet sich die Senatskanzlei exklusiv an die Anwaltskanzlei Schertz-Bergmann und was genau ist mit dem Begriff exklusiv gemeint? Zu 1.: Die Senatskanzlei hat keine ausschließliche Bindung an die Kanzlei Schertz Bergmann vereinbart. Die Exklusivität bezieht sich auf das Presserecht, also das Rechtsgebiet, für das die Kanzlei Schertz Bergmann spezialisiert ist. 2. Ab welchem Datum besteht der Vertrag und wie kam dieser zustande? 3. Auf welcher Grundlage wurde das monatliche Pauschalhonorar auf 3500 Euro netto für 15 Stunden (ab 16. Stunde 350 Euro/Stunde zusätzlich) festgelegt? Zu 2. und 3.: Es gibt seit vielen Jahren eine Zusammenarbeit und Vertretung für die Senatskanzlei zu medienrechtlichen Fragen durch die Kanzlei Schertz Bergmann . Diese Zusammenarbeit war sehr erfolgreich und wurde mit dem Wechsel an der Hausspitze beibehalten. Aufgrund der im Presserecht typischen kurzfristigen Handlungsnotwendigkeiten und Beratungssituationen wurde am 23.11.2015 eine übliche anwaltliche Honorarvereinbarung getroffen, die die Möglichkeit einer medienrechtlichen Interessenwahrnehmung in Verbindung mit einem günstigeren Stundensatz von bis zu 15 Stunden schafft. 4. Welche Angebote anderer Kanzleien hat sich die Senatskanzlei im Vorfeld geben lassen? Zu 4.: Für diese freiberuflich erbrachte rechtliche Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Presse-, Medien- und Persönlichkeitsrecht war keine Einholung weiterer Angebote erforderlich. 5. a) Warum wurde über die Pressestelle im Zusammenhang einer Anfrage seitens der BZ vom 17.März 2016 ("im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte um Beraterverträge wurde gefragt, wie viele Beraterverträge die Senatskanzlei derzeit überhaupt hat und mit wem") einen Tag später geantwortet: "Es gibt momentan noch einen bis Ende März 2016 laufenden Beratervertrag ("McKinsey zum Masterplan Integration")?" b) Wusste die Pressestelle des Senats zu dem Zeitpunkt schon, dass es einen Vertrag mit Schertz-Bergmann gibt, der mit "Beratungsvertrag" tituliert ist? Zu 5.: Die Senatskanzlei hat die Frage nach Beraterverträgen vor dem Hintergrund der Fragestellung aus aktuellem Anlass hinsichtlich Beraterverträgen im Zusammenhang mit Fachfragen der Verwaltung beantwortet. Eine Rechtsberatung ist davon zu unterscheiden. So werden auch in die Gutachten- und Beratungsdienstleistungsdatenbank des Landes Berlin nur allgemeine Beraterverträge und keine anwaltlichen Tätigkeiten eingestellt. 6. a) Warum hat Herr Böhning trotz zwei allgemeinen Fragen im Hauptausschuss am 23. März zu weiteren Beraterverträgen behauptet, dass es neben dem McKinsey-Auftrag aktuell keine weitere gebe? b) Wusste Herr Böhning zum Zeitpunkt der Hauptausschusssitzung nicht, dass es einen Vertrag mit Schertz- Bergmann gibt, welcher mit "Beratungsvertrag" überschrieben ist? Wenn nein, warum war Herr Böhning nicht informiert? Zu 6.: Der Chef der Senatskanzlei, Björn Böhning, hat in der Sitzung des Hauptausschusses am 23. März 2016 auf diese und auf weitere Rechtsberatungen, die die Senatskanzlei in Anspruch nimmt, Bezug genommen. Er sagte wörtlich: „Es gibt aktuell Rechtsberatungen zu diversen Themen“ (vgl. S. 55 des Wortprotokolls). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 337 2 7. Hat der Beratervertrag mit der Kanzlei Schertz- Bergmann eine feste Laufzeit bzw. kann dieser jederzeit gekündigt werden? Zu 7.: Der Vertrag kann jeweils zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres sowie aus wichtigem Grund gekündigt werden. 8. Wie wird von der Kanzlei nachgewiesen, wie viele Stunden sie für einen Fall gearbeitet hat? Zu 8.: In dem Vertrag ist ein Pauschalhonorar für bis zu 15 Stunden vereinbart. 9. Wie hoch ist der Anteil der Rechtsberatung an berlin .de, ausgedrückt in Nettohonorarvolumen pro Monat seit dem Beginn der Beratung? Zu 9.: Zum Hauptstadtportal berlin.de hat es keine Rechtsberatung durch die Kanzlei Schertz Bergmann gegeben. Sollte sich die Frage auf die Aussage des Chefs der Senatskanzlei im Hauptausschuss am 23. März 2016 beziehen, so ist zu beachten, dass sich die Aussage auf das Thema „.berlin“ bezieht (s. Wortprotokoll, S. 55). Zu diesem Thema (Top-Level-Domain „.berlin“) wird eine Rechtsberatung durch eine andere Kanzlei erbracht. 10. Wie hoch waren die Gesamtrechnungen von Schertz-Bergmann seit Beginn der Vertragslaufzeit pro Monat? (Bitte nach Monaten aufschlüsseln) Zu 10.: Dezember 2015 bis März 2016 jeweils 3500 € netto pro Monat. Im Februar 2016 wurden zusätzlich 985,08 € im Zusammenhang mit zwei Verfahren verauslagt . Diese sind im April 2016 wegen des Erfolgs der Rechtsstreitigkeiten erstattet worden. 11. In der Pressemitteilung vom 24. März 2016, nachdem die BZ über den Beratervertrag berichtet hat: "Es gibt seit vielen Jahren eine regelmäßige und konstante Zusammenarbeit und Vertretung für die Senatskanzlei zu medienrechtlichen Fragen durch die Kanzlei Schertz- Bergmann. Diese Zusammenarbeit wurde mit dem Wechsel an der Hausspitze beibehalten. Was genau ist unter dem Begriff "beibehalten" zu verstehen, ist der Vertrag doch erst im Herbst 2015, also ein Jahr nach Amtsbeginn des RBM Müller abgeschlossen worden? Wenn nein, seit wann läuft dieser Vertrag schon? Zu 11.: Beibehalten meint die auch zuvor erlebte bisherige gute Zusammenarbeit mit der Kanzlei Schertz Bergmann. Zur Vertragslaufzeit vgl. Antwort zu Frage 2. 12. Inwieweit haben die Verantwortlichen darauf geachtet , dass sich eine Situation wie die um das LaGeSo, McKinsey und Lutz Diwell nicht wiederholt? Zu 12.: Die presserechtliche Interessenwahrnehmung ist mit der notwendigen Arbeit zur schnellstmöglichen Erstellung eines Masterplans Integration und Sicherheit für das Land Berlin sowie mit der Arbeit des Landesamts für Gesundheit und Soziales nicht vergleichbar, sodass sich diese Frage nicht stellt. Berlin, den 27. April 2016 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Hella Dunger-Löper Staatssekretärin für den Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Apr. 2016)