Drucksache 17 / 18 339 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) vom 06. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. April 2016) und Antwort Pläne zur Umgestaltung der Schönhauser Allee Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche offiziellen Vorgänge des Senats liegen der Berichterstattung der Berliner Zeitung vom 3. März 2016 (http://www.berlinerzeitung .de/berlin/schoenhauser-allee-wird-umgebaut--- aus-parkplaetzen-werden-sitzecken-23663622) zu den Plänen der Umgestaltung der Schönhauser Allee zugrunde ? Antwort zu 1: Im Juni 2015 fanden auf Initiative der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zwei von dem renommierten dänischen Stadtplanungsbüro Gehl Architects geleitete Workshop zum Thema „Wem gehört der öffentliche Raum“ statt. Einer dieser Workshops beschäftigte sich u. a. mit dem Bereich der Schönhauser Allee, die stellvertretend für viele in Berlin genutzte Hauptverkehrsstraßen in Gründerzeitquartieren als Prototyp ausgesucht wurde. Im Fokus stand dabei der Abschnitt im Bereich der S- und U-Bahn-Station „Schönhauser Allee“. Teilnehmer waren neben den Mitarbeitern der Senatsverwaltung u. a. Vertreter des Bezirks und der BVV Pankow, der Polizei und der Gewerbetreibenden. Weitere Informationen hierzu sind der entsprechenden Pressemitteilung der Senatsverwaltung vom 25.06.2015 zu entnehmen. Im Verlauf des Workshops wurden vielfältige Ideen und Anregungen gesammelt. Die auf Basis der Ergebnisse des Workshops von Gehl Architects vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen sehen u. a. Schritte hin zu kleinen , mittleren bzw. großen, z. T. auch temporären Veränderungsmöglichkeiten vor, die zu einer Stärkung der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer in der Schönhauser Allee führen sollen. Zwei Maßnahmen wurden dabei von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zusammen mit dem Bezirk Pankow von Berlin zur Weiterverfolgung und Umsetzung ausgewählt: Die Entwicklung und der Einsatz von sog. Parklets (mobile Plattformen) in einem größeren Bereich der Schönhauser Allee. Ihr temporärer Einsatz auf einzelnen Kfz-Stellplätzen ermöglicht dort andere Nutzungen (z. B. Sitzgelegenheiten). Die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für eine temporäre bzw. provisorische Umgestaltung der Schönhauser Allee im Bereich des S- und U-Bahnhofes „Schönhauser Allee“. Ergebnisse daraus sollen als Basis für weitere Überlegungen und eine ggf. versuchsweise und temporäre Umgestaltung im besagten Bereich dienen. Frage 2: In welcher Form gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen dem Land Berlin und dem Bezirk Pankow bei den Planungen zur Umgestaltung der Verkehrssituation (Zuständigkeiten, Planungshoheit, Kostenübernahme )? Frage 3: Wie sieht der konkrete Zeitplan bezüglich der neuen Aufenthaltsflächen für Fußgänger, die Verlagerung des Radwegs und möglicher Streichungen von Parkflächen aus? Frage 4: Mit welchen Kosten rechnet die zuständige Senatsverwaltung bei der Realisierung der aktuellen Pläne zur Umgestaltung der Schönhauser Allee? Antwort zu 2 bis 4: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bereitet derzeit federführend eine Teilnahme an dem „Bundeswettbewerb für Klimaschutz im Radverkehr“ vor. Hierzu wird derzeit ein Projektskizze zur Einreichung vorbereitet. Diese sieht eine Kombination der beiden bei dem Gehlworkshop ausgewählten Maßnahmen im Bereich der Schönhauser Allee vor (s. hierzu Antwort zu Frage 1). Dieses Vorgehen sowie die weiteren Arbeitsschritte wurden im Vorfeld in Form von Besprechungen und mit der Leitung der Abteilung Stadtentwicklung des Bezirks Pankow abgestimmt. Das weitere zeitliche Vorgehen zur Umsetzung und dem Einsatz der mobilen Parklets sowie der temporären bzw. provisorischen Umgestaltung der östlichen Seiten der Schönhauser Allee im Bereich des S- und U- Bahnhofes „Schönhauser Allee“ kann erst nach erfolgreicher Berücksichtigung im o.g. Wettbewerb und der - dann Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 339 2 zu beauftragenden - Machbarkeitsstudie abgestimmt werden . Mit dem Einsatz der Parklets sowie einer Umgestaltung des benannten Bereichs in der Schönhauser Alle ist jedoch nicht vor 2017 zu rechnen. Kosten können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht präzisiert werden. Frage 5: Wie bewertet die zuständige Senatsverwaltung die ebenfalls in Diskussion stehende, halbseitige Sperrung der Schönhauser Allee im Bereich der Schönhauser Allee Arcaden? Antwort zu 5: Das Prinzip der von Gehl Architecst durchgeführten Workshops (s. hierzu Antwort zu Frage 1) beruht darauf, mit den Workshopteilnehmerinnen und - teilnehmern kurz-, mittel- und langfristige Visionen zu entwickeln und vor allem kurzfristige und z.T. auch nur temporäre Maßnahmen für die Umsetzung zu entwickeln. Eine halbseitige Sperrung war zwar durchaus als langfristige Vision entwickelt worden, ist aber nur ein Beispiel für eine mögliche langfristige Gestaltung der Schönhauser Allee und nicht Gegenstand aktueller Überlegungen. Frage 6: Auf welcher Datengrundlage bewertet die zuständige Senatsverwaltung die Pläne zur Umgestaltung der Schönhauser Allee als Bundesstraße in diesem Abschnitt ? Frage 7: Gibt es Lärm- und Feinstaub-Erhebungen zu diesem Bereich der Schönhauser Allee, die auf eine verminderte Aufenthaltsqualität für Fußgänger hindeuten? Frage 8: Wird im Zuge der Umgestaltungsmaßnahmen auch die Barrierefreiheit der umliegenden Fußwege und Ampelübergänge überprüft und bei Bedarf Stolpermöglichkeiten entfernt? Antwort zu 6 - 8: Hier müssen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (s. hierzu Antwort zu Frage 1) abgewartet werden. Frage 9: Kann im Zuge der Umgestaltung der Verkehrssituation rund um den S- und U-Bahnhof Schönhauser Allee auch eine erneute Bewertung des Tram- Einstiegs unterhalb des U-Bahn-Schirms und der Verlängerung des Fußgängertunnels von der S-Bahn (vgl. meine Schriftliche Anfrage Drs. 17/16880) vorgenommen werden ? Antwort zu 9: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 der Drs. 17/16880 verwiesen. Im Übrigen sind hier die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (s. hierzu Antwort zu Frage 1) abzuwarten. Berlin, den 16. April 2016 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Apr. 2016)