Drucksache 17 / 18 341 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) vom 06. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. April 2016) und Antwort Welche Auswirkungen hat die Ortsumfahrung Malchow auf Pankower Gebiet? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Implementierung der geplanten Ortsumfahrung Malchow? Antwort zu 1: Das Land Berlin hat die westliche Umfahrung der Ortslage Malchow unter dem Projektnamen „B2n – BE - OU Malchow“ für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 angemeldet. Im Entwurf des BVWP 2030 wurde die Straßenneubaumaßnahme in den vordringlichen Bedarf eingeordnet. Im Rahmen der gegenwärtig laufenden öffentlichen Auslegung des Bundesverkehrswegeplanes (vom 21.03. bis 02.05.2016 im linken Seitenflügel des Lichthofes des Dienstgebäudes der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Am Köllnischen Park 3 in 10179 Berlin) liegt der Entwurf zum BVWP und der dazugehörige Umweltbericht zur Einsicht und Stellungnahme aus. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat zudem eine Website www.bvwp2030.de geschaltet. Frage 2: Welche momentanen Vorhaben bezüglich Trassierung, Knotenpunkte sowie Anschluss an das bestehende Straßennetz sind geplant? Antwort zu 2: Entsprechend den Anmeldeunterlagen für die B2n verlässt die neue Trasse nördlich in Höhe der Eisenbahnüberführung die heutige Straßenführung der B2, verläuft westlich der Ortslage Malchow und bindet im Süden nördlich der Anbindung der Darßer Straße wieder in die heutige Straßenführung ein. Dabei sollen bei dieser anbaufreien Bundesstraße der Blankenburger Pflasterweg und die Ortnitzstraße planfrei angebunden werden. Für weitere diesbezügliche Informationen verweisen wir auf die unter der Antwort zu 1 genannte Website zum BVWP und dem dort enthaltenen Projektinformationssystem (PRINS) zum Entwurf des BVWP. Nach der jeweiligen Projektauswahl sind im Projektdossier alle für diese Straßenneubaumaßnahme relevanten Unterlagen und Pläne ersichtlich. Frage 3: Welches Ausmaß hat sowohl das aktuelle als auch das prognostizierte Verkehrsaufkommen auf der Radiale zwischen dem Autobahndreieck Barnim und der nördlichen Berliner Allee in der Ortslage Malchow? Antwort zu 3: Hinsichtlich der aktuellen Verkehrsnachfrage verweisen wir auf die veröffentliche Verkehrsmengenkarte : http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/lenkung/vl b/download/verkehrsmengen_2014.pdf. Die Karte weist aus, dass die Verkehrsmenge der B 2 je nach Lage im Stadtgebiet im Bestand bei 16.500 bis maximal 23.400 Fahrzeugen liegt. Informationen zu den Erkenntnissen, die sich aus den Untersuchungen des Bundes ergeben, finden sich unter der zu 1 genannten Webside des BMVI unter: http://www.bvwp-projekte.de/map_street.html. Frage 4: Inwiefern und inwieweit wären bei einer Implementierung der geplanten Ortsumfahrung diejenigen Flächen betroffen, die aktuell vom Reit- und Fahrverein Kleeblatt e.V. (RuFV e.V) genutzt werden und sich im Vermögen des Bezirks Pankow befinden? Frage 5: Wann werden auf Seiten des Bezirksamtes entsprechende Ideen vorgestellt, die die Weiternutzung der Flächen durch den RuFV e.V. nach der Implementierung der Maßnahme weiterhin gewährleisten? Antwort zu 4 und 5: Da es im Land Berlin bisher noch keine über die Anmeldung zum BVWP hinausgehenden Untersuchungen und Planungen gibt, können diese Fragen gegenwärtig noch nicht beantwortet werden. Erst nach Vorliegen der politischen, finanziellen und personellen Voraussetzungen im Land Berlin kann die Planung zur OU Malchow aufgenommen werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 341 2 Frage 6: Sind im Zuge der Planungen der etwaigen Ortsumfahrung Malchow entsprechende Ausgleichsmaßnahmen für Schutzgüter betroffen und wenn ja, wie sehen diese konkret aus? Antwort zu 6: Auch diese Frage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Für die Neubaumaßnahme wird ein Planfeststellungsverfahren nach Bundesfernstraßengesetz erforderlich, in dem sämtliche, auch naturschutzrechtliche, Belange untersucht, bewertet und kompensiert werden. Berlin, den 16. April 2016 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Apr. 2016)