Drucksache 17 / 18 342 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Fabio Reinhardt und Susanne Graf (PIRATEN) vom 05. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. April 2016) und Antwort Masterplan Integration und Sicherheit: Familienförderung und Angebote der Familienzentren Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Informations- und Beratungsangebote gibt es zurzeit für Eltern geflüchteter Kinder und Jugendlicher hinsichtlich der Beratung in Fragen a) der Hilfen zur Erziehung, b) der familienpolitischen Leistungen (Elterngeld, Kindergeld, …) c) der Kindertagesbetreuung oder der Tagespflege d) der ergänzenden Betreuung in der Ganztagsschule e) der Einschulung oder des Schulwechsels? 2. Welche Informationsbroschüren in welcher Auflagenhöhe gibt es hinsichtlich der Themen in 1a) bis e) in welchen Sprachen in Berlin? a) Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um diese Broschüren an geflüchtete Familien zu verteilen? Zu 1. und 2.: Der Senat misst der Information und Beratung zu den Leistungsangeboten der Bildung und Erziehung große Bedeutung bei. a) Hilfen zur Erziehung: Die Regionalen Sozialpädagogischen Dienste (RSD) der Jugendämter haben in allen Bezirken und Regionen Anlaufstellen, die für Familien , Alleinerziehende und junge Menschen bei Erziehungsfragen und familiären Problemen offen sind. Diese sind auch für geflüchtete Familien zuständig. Erfahrene Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen der Jugendämter erarbeiten mit allen Beteiligten im Rahmen der Hilfeplanung (vgl. § 36 SGB VIII mit Ausführungsvorschriften ) gemeinsam Lösungen. Die Gewährleistung von Partizipation und Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund sowie die Berücksichtigung interkultureller Aspekte des konkreten Einzelfalls einschließlich des Umgangs mit Sprachbarrieren im Rahmen der Qualitätsentwicklung und –sicherung sind Eckpunkte der Hilfeplanung . b) Die jeweils 12 Erziehungs- und Familienberatungsstellen (EFB) in öffentlicher und freier Trägerschaft sind interkulturell ausgerichtet. Ratsuchende können sich in folgenden Sprachen beraten lassen: Arabisch, Türkisch, Russisch, Polnisch, Ungarisch, Rumänisch, Serbisch, Bosnisch, Kroatisch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Tschechisch. Die Öffentlichkeitsarbeit der Erziehungs- und Familienberatungsstellen ist auf die Ansprache von Migranteninnen und Migranten ausgerichtet . Die EFBen sind zum Thema interkulturelle Arbeit und Migration vernetzt. Es erfolgt die Bekanntmachung des Angebotes in den jeweiligen Communitys und im Rahmen der sozialräumlichen Vernetzung. Wegen der bundesrechtlichen Festlegung ist hinsichtlich der familienpolitischen Leistungen auch die Broschüre „Willkommen in Deutschland“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für Flüchtlinge in Berlin hilfreich (in Deutsch, Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch , Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch). c) Der Senat misst der Information und Beratung von Flüchtlingsfamilien zur Kindertagesförderung hohe Bedeutung bei. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss) hat die „Informationen für Eltern mit kleinen Kindern in Gemeinschaftsunterkünften “ Ende 2014 in neun Sprachen übersetzt (Arabisch , Bosnisch, Englisch, Französisch, Kroatisch, Russisch , Serbisch, Türkisch und Vietnamesisch). Zusätzlich wurde im September 2015 eine Information für Flüchtlingsfamilien erstellt, die vom Infopunkt - Anlaufstelle für Eltern der SenBildJugWiss - an neu zugewanderte Eltern ausgegeben wird und die wichtigsten Informationen zum Besuch einer Kita und Kontaktdaten der Jugendämter beinhaltet. Alle Berliner Jugendämter sind Ansprechpartner zur Beratung der Flüchtlingsfamilien in Fragen der Kindertagesförderung. Auch das Fachpersonal in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie die Träger der Berliner Kindertageseinrichtungen werden mit auf ihre jeweilige Tätigkeit zugeschnittenen Handreichungen bei der Beratung und Information der Eltern unterstützt. Die Informationsmaterialien für Eltern werden über die ausgebenden Stellen bedarfsgerecht nachgedruckt und den Eltern zur Verfügung gestellt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 342 2 d+e) Hinsichtlich der ergänzenden Förderung und Betreuung in der Ganztagsschule werden im Bedarfsfall Information und Beratung durch die Koordinierungsstellen für Willkommensklassen oder die Fachaufsichten für ergänzende Förderung und Betreuung in den regionalen Außenstellen der Schulaufsicht übernommen. Die Informationen bzw. die Beratungen für Eltern geflüchteter Kinder hinsichtlich des Schulbesuchs /Schulwechsels finden in den regionalen Koordinierungsstellen für Willkommensklassen statt. Dort werden der Sprachstand und der Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen ermittelt und schließlich eine Aufnahme in eine Regelklasse oder eine Willkommensklasse veranlasst . Als Informationsmaterial wurde ein Handzettel in deutscher und englischer Sprache über das Verfahren der Schulanmeldung erstellt, der an alle regionalen Koordinierungsstellen sowie über das Landesamt für Gesundheit und Soziales an alle Betreiber von Unterkünften als Datei verschickt wurde. Dieser Handzettel ist auch auf der Internetseite der SenBildJugWiss eingestellt und wird über den Info Punkt der SenBildJugWiss verbreitet. Darüber hinaus sind die Themen auch in übergreifenden Informationsbroschüren erwähnt, so z.B. in „Willkommen in Berlin - Ein Infopaket für Zuwanderer“ des Integrationsbeauftragten des Berliner Senats (in Deutsch, Arabisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Spanisch und Türkisch). Eine eigene Zusammenstellung diverser Informationen für Flüchtlinge im Internet hat auch jup! Berlin (Jugendportal für Berlin, gefördert von der SenBildJugWiss) erarbeitet (Wegweiser für Flüchtlinge in Deutsch, Englisch und Arabisch mit Verlinkungen auf weitere mehrsprachige Materialien). 3. Laut dem Masterplan Integration und Sicherheit sollen in vertragsgebundenen Unterkünften für Geflüchtete Elternbegleiter*innen eingesetzt werden, die als Ansprechpartner *innen für geflüchtete Väter und Mütter agieren sollen. a) Wie viele Elternbegleiter*innen sollen in wie vielen und welchen Unterkünften für Geflüchtete eingesetzt werden? b) Welche Qualifikation sollen diese Elternbegleiter *innen mitbringen? c) Wo werden diese Elternbegleiter*innen angestellt sein? d) Wie werden diese Elternbegleiter*innen bezahlt? e) Werden diese Elternbegleiter*innen befristet eingestellt ? Wenn ja, mit welcher Frist? Zu 3.: Etwa 160 Berliner Fachkräfte (Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Psychologinnen und Psychologen etc.) sind in den Jahren 2012-2015 im Rahmen des Bundesprogramms des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) „Elternchance ist Kinderchance“ zu Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern weitergebildet worden. Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifizierung war, dass die Fachkräfte über eine entsprechende (sozial- oder früh-) pädagogische Grundqualifikation verfügten und haupt- oder nebenamtlich im Bereich der Familienbildung/Familienförderung beschäftigt sind. Ein Teil dieser Fachkräfte arbeitet bereits im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Elternbegleitung mit geflüchteten Familien, z.B. in einer Einrichtung der Familienbildung, in einer Schule, in einem Stadtteilzentrum oder in einem Familienzentrum. Eine zusätzliche Einsatzmöglichkeit dieser Fachkräfte in Not- und Gemeinschaftsunterkünften wird derzeit geprüft . 4. Welche Angebote gibt es zurzeit für geflüchtete Familien in welchen Familienzentren welcher Träger in welchen Bezirken? Zu 4.: Familien mit Fluchterfahrung werden grundsätzlich in sämtlichen Familienzentren willkommen geheißen . Als besonders geeignet für deren Teilnahme haben sich, wegen der niedrigen Sprachbarriere, musikoder sportorientierte Angebote erwiesen. Darüber hinaus gibt es spezifische Angebote für Familien mit Fluchterfahrungen , beispielsweise durch Arabisch sprechende Integrationslotsen. Teilweise decken die Angebote auch die in den Fragen 1 und 2 erwähnten Bereiche ab. 5. Welche konkreten “niederschwelligen und kultursensiblen ” Angebote sollen an welchen Familienzentren ausgebaut werden (Masterplan Integration und Sicherheit, 15.03.2016, S. 35)? a) Wo sind die Mittel von 700.000 Euro etatisiert? b) Wie verteilen sich die Mittel auf welche Angebote in welchen Familienzentren welcher Träger in welchen Bezirken? Zu 5.: Die Anträge der Träger werden derzeit geprüft. Beim Angebotsausbau soll an die Erfahrungen mit den Sofortmaßnahmen für Flüchtlinge 2015 in den Familienzentren angeknüpft werden. Es geht dabei u.a. um Krabbelgruppen , zusätzliche Angebote in Spielzimmern von Gemeinschaftsunterkünften oder Kreativangebote zur Sprachförderung. Berlin, den 22. April 2016 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Apr. 2016)