Drucksache 17 / 18 345 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Fabio Reinhardt und Susanne Graf (PIRATEN) vom 05. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. April 2016) und Antwort Masterplan Integration und Sicherheit: Sprungbrettangebote im Vorfeld der Kindertagesbetreuung ? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was sind “Sprungbrettangebote im Vorfeld von Kindertagesbetreuung” (Masterplan Integration und Sicherheit , 15.03.2016, S. 35)? Zu 1.: Sprungbrettangebote sind niedrigschwellige, zeitlich begrenzte Angebote, wie tagesstrukturierte Spielkreise und mobile Spielangebote in Flüchtlingsunterkünften , die geeignet sind, den Übergang von Kindern im Vorschulalter zum Regelsystem der Kindertagesbetreuung anzubahnen. 2. In wie vielen und in welchen “Flüchtlingsunterkünften ” sollen diese “Sprungbrettangebote” zu welchem Zeitpunkt eingeführt werden und in wie vielen wurden sie bereits wann eingerichtet? Zu 2.: Es kommen sowohl die Erstaufnahmeeinrichtungen als auch die Gemeinschaftsunterkünfte für die Sprungbrettangebote in Betracht. In Berlin existieren zurzeit ca. 157 Flüchtlingsunterkünfte. In ca. 45 dieser Unterkünfte sind jeweils mehr als 30 Kinder im Alter von 0 - 5 Jahren untergebracht. Es wird davon ausgegangen, dass vor allem die Betreiber dieser Flüchtlingsunterkünfte einen Antrag auf Förderung einreichen werden. Ebenso werden die Träger der freien Jugendhilfe zur Antragstellung aufgefordert. Die Förderrichtlinie, die mit der Senatsverwaltung für Finanzen, der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Berlin und dem Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden abgestimmt wird, soll demnächst veröffentlicht werden. Die Sprungbrettangebote werden nach dem Trägeraufruf und der Entscheidung über die eingereichten Anträge eingerichtet. In der Förderrichtlinie wird festgelegt werden, dass die geförderten Vorhaben nicht die vertraglich mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales vereinbarten allgemeinen Betreuungsleistungen der Betreiber von Unterkünften ersetzen. 3. Nach welchen Kriterien wurden oder werden die Flüchtlingsunterkünfte ausgewählt, in denen “Sprungbretter ” für die Kita-Betreuung angeboten werden sollen? 6. Welcher Personalschlüssel und welche Gruppengrößen sind für diese “Sprungbrettangebote” vorgesehen? a) Wo ist dieser festgelegt? 7. Welche Qualifikation wird vom Personal erwartet, dass jene “Sprungbrettangebote” betreuen soll? 9. Welche Raumgrößen sind für diese “Sprungbrettangebote ” vorgesehen? a) Wo sind diese festgelegt? Zu 3., 6., 7. und 9.: Es wird nach Maßgabe förderfähiger Anträge ausgewählt. Bei der Auswahl der Angebote wird auf die Zielerreichung, insbesondere die fachliche Qualität des Antrags; die Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Effizienz des Vorhabens; die Anzahl der Kinder im Vorschulalter in der Unterkunft sowie die regionale Ausgewogenheit der geförderten Projekte und die Vernetzung in den Sozialraum geachtet werden. Grundlage für die Auswahl und die Förderung von Projekten ist die entsprechende Förderrichtlinie, die derzeit entwickelt wird. Grundsätzlich sollen die Sprungbrettangebote durch pädagogisch aus- oder fortgebildete Personen geleitet und durch Ehrenamtskräfte begleitet werden. Um ein breites Spektrum an – auch mobilen – Angeboten fördern zu können und um eine größtmögliche Flexibilität zu gewährleisten, wird auf darüber hinausgehende verpflichtende Vorgaben weitgehend verzichtet. Dies auch, da die Rahmenbedingungen vor Ort stark variieren . Umso mehr wird bei der Auswahl der eingereichten Projektanträge die konzeptionelle Qualität des Angebots bewertet werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 345 2 4. Mit welchen familien- und jugendpolitischen Argumenten hält der Senat es für sinnvoll, nur in bestimmten Einrichtungen und somit nur für ausgewählte geflüchtete Kinder “Sprungbrettangebote” zur Verfügung zu stellen? a) Wie begegnet der Senat der berechtigten Kritik, dass alle Flüchtlingskinder in der Jugend- und Familienpolitik gleichberechtigt zu behandeln sind und daher alle Kinder, die auf einen Kitaplatz warten von den “Sprungbrettangeboten ” profitieren sollten? Zu 4.: Das vorrangige Ziel ist es, Kinder mit Fluchterfahrungen in die reguläre Kindertagesbetreuung zu integrieren , Trennungsängste bei den Eltern abzubauen und diese mit dem System der Kindertagesbetreuung in Deutschland vertraut zu machen. Die Sprungbrettangebote sollen lediglich als Übergang für die Kinder dienen. Die Einrichtung von Sprungbrettangeboten in allen ca. 169 Unterkünften ist nicht erforderlich, da in einigen Unterkünften gar keine oder nur eine sehr geringe Anzahl an Kindern im Vorschulalter untergebracht sind und ein Anteil von Kindern bereits eine reguläre Kita besucht. Die Auswahl der Einrichtungen erfolgt nach Antragslage. 5. Welches frühkindliche Bildungskonzept liegt diesen “Sprungbrettangeboten” zugrunde? Zu 5.: Die Sprungbrettangebote sind niedrigschwellige Spielangebote, die dem Kennenlernen, der Kontaktanbahnung und der Überleitung in das Regelangebot Kindertagesbetreuung dienen sollen. Die Kinder können erste Erfahrungen mit der deutschen Sprache gewinnen sowie ein anregungsreiches Umfeld und damit eine Abwechslung vom sonstigen Leben in der Unterkunft erfahren. Zugleich dient das Angebot der sozialen Integration sowie dem Spracherwerb der Eltern. 8. Welches “Fortbildungsprogramm” welches Trägers wird für welches “pädagogische Fachpersonal” aufgelegt? a) Wie viele Erzieher*innen und welche weiteren Personalgruppen sollen an diesem “Fortbildungs-programm” teilnehmen? Zu 8.: Die im Masterplan beschriebenen Mittel in Höhe von 96.000 Euro für Fortbildungsmaßnahmen beziehen sich auf das zusätzliche Angebot des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg (SFBB) für alle in der Jugendhilfe tätigen Fachkräfte. Die geplanten Maßnahmen des SFBB dienen der zeitnahen, bedarfsorientierten Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften in Themenbereichen, die die Arbeit mit Geflüchteten betreffen . Die Kurse sind durchschnittlich mit 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern geplant; an Tagungen können bis zu 150 Fachkräfte teilnehmen. In der Anlage 1 wird ein Überblick zu den Themen der Fortbildungsveranstaltungen zur Arbeit mit Geflüchteten des SFBB gegeben (Auszug ). 10. Wo sind die Mittel für diese “Sprungbrettangebote ” im Haushalt 2016/2017 etatisiert? Zu 10.: Zusätzliche Mittel für Integrationsmaßnahmen sind zentral im Kapitel 2930 Titel 54802 etatisiert. Die Einzelmaßnahme ist zurzeit nicht etatisiert, da der abschließende Beschluss zum Masterplan noch aussteht. Berlin, den 27. April 2016 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Apr. 2016)