Drucksache 17 / 18 347 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Fabio Reinhardt und Susanne Graf (PIRATEN) vom 05. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. April 2016) und Antwort Selbstorganisationen von jungen geflüchteten Menschen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat die Forderung des Landesjugendrings vom 5. März 2016 bekannt, Selbstorganisationen von jungen Menschen zu unterstützen? a) Wenn ja, wie bewertet der Senat diese Forderung? Zu 1.: Der Senat unterstützt die zentrale Haltung und die Auffassung des Landesjugendrings Berlin, dass junge geflüchtete Menschen in gleicher Weise in ihrer Entwicklung durch Möglichkeiten der Selbstorganisation und selbstbestimmte und -gestaltete Freiräume gefördert werden sollen, wie alle anderen Jugendlichen. 2. Welche Selbstorganisationen von jungen geflüchteten Menschen sind dem Senat bekannt? Zu 2.: Dem Senat sind folgende Migrantenjugendselbstorganisationen bekannt: Young Voice TGD e.V., Amaro Foro e.V., Jugendund Kulturgemeinschaft Berlin e.V., Jugendbund djo- Deutscher Regenbogen, Landesverband Berlin e.V., Muslimische Jugend in Deutschland e.V., Alevitische Jugend in der alevitischen Gemeinde zu Berlin e.V., Komciwan - Kurdischer Kinder- und Jugendverein Berlin e.V., Assyrischer Jugendverein Berlin e.V., DIDF-Jugend Berlin, Interkulturelles Kinder-, Jugend- und Familienzentrum Schalasch-Mitte im Club Dialog e.V.. 3. Wie werden Selbstorganisationen von jungen geflüchteten Menschen mit welchen Mitteln aus welchen Haushalten gefördert? a) Wie hat sich die Finanzierung seit 2011 jeweils entwickelt? Zu 3.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft fördert seit dem Jahr 2016 die unter der Antwort zu Frage 2 aufgeführten Migrantenjugendselbstorganisationen (MJSO). Für die Finanzierung der MJSO stehen im Haushalt des Landes Berlin Mittel in Höhe von jeweils 75.000 Euro für die Jahre 2016 und 2017 zur Verfügung. Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung hat mit dem Landesjugendring Berlin e.V. einen Zusatz zu der bereits bestehenden Vereinbarung zur Weiterleitung von Zuwendungen zur Finanzierung der vom Land Berlin geförderten Jugendverbände und Jugendbildungsstätten geschlossen, in der die Fördersummen für die einzelnen Verbände festgeschrieben sind. Die Projektförderung erfolgt analog der „Förderrichtlinien über die Bedingungen der Finanzierung der Jugendverbandsarbeit im Land Berlin“ in der jeweils gültigen Fassung. Berlin, den 15. April 2016 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Apr. 2016)