Drucksache 17 / 18 351 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Steffen Zillich (LINKE) vom 06. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. April 2016) und Antwort Vergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsaufnahme im Geschäftsbereich der Senatskanzlei an externe Dritte Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche verwaltungsinternen Vorgaben gibt es im Geschäftsbereich der Senatskanzlei für die Vergabe von Aufträgen an externe Auftragnehmer*innen? (Bitte im Originalwortlaut beifügen.) Zu 1.: Im Bereich der Senatskanzlei gibt es keine weiteren Vorgaben für die Vergabe von Aufträgen an externe Auftragnehmer neben den Vorgaben, die durch Rundschreiben der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung und durch Ausführungsvorschriften der Senatsverwaltung für Finanzen zu § 55 LHO erteilt worden sind. 2. Welche abgeschlossenen und laufenden Aufträge wurden durch die Senatskanzlei bis zum jetzigen Zeitpunkt in der 17. Legislaturperiode an externe Auftragnehmer *innen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Integration von Geflüchteten vergeben? (Bitte unter Angabe von Auftragnehmer*in, Titel des Auftrags, Art des Auftrags [Beratung, Gutachten, Evaluation etc.] und Beginn /Abschluss aufschlüsseln.) 3. Wurden auch nicht-vergütete Aufträge erteilt, und wenn ja, welche? (Bitte unter Angabe von Auftragnehmer *in, Titel des Auftrags, Art des Auftrags [Beratung, Gutachten, Evaluation etc.] und Beginn/Abschluss aufschlüsseln .) 4. Wurden mit Auftragnehmer*innen nicht-vergüteter Aufträge im Nachgang dann bezahlte Aufträge abgeschlossen ? Wenn ja, mit welchen Auftragnehmer*innen und für welche Leistungen jeweils? 5. In welchen der in der Antwort zu Frage 2 genannten Aufträge wurde eine öffentliche Ausschreibung vorgenommen , in welchen Fällen wurde davon abgesehen und mit welcher Begründung jeweils? Zu 2. bis 5.: Zur Frage der Verbesserung der humanitären Hilfe vor dem Landesamt für Gesundheit und Soziales , insbesondere zur Registrierung und Erstunterbringung hat McKinsey & Company, Inc., den Stab Flüchtlingsmanagement beraten. Diese Beratung erfolgte zwischen dem 28.09.2015 und dem 18.03.2016. Da die Beratung pro bono erfolgte, war ein Vergabeverfahren nicht erforderlich . Die Senatskanzlei hat im Jahr 2015 einen Auftrag an Herrn Diwell für ein Gutachten zu „Fragen der verfahrensmäßigen und sonstigen rechtlichen Beschleunigungsmöglichkeiten im Flüchtlingsmanagement im Lande Berlin“ vergeben. Das Gutachten wurde in der Zeit vom 26.10.2015 bis zum 16.12.2015 erstellt. Das Gutachten wurde freihändig vergeben. Anfang Januar 2016 hat die Senatskanzlei einen Auftrag an McKinsey & Company, Inc., zur Beratung bei der Erarbeitung des Masterplans „Integration und Sicherheit“ von Anfang Januar bis Ende März 2016 vergeben. Dieser Auftrag wurde freihändig vergeben (s. die Berichterstattung unter Punkt 3. der Vorgangsnummer 2654 A im Hauptausschuss). 6. Welche der in der Antwort zu Frage 2 genannten Aufträge an externe Dritte bzw. welche daraus resultierenden Ergebnisse wurden durch die Senatskanzlei öffentlich gemacht, in welcher Form und wann jeweils? Zu 6.: Die Ergebnisse der pro-bono-Beratungsdienstleistung durch McKinsey & Company, Inc., zeigen sich auch der Öffentlichkeit u.a. in der Straffung der Strukturen des Erstaufnahmeverfahrens für Geflüchtete. Die von McKinsey & Company, Inc., erbrachte Beratungsdienstleistung zum Masterplan “Integration und Sicherheit” spiegelt sich im Masterplan wieder, der mit Datum vom 17.02.2016 dem Abgeordnetenhaus von Berlin vorgelegt wurde. Am 19.04.2016 soll der Masterplan der Berliner Stadtgesellschaft vorgestellt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 351 2 Das Gutachten von Herrn Diwell diente der verwaltungsinternen Vorbereitung und Begleitung eines Gesetzgebungsverfahrens . 7. Bei welchen der in der Antwort zu Frage 2 genannten Aufträge an externe Dritte wurde der Hauptausschuss vorab nicht informiert und warum jeweils nicht? Zu 7.: Mit Nr. 3 der Verwaltungsvorschrift der Senatsverwaltung für Finanzen zur Transparenz bei der Vergabe von Gutachten- und Beratungsdienstleistungen werden bzw. mit Punkt II.I.3 des Auflagenbeschlusses zum Doppelhaushalt 2014/2015 wurden die Senatsverwaltungen aufgefordert, den Hauptausschuss vor Ausschreibung von Gutachten- und Beratungsdienstleistungsaufträgen mit einem Auftragswert von mehr als 10.000 Euro zu unterrichten. Danach war der Hauptausschuss nicht über die Vergabe des Gutachtens an Herrn Diwell zu informieren, weil der Auftragswert unter 10.000 Euro lag. Der pro-bono-Beratung durch McKinsey & Company, Inc., lag kein Vergabeverfahren zugrunde; eine Informationspflicht gegenüber dem Hauptausschuss bestand nicht. Die Senatskanzlei hat über den Beratungsauftrag an McKinsey & Company, Inc., zum Masterplan „Integration und Sicherheit“ im Hauptausschuss unter den Vorgangsnummern 2654 und 2654 A berichtet. Die Unterrichtung erfolgte aufgrund der damaligen Arbeitssituation, u.a. zu den Flüchtlingsthemen, um ein bis zwei Sitzungen verspätet. Berlin, den 25. April 2016 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Hella Dunger-Löper Staatssekretärin für den Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Apr. 2016)