Drucksache 17 / 18 355 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Steffen Zillich (LINKE) vom 06. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. April 2016) und Antwort Vergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsaufnahme im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen an externe Dritte Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche verwaltungsinternen Vorgaben gibt es im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen sowie nachgeordneter Behörden für die Vergabe von Aufträgen an externe Auftragnehmer *innen? (Bitte im Originalwortlaut beifügen.) Zu 1.: Die Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Verwaltung findet im Rahmen des Vergaberechts statt, das je nach Vergabeart in unterschiedlichem Umfang anzuwenden ist. Dabei sind allen vergaberechtlichen Vorschriften die Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz und Diskriminierungsfreiheit sowie des Wettbewerbs immanent. Grundsätzlich sind bei allen Aufträgen der § 55 LHO und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften zu beachten . Oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 500 Euro (§ 3 Abs. 6 VOL/A) sind im Wesentlichen ferner die folgenden Vorschriften zu beachten und anzuwenden: Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bei Vergaben oberhalb des jeweiligen Schwellenwertes, Vergabeverordnung (VgV), Vergabe- und Vertragsordnungen (VOL, VOB, VOF), Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Berl AVG), Landesmindestlohngesetz, Korruptionsregistergesetz (KRG) Frauenförderverordnung (FFV), Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU), sowie diverse Rundschreiben der für Wirtschaft und für Stadtentwicklung zuständigen Senatsverwaltungen . Angesichts dieser Regelungsvielfalt und -dichte besteht keine Notwendigkeit für weitere, interne Vorgaben. 2. Welche abgeschlossenen und laufenden Aufträge wurden durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen sowie nachgeordnete Behörden bis zum jetzigen Zeitpunkt in der 17. Legislaturperiode an externe Auftragnehmer*innen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Integration von Geflüchteten vergeben? (Bitte unter Angabe von Auftragnehmer*in, Titel des Auftrags, Art des Auftrags [Beratung, Gutachten, Evaluation etc.] und Beginn/Abschluss aufschlüsseln.) Zu 2.: Abteilung Arbeit: Im Zusammenhang mit der Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt wurde seitens der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen für den Zeitraum vom 1. April 2016 bis zum 31. Dezember 2016 (mit Verlängerungsoption für 2017) ein Auftrag über arbeitsrechtliche Schulungen von Geflüchteten, von ehren- und hauptamtlichen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (z.B. Integrationslotsinnen und Integrationslotsen, Stadtteilmütter , freiwillig aktive Geflüchtete) bzw. von jobvermittelnden Netzwerken (z.B. ARRIVO, bridge) als Prävention gegen Arbeitsausbeutung und Schwarzarbeit und zur Durchsetzung von Guter Arbeit für Geflüchtete in Berlin an den DGB Bezirk Berlin-Brandenburg vergeben, der diesen Auftrag von Arbeit und Leben DGB/VHS Berlin-Brandenburg e.V. als Nachauftragnehmer ausführen lässt. Es handelt sich dabei um eine Zusatzvereinbarung zu einem bereits bestehenden Vertrag über den Betrieb einer „Beratungsstelle für entsandte Beschäftigte, freizügigkeitsberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbständige mit unklarem Arbeitsstatus“, der nach Durchführung der erforderlichen Ausschreibung für die Jahre 2016/2017 geschlossen worden ist. Abteilung Integration: Siehe Anlage. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 355 2 3. Wurden auch nicht-vergütete Aufträge erteilt, und wenn ja, welche? (Bitte unter Angabe von Auftragnehmer *in, Titel des Auftrags, Art des Auftrags [Beratung, Gutachten, Evaluation etc.] und Beginn/Abschluss aufschlüsseln .) Zu 3.: Nein. 4. Wurden mit Auftragnehmer*innen nicht-vergüteter Aufträge im Nachgang dann bezahlte Aufträge abgeschlossen ? Wenn ja, mit welchen Auftragnehmer*innen und für welche Leistungen jeweils? Zu 4.: Nein. 5. In welchen der in der Antwort zu Frage 2 genannten Aufträge wurde eine öffentliche Ausschreibung vorgenommen , in welchen Fällen wurde davon abgesehen und mit welcher Begründung jeweils? Zu 5.: Grundsätzlich werden die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung und die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) beachtet. Die meisten Vergaben erfolgten unterhalb der Wertgrenzen für öffentliche bzw. beschränkte Ausschreibungen und erfolgten als freihändige Vergabe, bei denen ausreichende Angebote eingeholt und bewertet wurden. In der Öffentlichkeitsarbeit sind viele Aufträge freiberufliche Leistungen. Für die Ausgaben der Regiestelle für Flüchtlingslotsen (Nr. 52) wurde ein Nachauftrag zu der Ausschreibung im Hj. 2014 vertraglich vereinbart. Der Auftrag konnte gemäß § 3 Abs. 5 g) VOL/A freihändig vergeben werden. 6. Welche der in der Antwort zu Frage 2 genannten Aufträge an externe Dritte bzw. welche daraus resultierenden Ergebnisse wurden durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen sowie nachgeordnete Behörden öffentlich gemacht, in welcher Form und wann jeweils? 7. Bei welchen der in der Antwort zu Frage 2 genannten Aufträge an externe Dritte wurde der Hauptausschuss vorab nicht informiert und warum jeweils nicht? Zu 6. und 7.: Bei den vergebenen Aufträgen handelt es sich um Dienstleistungsaufträge, die nicht unter den seinerzeitigen Auflagenbeschluss des Abgeordnetenhauses zur Berichtspflicht bei der Vergabe von Gutachten und Beratungsdienstleistungen mit einem Auftragswert von mehr als 10.000 € fielen. Insofern waren weder die Information des Hauptausschusses noch die Eintragung in die Gutachtendatenbank erforderlich. Auf die im Ergebnis der vergebenen Aufträge veröffentlichten Druckerzeugnisse wurde über Pressemitteilungen, Mitteilungen im Landespressedienst und im monatlichen Newsletter „Berlin International“ des Integrationsbeauftragten hingewiesen . Berlin, den 21. April 2016 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Apr. 2016) Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Steffen Zillich (LINKE) vom 06. April 2016 Vergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsaufnahme im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen an externe Dritte Zu 2.: Inhalt des Auftrags Auftragnehmer Auftrags summe Titel Haushaltsjahr 2012: 1 Druck eines Faltblatts „Die Mitglieder der Berliner Härtefallkommission informieren“ AZ Druck und Datentechnik GmbH 994,00 € 53101 2 Redaktionelle Überarbeitung und Lektorat für eine aktualisierte Neuauflage des Infopakets für Neuzuwanderer „Willkommen in Berlin" Diane T. Schöppe dia° - Netzwerk für Kommunikation 1.506,06 € 53101 Haushaltsjahr 2013 3 Infopaket „Willkommen in Berlin“, Übersetzung in 7 Sprachen Übersetzungsdienst Skrivanek GmbH 32.800,00 € 53101 4 Infopaket „Willkommen in Berlin“, Gestaltung und Erstellung barrierefreies PDF arabisch Übersetzungsdienst Skrivanek GmbH 1300,00 € 53101 5 Infopaket „Willkommen in Berlin“, Gestaltung, Druckdateien, Drucküberwachung, barrierefreie PDFs Satzinform 6.300,00 € 53101 6 Infopaket „Willkommen in Berlin", Druck, AZ Druck und Datentechnik GmbH 10.900,00 € 53101 Haushaltsjahr 2014 7 Plakataktion der Integrationsbeauftragten zusammen mit dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk EJF „Wohnraum für Flüchtlinge“ Druck der Plakate Wohnraum für Flüchtlinge Evangelisches Jugendund Fürsorgewerk, EJF gemeinnützige AG 541,12 € 53101 8 Schaltung der Plakate „Wohnraum für Flüchtlinge“ in Warteräumen von Behörden CENTRAL MEDIA SPOTS Christoph Päseler GmbH 9.279,62 € 53101 9 Schaltung der Plakate „Wohnraum für Flüchtlinge“ in U-Bahnhöfen Die Draußenwerber GmbH 6.370,37 € 53101 Inhalt des Auftrags Auftragnehmer Auftrags summe Titel 10 Schaltung der Plakate „Wohnraum für Flüchtlinge“ in U- Bahnwagen Wall Decaux 3.469,44 € 53101 Haushaltsjahr 2015 11 Das BoP-Ticket Projekt, Partizipationsprojekt für Flüchtlinge, Vermittlung von Eintrittskarten an junge Flüchtling Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation, BoP- Board of Participation, Verein für kulturelle Partizipation und Bildung e.V. 10.000,00 € 53101 12 Erstellung einer Druckdatei und Druckorganisation für Nachdruck des Infopakets „Willkommen in Berlin“ Satzinform 801,77 € 53101 13 Nachdruck des Infopakets „Willkommen in Berlin“ in 7 Sprachen Laseriine Druckzentrum Bruces & Co Berlin 7.193,55 € 53101 14 Organisation und Durchführung der Fachtagung „10 Jahre Berliner Härtefallkommission“ Diane T. Schöppe dia° - Netzwerk für Kommunikation Büro: Christburger 10.189,97 € 53101 15 Druck eines Flyers „Die Mitglieder der Berliner Härtefailkommission informieren“ DBM Druckhaus Berlin- Mitte GmbH Wilhelm- Kabus- 904,97 € 53101 16 Gestaltung der Broschüre „Angebote für Geflüchtete", Drucküberwachung, Erstellung barrierefreier PDFs planet spring Studio für Kommunikation 10.477,95 € 53101 und 54010 17 Übersetzung der Broschüre „Angebote für Geflüchtete" in 4 Sprachen Übersetzungsdienst Skrivanek GmbH 1.698,39 € 54010 18 Druck der Broschüre „Angebote für Geflüchtete“ Laseriine Druckzentrum Bruces & Co Berlin 3.743,74 € 53101 19 Druck der Broschüre „Angebote für Geflüchtete“ in 4 Sprachen Laseriine Druckzentrum Bruces & Co Berlin 8.830,99 € 54010 20 Erstellung einer Druckdatei und Druckorganisation für Nachdruck des Infopakets „Willkommen in Berlin“ Satzinform 818,13 € 54010 21 Nachdruck des Infopakets „Willkommen in Berlin“ in 8 Sprachen BGZ Druckzentrum 8.439,09 € 54010 22 Regiestelle für Integrationslotsinnen für Flüchtlinge SPI Consult 75.636,40 54010 S17-18355 S1718355_Antwort_Anlage