Drucksache 17 / 18 360 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 07. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2016) und Antwort Gibt es neue Erkenntnisse zu der Berliner Luftverschmutzung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es neue Berechnungen zu der Verteilung der verkehrsbedingten Luftschadstoffbelastung in Berlin? Antwort zu 1: Die als Grundlage für den derzeitigen Luftreinhalteplan dienenden Modellrechnungen der verkehrsbedingten Luftbelastung wurden nur für Stickstoffdioxid (NO2) wiederholt. Aufgrund der jüngst bekannt gewordenen hohen Werte des Stickoxidausstoßes von Diesel-Pkw der EU-Abgasnormen Euro 5 und EURO 6 im realen Fahrbetrieb wurden die bisher im Modell verwendeten Emissionsfaktoren entsprechend den Vorgaben des Umweltbundesamts nach oben korrigiert, um die Übereinstimmung zwischen gemessener und berechneter Luftbelastung zu verbessern. Die PM10- und PM2,5-Konzentrationen im Straßenraum wurden nicht neu berechnet, da die Kfz- Partikelemissionen weitgehend unverändert geblieben sind. Des Weiteren hat sich die Feinstaubkonzentration im städtischen Hintergrund etwa so entwickelt, wie 2009 mit Hilfe der Modellrechungen vorhergesagt wurde. Frage 2: Wie beurteilt der Senat die neuen Berechnungen im Hinblick auf das Ziel einer Verminderung der Luftschadstoffbelastung? Antwort zu 2: Die neuen Berechnungen zeigen, dass die europäischen Abgasregelungen nicht zu den erwarteten und für die fristgerechte Einhaltung der NO2- Grenzwerte erforderlichen Verbesserung der NO2- Belastung geführt haben, obwohl aufgrund der Umweltzone und weiterer Maßnahmen des Luftreinhalteplans eine deutlich beschleunigte Modernisierung der in Berlin fahrenden Kfz-Flotte stattgefunden hat und in den Rechnungen entsprechend berücksichtigt wurde. Zwar hat sich die Belastungssituation im Vergleich zur Ausgangslage 2009 signifikant verbessert (siehe Antwort zu Frage 3). Um Überschreitungen des NO2-Grenzwerts sobald wie möglich zu vermeiden, besteht aber weiterer Handlungsbedarf nicht nur in Form einer Fortschreibung der Berliner Luftreinhalteplanung (s. Antwort zu Frage 9), sondern auch auf EU- und Bundesebene (s. Antwort zu Frage 6.5 und 7). Frage 3: Wie haben sich die Berechnungen für das Jahr 2015 im Vergleich zur letzten Berechnung aus dem Jahr 2009 verändert? Antwort zu 3: Die 2009 berechnete Prognose der NO2- Belastung für 2015 basierte auf der Annahme, dass die durch die Euro 5 und 6 Abgasnormen intendierte Abnahme der NOx-Emissionen im Vergleich zur jeweiligen Vorgängernorm (für Diesel-Pkw -28 % bei Euro 5 und - 55 % bei Euro 6) auch tatsächlich im realen Fahrbetrieb auf der Straße eintreten würde. Als Folge wurde 2009 prognostiziert, dass bis 2015 die Zahl der von NO2- Grenzwertüberschreitungen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner von Hauptverkehrsstraßen bei Umsetzung aller 2009 bereits geplanten Maßnahmen von ursprünglich fast 50.000 auf nur noch gut 11.000 zurückgehen sollte. Wie die im Zusammenhang mit den jüngsten Abgasmanipulationen bekannt gewordenen Daten zu realen Fahremissionen belegen, blieb die durch die Flottenerneuerung erwartete Verbesserung weitgehend aus. Euro 5 Diesel-Pkw sind in der Emissionsbilanz sogar schlechter als ihre Vorgänger. Die diesbezüglich aktualisierten Rechnungen geben diese Bilanz der europäischen Abgasgesetzgebung besser wieder: Demnach dürften 2015 noch etwa 26.000 Anwohnerinnen und Anwohner verkehrsreicher Straßen hohen NO2-Belastungen ausgesetzt sein. Frage 3.1: An welchen Straßenabschnitten werden nach den neuen Berechnungen für das Jahr 2015 der Grenzwert (Jahresmittelwert 40 μg/m³) für NO2 überschritten ? Bitte listen Sie die entsprechenden Straßenabschnitte auf und geben an, welche Werte errechnet wurden . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 360 2 Antwort zu 3.1: In 184 Straßenabschnitten sind nach den neuen Berechnungen NO2-Konzentrationen größer 40 µg/m³ im Jahresmittel zu erwarten. Die entsprechenden Straßenabschnitte mit den berechneten Werten sind in Anlage 1 aufgeführt. Frage 3.2: An welchen Straßenabschnitten werden nach den neuen Berechnungen für das Jahr 2015 der Grenzwert (Jahresmittelwert 40 μg/m³) für Feinstaub (PM10) überschritten? Bitte listen Sie die entsprechenden Straßenabschnitte auf und geben an, welche Werte errechnet wurden. Frage 3.3: An welchen Straßenabschnitten werden nach den neuen Berechnungen für das Jahr 2015 der Grenzwert bzw. Zielwert (Jahresmittelwert 25 μg/m³) für Feinstaub (PM2,5) überschritten? Bitte listen Sie die entsprechenden Straßenabschnitte auf und geben an, welche Werte errechnet wurden. Antwort zu 3.2 und 3.3: Für PM10 und PM2.5 liegen keine neuen Berechnungen für das Jahr 2015 vor. Frage 4: Wie viele BerlinerInnen sind von der Luftbelastung betroffen? Frage 4.1: Wie viele BerlinerInnen wohnen an Straßenabschnitten , an denen die Grenzwerte für NO2, nach den neuen Berechnungen für das Jahr 2015, überschritten werden? Antwort zu 4.1: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Frage 4.2: Wie viele BerlinerInnen wohnen an Straßenabschnitten , an denen die Grenzwerte für PM10, nach den neuen Berechnungen für das Jahr 2015, überschritten werden? Frage 4.3: Wie viele BerlinerInnen wohnen an Straßenabschnitten , an denen die Grenzwerte für PM2,5, nach den neuen Berechnungen für das Jahr 2015, überschritten werden? Antwort zu 4.2 und 4.3: Es wird auf die Antwort zu den Frage 3.2 und 3.3 verwiesen. Frage 5: Wo hat sich die Berliner Luft verbessert? Frage 5.1: An welchen Straßenabschnitten, die noch im Jahr 2009 von Grenzwertüberschreitungen betroffen waren, werden im Jahr 2015 (nach den aktuellen Berechnungen ) die Grenzwerte für NO2 eingehalten? Antwort zur 5.1: An insgesamt 177 Straßenabschnitten , in denen im Jahr 2009 nach den alten Berechnungen noch Grenzwertüberschreitungen auftraten, dürfte im Jahr 2015 der NO2-Grenzwert nach den neuen Berechnungen eingehalten werden. Die entsprechenden Straßenabschnitte mit den berechneten Werten sind in Anlage 2 aufgeführt . Frage 5.2: An welchen Straßenabschnitten, die noch im Jahr 2009 von Grenzwertüberschreitungen betroffen waren, werden im Jahr 2015 (nach den aktuellen Berechnungen ) die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) eingehalten ? Frage 5.3: An welchen Straßenabschnitten, die noch im Jahr 2009 von Grenzwertüberschreitungen betroffen waren, werden im Jahr 2015 (nach den aktuellen Berechnungen ) die Grenzwerte für Feinstaub (PM2,5) eingehalten ? Antwort zur 5.2 und 5.3: Es wird auf die Antwort zu den Frage 3.2 und 3.3 verwiesen. Frage 6: Welche Maßnahmen zur Minderung der verkehrsbedingten Luftbelastung aus dem Luftreinhalteplan (2011-2017) wurden umgesetzt bzw. welche Annahmen sind eingetroffen/nicht eingetroffen? Frage 6.1: Welche Maßnahmen aus dem Maßnahmenbündel „Fahrzeugtechnik“ (MB1) wurden umgesetzt bzw. welche Annahmen sind eingetroffen/ nicht eingetroffen) Antwort zu 6.1: Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die genannten Maßnahmenbündel lediglich als Grundlage für Szenarienrechnungen zur Abschätzung des Potentials zur Minderung der Schadstoffemissionen und der Luftbelastung dienten. Die Ergebnisse dieser Abschätzung bildeten die Grundlage für die Entwicklung und Ausgestaltung des Katalogs umzusetzender Maßnahmen in Kap. 9 des Luftreinhalteplans. Das Maßnahmenbündel MB1 umfasst die folgenden Maßnahmen: - Umweltzone ohne Einzelausnahmen, - Erhöhung des Anteils von Euro-6-Fahrzeugen, - Förderung von Elektrofahrzeugen, - Nachrüstung von Euro-4-Fahrzeugen mit Partikelfiltern (Pkw/Lkw) und Entstickungssystemen (nur Lkw), - Nachrüstung von Fahrgastschiffen mit Partikelfiltern . Für die Umweltzone wurden die Einzelausnahmen schrittweise bis 2015 abgebaut. Sie können seit 1.1.2015 nur noch für gehbehinderte Menschen mit geringem Einkommen und für Sonderfahrzeuge erteilt werden. Im Jahr 2015 wurden nur noch etwa 50 Einzelausnahmen erteilt (2010: 10.300). 2015 hatten ca. 98 % aller Fahrzeuge innerhalb und außerhalb der Umweltzone eine grüne Plakette. Gerade bei den leichten und schweren Nutzfahrzeugen stieg der Anteil der Fahrzeuge mit grüner Plakette von circa 85 % im Jahr 2012 auf circa 93 % im Jahr 2015. Die Emissionen von Dieselrußpartikeln aus dem Straßenverkehr sanken durch die Umweltzone insgesamt um fast 60 %. Nach den seit Ende 2014 bekannten Erkenntnissen zu den hohen Realemissionen von Euro-6-Diesel-Pkw wird die Maßnahme „Erhöhung des Anteils von Euro-6- Fahrzeugen“ für Pkw bis auf Weiteres nicht weiterverfolgt . Sie ist jedoch Bestandteil der Maßnahmen zur Mo- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 360 3 dernisierung der Busse der BVG. So erreichen bereits 30 % der Linienbusse in der hoch belasteten Silbersteinstraße den Standard Euro VI. Für eine Förderung von schweren Nutzfahrzeugen mit Euro VI fehlen derzeit geeignete Instrumente. Ihr Anteil im Straßenverkehr liegt derzeit im Bereich der Trendprognose. Die Nachrüstung von in Berlin zugelassenen Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern ist inzwischen praktisch vollständig erfolgt, d.h. über 95 % der Berliner Fahrzeuge im Straßenverkehr sind mit Partikelfiltern ausgestattet. Zu auswärtigen Fahrzeugen auf Berliner Straßen liegen keine vollständigen Daten vor. Die Nachrüstung mit Entstickungssystemen konnte in Berlin an etwa 200 Doppeldeckern mit dem Abgasstandard Euro 4 bis Ende 2015 erfolgreich durchgeführt werden. Die für die breite Nachrüstung von Lkw notwendigen Zertifizierungsregelungen für die Nachrüstsysteme stehen dagegen erst seit 2015 zur Verfügung. Damit kann die Maßnahmen erst jetzt weiterverfolgt werden. Berlin hat sich bereits im Bundesrat für eine stärkere Begünstigung von Lkw mit nachgerüsteten Stickoxidkatalysatoren bei der Mautgebühr eingesetzt. Für die Nachrüstung von Fahrgastschiffen wurde ein Förderprogramm mit einer Förderquote von 50 % angeboten , jedoch von den Reedereien nicht in Anspruch genommen , weil aufgrund fehlender Instrumente bisher keine Vorteile für Schiffe mit Partikelfilter geschaffen werden konnten. Die Aktivitäten des Senats zur Förderung der Elektromobilität sind an anderer Stelle ausführlich dargestellt worden. Frage 6.2: Welche Maßnahmen aus dem Maßnahmenbündel „Verkehrsflussoptimierung“ (MB2) wurden umgesetzt bzw. welche Annahmen sind eingetroffen/ nicht eingetroffen? Antwort zu 6.2: Beim Maßnahmenbündel 2 wurde abgeschätzt , welches Potential zur Minderung der Luftbelastung durch Reduzierung der Stauanteile im Straßenverkehr durch Verkehrsflussoptimierung erwartet werden kann. Diesbezügliche Maßnahmen sind zum Beispiel eine optimierte Lichtsignalkoordinierung, Zuflussdosierung und angepasste Geschwindigkeiten (s. dazu Antwort zu Frage 6.3). Die Maßnahmen befinden sich in der laufenden Umsetzung. Konkret erprobt wird seit 2015 ein System der umweltsensitiven Verkehrssteuerung in der Invalidenstraße . Eine Beurteilung der Wirkung auf die Luftbelastung kann frühestens nach einem Jahr erfolgen (Jahresmittelwerte ). Des weiteren wurden Einzelfalluntersuchungen zum Verkehrsfluss an Straßen mit hoher Luftbelastung mit neu zur Verfügung stehenden Daten aus im Verkehr “mitschwimmenden“ Fahrzeugen durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass der Anteil von Stausituationen an der Gesamtfahrleistung oft niedriger war, als für die Maßnahmenbewertung im Luftreinhalteplan angenommen worden war. Aufgrund der Komplexität der Verkehrssteuerung werden daher vor weiteren Untersuchungen zunächst die Erfahrungen aus der Invalidenstraße abgewartet . Frage 6.3: Welche Maßnahmen aus dem Maßnahmenbündel „Tempo 30 an Hot-Spots“ (MB3) wurden umgesetzt bzw. welche Annahmen sind eingetroffen/ nicht eingetroffen? Antwort zu 6.3: Wie bei der Berechnung der Wirkung der anderen Maßnahmenbündel handelt es sich hier lediglich um eine allgemeine Abschätzung des Minderungspotentials der Maßnahme. Die im Luftreinhalteplan als Teil des Katalogs an konkreten Maßnahmen vorgesehene Einzelfallprüfung, ob und wie in Abschnitten des Hauptverkehrsstraßennetzes , in denen 2015 mit Überschreitungen des NO2-Grenzwerts zu rechnen ist, die Luftbelastung durch die Anordnung von “stadtverträglichen Geschwindigkeiten “, also einer Absenkung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h gesenkt werden kann, sind im Gange. Bei der erforderlichen Abwägung sind die verkehrlichen Belange, insbesondere die Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr, zu berücksichtigen . Frage 6.4: Welche Maßnahmen aus dem Maßnahmenbündel „Emissionsminderung im städtischen Hintergrund “ (MB4) wurden umgesetzt bzw. welche Annahmen sind eingetroffen/ nicht eingetroffen? Antwort zu 6.4: Das Maßnahmenbündel zielt auf die Minderung der Dieselrußemissionen aus Baumaschinen und der Emissionen aus der Verbrennung von Festbrennstoffen . Das Modellprojekt zur Nachrüstung von Baumaschinen mit Partikelfiltern konnte 2015 erfolgreich abgeschlossen werden. Für Baumaschinen gelten nach Novellierung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt seit 1.1.2016 auf allen Baustellen der öffentlichen Hand Berlins strenge Anforderungen an die Abgasemissionen , die bei der Mehrzahl der Maschinen eine Filternachrüstung erforderlich macht. Für eine leichtere Kontrolle der Maschinen werden derzeit von Berlin Plaketten zur Kennzeichnung emissionsarmer Baumaschinen eingeführt , die bundesweit abgestimmt sind und genutzt werden können. Die Ausgabe der Plaketten soll im Mai 2016 starten. Der Beitrag der Holzverbrennung zur Feinstaubbelastung wurde in einem gemeinsamen Projekt mit dem Land Brandenburg 2011/2012 und 2013/2014 untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass an einer begrenzten Zahl von Tagen diese Quelle signifikant zur Überschreitung des Tagesgrenzwertes für Feinstaub beiträgt. Da es sich um ein regionales bis überregionales Phänomen handelt, ist derzeit ein auf Berlin begrenztes generelles Verbot von Holzfeuerungen nicht verursachergerecht und verhältnismäßig . Eine vorsorgende Emissionsbegrenzung ist jedoch bei Neuanlagen sinnvoll. Daher werden derzeit die Anforderungen , wie sie bereits seit den 1990er Jahren für Bauleitpläne im Luftvorranggebiet gelten, aktualisiert. Ziel ist eine berlinweite Anwendung von anspruchsvollen Partikelgrenzwerten für alle neuen Feuerungsanlagen für die Verbrennung von Holz. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 360 4 Frage 6.5: Welche Maßnahmen aus dem Maßnahmenbündel „vorgezogene Flotte“ (MB5) wurden umgesetzt bzw. welche Annahmen sind eingetroffen/ nicht eingetroffen ? Antwort zu 6.5: Das Maßnahmenbündel 5 unterscheidet sich von den vorgenannten Maßnahmenbündeln, da es hier nicht darum geht, umsetzbare Maßnahmen zusammenzustellen . Vielmehr dient es der Illustration, welche Emissionsminderung mit einer ambitionierteren und in der Realität wirksamen Abgasgesetzgebung für Dieselfahrzeuge auf EU-Ebene möglich gewesen wäre. Dabei wurde davon ausgegangen, dass die heutigen Euro-6- Grenzwerte etwa 5 Jahre früher in Kraft getreten wären. Unter der Annahme, dass die Grenzwerte auch im realen Verkehr weitgehend eingehalten würden, wären Emissionsminderungen von 36 % bei den Stickoxiden und 48 % bei Dieselrußpartikeln erreichbar gewesen. Dies hätte für eine Einhaltung der NO2-Luftqualitätsgrenzwerte an nahezu allen Straßen ausgereicht. Mit den derzeit auf dem Markt befindlichen Euro-6-Diesel-Pkw ist dies jedoch nicht erreichbar, da deren Emissionen nach gegenwärtigem Kenntnisstand im Mittel um den Faktor 5 über dem im Labortest einzuhaltenden Grenzwert von 80 mg/km liegen. Frage 7: Wie beurteilt der Senat die Entwicklung der verkehrsbedingten Luftschadstoffe im Hinblick auf das Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union gegen Deutschland und Berlin zu diesem Thema? Antwort zu 7: Im Fokus der Maßnahmen des Luftreinhalteplans steht neben der Verkehrsvermeidung und – verlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsmittel die weitgehende Ausnutzung der technischen Möglichkeiten zur Minderung der NOx-Emissionen, insbesondere bei den immer breiter genutzten Dieselmotoren in Fahrzeugen und Maschinen. Das nicht reale Abgasverhalten vor allem im Stadtbetrieb der Euro 5 und Euro 6 Diesel-Fahrzeuge führt deshalb zu einer deutlichen Abschwächung der Wirksamkeit der auf die Abgastechnik bezogenen Maßnahmen des Berliner Luftreinhalteplans. Zur Vermeidung dieser negativen Entwicklung gibt es auf lokaler Ebene keine Handhabe. Dazu sind ambitionierte Schritte auf EU- Ebene und seitens der Bundesregierung erforderlich, für die sich der Senat im Rahmen seiner Möglichkeiten einsetzt . Die jüngst auf EU Ebene beschlossene Nachbesserung der Euro 6 - Norm für Diesel Pkw geht zwar in die richtige Richtung, kommt aber aufgrund der Übergangsfristen zu spät, um zu einer kurzfristigen Verbesserung der NO2-Belastungssituation in Berlin beitragen zu können . Im Gegensatz dazu zeigen die lokal umgesetzten Maßnahmen des Berliner Luftreinhalteplans durchaus Wirkung: So ist aufgrund der Anstrengungen zur Erneuerung und Nachrüstung der BVG-Busflotte die NO2- Belastung an der bislang höchst belasteten Messstation Hardenbergplatz innerhalb eines Jahres um 15 % gesunken . Auch an den anderen Messpunkten in Hauptverkehrsstraßen ist ein deutlicher positiver Trend erkennbar, zu der auch die erfolgreiche Verkehrsverlagerung auf den Umweltverbund aus öffentlichem Nahverkehr, Radverkehr und Fußverkehr und die dadurch in den letzten 10-15 Jahren erzielte Abnahme der Kfz-Verkehrsmengen um mehr als 10 % beigetragen hat. Frage 8: Wird der Senat rechtliche Mittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts mit dem Aktenzeichen 11 K 132.15 einlegen oder an der Berliner Allee Maßnahmen für saubere Luft ergreifen? Antwort zu 8: Der Senat teilt die in dem genannten Urteil vom 4. Januar 2016 enthaltene Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht. Aus diesem Grund hat das Land Berlin die Zulassung der Berufung gegen das Urteil beantragt. Unabhängig davon wird die Verbesserung der Situation in der Berliner Allee Gegenstand der Weiterentwicklung der Maßnahmenstrategie im Rahmen der bereits laufenden Fortschreibung des Luftreinhalteplan sein (s. auch Antwort zu Frage 9). Frage 9: Wie will der Senat die Berliner Luftqualität verbessern? Welche zusätzlichen Maßnahmen plant der Senat, um die verkehrsbedingte Luftschadstoffbelastung zu mindern? Antwort zu 9: Der Senat wird die Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans konsequent fortsetzen . Gleichzeitig wird der Plan fortgeschrieben. Vorbereitenden Arbeiten, wie die Überarbeitung der zugrundeliegenden Emissionsdatenbasis, laufen bereits. Sobald die seitens des Umweltbundesamtes zugesagten aktuellen Daten zu den realen Fahremissionen von Diesel- Fahrzeugen und deren weiterer Entwicklung vorliegen, werden unter Nutzung neuer Daten und aktualisierter Prognosen des Verkehrsaufkommens in Berlin weitere Maßnahmenoptionen wie z.B. die fortgesetzte Modernisierung der Fahrzeugflotte durch alternative Antriebssysteme (Elektro-, Hybrid-, Gasantrieb), Verbesserung des Verkehrsflusses, stadtverträgliche Geschwindigkeiten, Verkehrsvermeidung und –weitere Verlagerung auf ÖV und Rad und, falls erforderlich, die stufenweise und mittelfristige Einführung von Verkehrsbeschränkungen für Kfz mit hohen NOx-Emissionen auf ihre Wirksamkeit hin analysiert. Erst dann ist es möglich, belastbare Aussagen über zusätzliche geeignete Maßnahmen zu treffen, um die NO2-Belastung wirksam zu senken und die NO2- Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. Berlin, den 26. April 2016 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Apr. 2016) 1 Anlage 1: Straßenabschnitte mit neu berechneten NO2-Konzentrationen im Jahresmittel für 2015 größer 40 µg/m³ Abschnittsnummer (ID) im Umweltatlas Name des Straßenabschnittes NO2-Belastung (berechnetes Jahresmittel [µg/m³]) 2015 10909 A100 59 10910 A100 55 10912 A100 45 11041 A100 44 1823 Adalbertstr. 41 486 Albrechtstr. 47 9957 Alt-Friedrichsfelde 43 974 Alt-Moabit 47 1894 Alt-Moabit 46 2308 Badstr. 44 2000 Behrenstr. 41 7838 Behrenstr. 44 3011 Berliner Allee 42 9535 Berliner Allee 41 5566 Berliner Str. 41 979 Beusselstr. 42 985 Beusselstr. 41 987 Beusselstr. 42 922 Bismarckstr. 41 5795 Bismarckstr. 43 5799 Bismarckstr. 42 5416 Brandenburgische Str. 43 2348 Breite Str. 42 2196 Brückenstr. 51 6318 Budapester Str. 46 7294 Bülowstr. 41 1552 Dominicusstr. 44 1560 Dominicusstr. 42 7206 Dominicusstr. 49 7207 Dominicusstr. 47 1982 Dorotheenstr. 58 1983 Dorotheenstr. 57 9846 Dörpfeldstr. 43 7360 Dudenstr. 42 7403 Dudenstr. 44 2739 Elsenstr. 41 8941 Elsenstr. 42 8942 Elsenstr. 52 1845 Erkstr. 48 1955 Fennstr. 48 2876 Frankfurter Allee 45 2 2878 Frankfurter Allee 44 9208 Frankfurter Allee 48 9210 Frankfurter Allee 42 9257 Frankfurter Allee 46 10667 Frankfurter Allee 46 2042 Französische Str. 45 7806 Französische Str. 45 7807 Französische Str. 42 7809 Friedrichstr. 57 10610 Friedrichstr. 42 7494 Gitschiner Str. 44 2040 Glinkastr. 44 7238 Grunewaldstr. 41 1555 Hauptstr. 45 1606 Hauptstr. 49 1611 Hauptstr. 41 7211 Hauptstr. 45 7213 Hauptstr. 46 7275 Hauptstr. 48 7569 Hermannstr. 45 7584 Hermannstr. 42 7589 Hermannstr. 41 7599 Hermannstr. 46 7600 Hermannstr. 43 7611 Hermannstr. 45 1567 Hohenstaufenstr. 45 1947 Invalidenstr. 46 2055 Invalidenstr. 42 2062 Invalidenstr. 45 1005 Joachimstaler Str. 46 812 Kaiserdamm 43 5752 Kaiserdamm 42 5786 Kaiser-Friedrich-Str. 42 5787 Kaiser-Friedrich-Str. 41 844 Kantstr. 42 874 Kantstr. 42 911 Kantstr. 43 942 Kantstr. 43 943 Kantstr. 42 1131 Kapweg 42 2699 Karl-Marx-Str. 41 7605 Karl-Marx-Str. 46 8857 Karl-Marx-Str. 44 8883 Karl-Marx-Str. 41 8887 Karl-Marx-Str. 47 8888 Karl-Marx-Str. 47 3 8889 Karl-Marx-Str. 48 7389 Klosterstr. 48 7442 Klosterstr. 49 1609 Kolonnenstr. 44 7283 Kolonnenstr. 50 5720 Königin-Elisabeth-Str. 42 5321 Kurfürstendamm 42 5375 Kurfürstendamm 45 5481 Leibnizstr. 41 2037 Leipziger Str. 50 3886 Leipziger Str. 52 7861 Leipziger Str. 54 6873 Leonorenstr. 48 9056 Lückstr. 41 9060 Lückstr. 41 1636 Manteuffelstr. 45 7001 Manteuffelstr. 46 7003 Manteuffelstr. 43 7005 Manteuffelstr. 43 1460 Mariendorfer Damm 51 7036 Mariendorfer Damm 43 7053 Mariendorfer Damm 52 10792 Marktstr. 43 1563 Martin-Luther-Str. 41 7220 Martin-Luther-Str. 45 7222 Martin-Luther-Str. 44 7229 Martin-Luther-Str. 46 7241 Martin-Luther-Str. 42 1692 Mehringdamm 42 7411 Mehringdamm 44 7922 Mühlendamm 45 2239 Müllerstr. 42 5745 Neue Kantstr. 43 7960 Neuendorfer Str. 43 1808 Oranienstr. 46 1809 Oranienstr. 41 6161 Oranienstr. 41 7556 Oranienstr. 49 7557 Oranienstr. 42 7755 Potsdamer Platz 44 1617 Potsdamer Str. 56 1628 Potsdamer Str. 57 1629 Potsdamer Str. 53 7286 Potsdamer Str. 51 7288 Potsdamer Str. 64 7305 Potsdamer Str. 52 4 7306 Potsdamer Str. 54 7308 Potsdamer Str. 48 4016 Reinhardtstr. 44 4018 Reinhardtstr. 44 2009 Reinickendorfer Str. 41 7787 Reinickendorfer Str. 47 2148 Rosa-Luxemburg-Str. 46 2082 Rudi-Dutschke-Str. 42 7856 Rudi-Dutschke-Str. 41 8935 Saalestr. 41 10501 Saarstr. 41 670 Schildhornstr. 43 5483 Schildhornstr. 41 1584 Schillstr. 53 8901 Schlesische Str. 41 8902 Schlesische Str. 46 5058 Schloßstr. 48 498 Siemensstr. 41 7577 Silbersteinstr. 41 1857 Sonnenallee 44 1860 Sonnenallee 43 2709 Sonnenallee 41 7615 Sonnenallee 44 7621 Sonnenallee 44 8894 Sonnenallee 44 849 Spandauer Damm 45 3778 Spandauer Damm 45 2116 Stralauer Str. 51 8001 Stralauer Str. 41 1898 Stromstr. 46 1899 Stromstr. 41 518 Tauentzienstr. 41 1015 Tauentzienstr. 41 7060 Tempelhofer Damm 43 7061 Tempelhofer Damm 46 7066 Tempelhofer Damm 45 7378 Tempelhofer Damm 45 7396 Tempelhofer Damm 41 1705 Tempelhofer Ufer 42 2159 Torstr. 43 7951 Torstr. 41 6287 Turmstr. 43 6288 Turmstr. 41 1863 Urbanstr. 41 7716 Von-der-Heydt-Str. 42 2707 Werbellinstr. 43 5 2715 Wildenbruchstr. 44 8896 Wildenbruchstr. 43 2046 Wilhelmstr. 60 8280 Wollankstr. 43 10687 Yorckstr. 43 6 Anlage 2: Straßenabschnitte, an denen 2009 NO2-Grenzwertüberschreitungen auftraten und 2015 der Grenzwert eingehalten wurde. Abschnittsnummer (ID) im Umweltatlas Name des Straßenabschnittes NO2-Belastung (berechnetes Jahresmittel [µg/m³]) 2009 NO2-Belastung (berechnetes Jahresmittel [µg/m³]) 2015 4267 A100 47 37 5873 A100 43 40 5875 A100 42 39 6145 A100 41 37 10878 A100 43 40 5167 Albrechtstr. 41 38 9959 Alt-Friedrichsfelde 41 38 1891 Alt-Moabit 41 38 6277 Alt-Moabit 41 37 7733 Alt-Moabit 43 40 1673 Alt-Tempelhof 41 34 6314 Bachstr. 42 38 8273 Badstr. 43 38 923 Bismarckstr. 43 38 926 Bismarckstr. 41 37 929 Bismarckstr. 41 38 7338 Boelckestr. 43 39 2872 Boxhagener Str. 42 37 128 Breite Str./ Stabholzgarten 44 36 2092 Brunnenstr. 41 40 7506 Brunsbütteler Damm 43 35 1631 Bülowstr. 41 38 10784 Bülowstr. 41 38 522 Bundesplatz 47 37 3156 Buschkrugallee 50 36 10725 Buschkrugallee 44 39 2287 Drontheimer Str. 44 37 2289 Drontheimer Str. 42 35 2816 Edisonstr. 45 33 6629 Eichborndamm 42 35 1910 Ellen-Epstein-Str. 43 35 4526 Ellen-Epstein-Str. 41 29 5420 Fehrbelliner Platz 43 39 1953 Fennstr. 41 40 2050 Friedrichstr. 43 36 7459 Germaniastr. 41 36 1861 Glogauer Str. 41 35 3740 Halenseestr. 43 34 3817 Halenseestr. 42 33 7823 Hannoversche Str. 42 36 7 6234 Hardenbergstr. 41 36 1554 Hauptstr. 43 38 7214 Hauptstr. 44 40 1992 Heidestr. 41 35 1827 Hermannstr. 46 35 7582 Hermannstr. 41 40 7591 Hermannstr. 41 37 10737 Hermannstr. 47 38 5041 Hindenburgdamm 48 38 5043 Hindenburgdamm 43 34 5044 Hindenburgdamm 46 36 5047 Hindenburgdamm 43 35 3748 Hohenzollerndamm 47 34 5434 Hohenzollerndamm 41 37 6386 Holzhauser Str. 43 34 1948 Invalidenstr. 42 35 2057 Invalidenstr. 41 39 3928 Invalidenstr. 43 33 7768 Invalidenstr. 43 36 727 Joachimstaler Str. 46 39 3795 Joachim-Tiburtius-Brücke 50 28 5785 Kaiser-Friedrich-Str. 46 39 5800 Kaiser-Friedrich-Str. 43 36 5802 Kaiser-Friedrich-Str. 41 34 5804 Kaiser-Friedrich-Str. 42 35 904 Kaiserin-Augusta-Allee 41 34 961 Kantstr. 45 39 5788 Kantstr. 45 40 5789 Kantstr. 44 39 5853 Kantstr. 43 37 1850 Karl-Marx-Str. 41 39 8850 Karl-Marx-Str. 44 40 1654 Katzbachstr. 41 39 1659 Katzbachstr. 41 36 3798 Knobelsdorffbrücke 42 35 2023 Kochstr. 44 39 9909 Köllnischer Platz 43 35 1608 Kolonnenstr. 42 40 5457 Konstanzer Str. 42 36 5459 Konstanzer Str. 46 39 1807 Kottbusser Damm 44 36 7552 Kottbusser Damm 43 36 7554 Kottbusser Damm 41 34 7628 Kottbusser Damm 47 38 655 Kurfürstendamm 45 38 656 Kurfürstendamm 44 37 8 5325 Kurfürstendamm 41 38 5478 Kurfürstendamm 44 37 7250 Kurfürstenstr. 41 39 7251 Kurfürstenstr. 41 38 909 Leibnizstr. 43 37 917 Leibnizstr. 41 36 5480 Leibnizstr. 43 39 5847 Leibnizstr. 42 36 5849 Leibnizstr. 41 36 5850 Leibnizstr. 43 38 5851 Leibnizstr. 42 37 2033 Leipziger Str. 44 38 2035 Leipziger Str. 41 34 7862 Leipziger Str. 42 34 729 Lietzenburger Str. 41 38 7325 Manteuffelstr. 43 39 1571 Martin-Luther-Str. 41 36 7199 Martin-Luther-Str. 41 39 7228 Martin-Luther-Str. 42 39 7230 Martin-Luther-Str. 42 39 1693 Mehringdamm 41 38 7401 Mehringdamm 42 40 7415 Mehringdamm 42 39 513 Messedamm 41 34 805 Messedamm 41 35 7745 Müllerstr. 41 39 7918 Neue Gertraudenbrücke (Spreeka 41 38 5716 Neue Kantstr. 43 39 5743 Neue Kantstr. 43 40 7961 Neuendorfer Str. 41 38 5702 Nonnendammallee 41 36 763 Nürnberger Str. 41 39 1130 Ollenhauerstr. 41 37 6435 Ollenhauerstr. 44 40 5917 Otto-Suhr-Allee 41 36 7623 Pannierstr. 42 38 7630 Pannierstr. 41 36 553 Paulsborner Brücke 50 40 10749 Pistoriusstr. 42 40 8276 Prinzenallee 41 40 8228 Provinzstr. 41 33 7816 Reinhardtstr. 41 37 2273 Residenzstr. 45 37 8173 Residenzstr. 43 36 8176 Residenzstr. 42 36 8177 Residenzstr. 43 35 9 10502 Saarstr. 43 40 3773 Sachsendamm 45 35 10511 Sachsendamm 41 32 490 Schloßstr. 42 35 5135 Schloßstr. 44 36 5138 Schloßstr. 44 36 5598 Schmiljanstr. 44 38 1639 Schöneberger Str. 42 32 3776 Schöneberger Str. 42 35 2162 Schönhauser Allee 42 39 5007 Siegfriedstr. 43 31 5009 Siegfriedstr. 43 32 9092 Siemensstr. 46 33 9094 Siemensstr. 47 34 1829 Silbersteinstr. 41 40 2735 Sonnenallee 42 39 8893 Sonnenallee 42 40 8895 Sonnenallee 42 39 4487 Spandauer Damm 46 34 10788 Spandauer Str. 44 37 10245 Stendaler Brücke 46 39 1901 Stromstr. 43 39 882 Tegeler Weg 41 39 326 Teltower Damm 49 37 1679 Tempelhofer Damm 42 39 3780 Tempelhofer Damm 41 38 3781 Tempelhofer Damm 50 37 7067 Tempelhofer Damm 43 39 7376 Tempelhofer Damm 43 38 7390 Tempelhofer Damm 41 38 7391 Tempelhofer Damm 44 40 2149 Torstr. 42 35 2154 Torstr. 42 36 2155 Torstr. 43 38 2157 Torstr. 44 39 7966 Torstr. 44 37 8004 Torstr. 43 37 6329 Turmstr. 43 38 7800 Unter den Linden 41 38 7515 Urbanstr. 42 40 7521 Urbanstr. 43 40 8912 Warschauer Brücke 42 36 2714 Wildenbruchstr. 41 39 8899 Wildenbruchstr. 42 39 1711 Wilhelmstr. 41 36 S17-18360 Antwort Schriftl Anfr 17_18360