Drucksache 17 / 18 362 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 08. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2016) und Antwort Schließung, Sanierung und Wiederinbetriebnahme der Franz-Carl-Achard-Grundschule Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Gemäß § 109 Schulgesetz von Berlin obliegt dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf die Verwaltung und Unterhaltung der allgemein bildenden Schulen; hierzu gehören u.a. auch der Bau und die Instandhaltung. Der Bezirk hat wie folgt Stellung genommen: 1. Ist dem Land Berlin und / oder dem Bezirk Marzahn -Hellersdorf ein (vermeidbarer) wirtschaftlicher Schaden aufgrund der Schließung des Bestandsgebäudes und der Turnhalle der Franz-Carl-Achard-Grundschule, zum Beispiel durch notwendige Bustransporte der Schüler *innen, entstanden? Wenn ja, in welcher Höhe? Zu 1.: Im Zeitraum vom 01.10.2013 bis 31.03.2016 sind Kosten in Höhe von 363.863,05 Euro entstanden, die sich wie folgt zusammensetzen: • Beförderung zur Sporthalle für den Sportunterricht vom 01.10.2013 bis 31.07.2015 • Beförderung zum Interims-Standort Flämingstr. vom 03.09.2015 bis 31.03.2016 • notwendiger Umzug zum Standort Flämingstr. – Marcana Schule Inwieweit es sich um vermeidbare Ausgaben im Sinne eines Schadens handelt, wäre Gegenstand einer Bewertung des Schließungsverlaufs. 2. Ergeben sich aufgrund der veränderten Sachlage (Sanierung statt Abriss des Bestandsgebäudes und der Turnhalle der Franz-Carl-Achard-Grundschule) Regressansprüche , welche durch das Land Berlin und/oder den Bezirk Marzahn-Hellersdorf gegenüber Dritten, zum Beispiel wegen fehlerhaft erbrachter Gutachten, geltend gemacht werden können? Wenn ja, in welcher Höhe? Zu 2.: Nein, Regressansprüche lassen sich aus den Gutachten nicht ableiten, da die Schließung nicht auf gutachterliche Empfehlung erfolgte, sondern im Ergebnis vom Bau- und Wohnungsaufsichtsamt (BWA) ausgesprochen wurde. 3. Welche Kosten sind durch die seit 2013 (aufgrund der Schließung der Turnhalle der Franz-Carl-Achard- Grundschule) sowie die seit 2015 (aufgrund der Schließung des Bestandsschulgebäudes) zusätzlich erfolgten Schultransporte dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf und / oder dem Land Berlin entstanden? Zu 3.: Im Zeitraum vom 01.10.2013 bis 31.07.2015 entstanden für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Sporthalle Kosten in Höhe von 54.398,80 Euro. Ab dem Schuljahr 2015/2016 war keine Beförderung mehr notwendig, da am Standort der Marcana- Schule eine nutzungsfähige Sporthalle vorhanden ist. In dem Zeitraum vom 03.09.2015 bis 31.03.2016 entstanden für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Franz-Carl-Achard-Grundschule zum Standort Flämingstr . Kosten in Höhe von 241.944,90 Euro. 4. Wird der Plan, die Beschulung mit Beginn des Schuljahres 2016/17 wieder am Standort in der Adolfstraße durchzuführen, zu halten sein? Zu 4.: Ja, nach menschlichem Ermessen. 5. Wie stellt sich der Zeitplan hinsichtlich der durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen für eine Wiederinbetriebnahme des Bestandsschulgebäudes sowie der Turnhalle dar? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 362 2 Zu 5.: Die Ausführungsplanung liegt vor. Die Leistungsbeschreibungen für die Sanierungsarbeiten werden derzeit bearbeitet. Nach erfolgter Ausschreibung ist ein Baubeginn Anfang Juni 2016 geplant. Zum derzeitigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die Baumaßnahmen zum Schuljahresbeginn beendet sind. 6. Welche Sanierungsmaßnahmen müssen für die kurzfristige Inbetriebnahme des Bestandsschulgebäudes und der Turnhalle durchgeführt werden? (Bitte Teilmaßnahmen für Dach Süd, Dach Nord, Turnhalle sowie notwendige Maler-, Elektro- und Sanitärinstandsetzungsmaßnahmen benennen.) Zu 6.: Folgende Maßnahmen sind für die Inbetriebnahme erforderlich: 1. Zimmermannsmäßige, statische Überarbeitung und Instandsetzung der Holzdachkonstruktion des Nordund Süddaches des Schulgebäudes. 2. Dachdecker- und Klempnerarbeiten im kleinen Umfang. Es sollen defekte oder fehlende Dachziegel ergänzt bzw. ersetzt und defekte Verblechungen repariert werden. 3. Erweiterte Rohbauarbeiten, im Besonderen das Schließen von Wanddurchbrüchen und Kernbohrungslöchern in Wänden und Decken im geringen Umfang sowie Putzausbesserungen in Kleinflächen in Klassenräumen und Fluren. 4. Gang- und schließbar machen der Holzfenster bzw. Reparatur einzelner Fenster. 5. Malermäßige Instandsetzung der Wand- und Deckenanstriche im Schulgebäude einschließlich malermäßige Überarbeitung der Fensteranstriche. 6. Bodenbelagsarbeiten im geringen Umfang. Hierbei sollen alte beschädigte und verschlissene Linoleumbeläge ersetzt werden. 7. Sanitärarbeiten zur Wiederinbetriebnahme der WC und anderer sanitärer Einrichtungen. Reparatur bzw. Erneuerung der Hebeanlage im Keller; defekte bzw. entfernte Armaturen durch neue ersetzen und die Gesamtanlage neu in Betrieb nehmen. 8. Wartung bzw. Reparatur von Rauch- und Wärmeabzug (RWA)- und Hausalarmanlage sowie der vorhandenen Brandschutztüren. 9. Zimmermannsmäßige statische Überarbeitung der Dachtragwerkskonstruktionen der Sporthalle, im Besonderen Reparatur der Knotenpunkte der Binderkonstruktionen . Weiterhin sollen Wetterschutzgitter in den Fensteröffnungen der Giebelwände eingebaut und ggf. Lüfterziegel ergänzt werden. 10. Dachdeckerarbeiten im Bereich Anschlusspunkt Sporthallendach/Schuldach für Zimmermannsarbeiten. 11. Trockenbau und Malerarbeiten in der Sporthalle nach erfolgten Zimmermannsarbeiten. 12. Wiederinbetriebnahme und Prüfung der Elektroanlage . 7. Welche Kosten entstehen aufgrund der notwendigen Sanierungsmaßnahmen für die Wiederinbetriebnahme des Schulstandortes und der Turnhalle? Zu 7.: Für die Sanierungsmaßnahmen zur Wiederinbetriebnahme und die beschriebenen Instandhaltungsmaßnahmen werden voraussichtlich Mittel i.H.v. ca. 600 T€ eingesetzt. 8. Wird mit Wiederinbetriebnahme des Bestandsschulgebäudes eine Beschulung am Standort Adolfstraße vollumfänglich gewährleistet und Schulsport in der Turnhalle möglich sein? 9. Wenn nein, wo und wie sollen die Beschulung und die Durchführung des Schulsports gewährleistet werden? Zu 8. und 9.: Ja (siehe zu 4.). Auch die Nutzung der Sporthalle soll mit Schuljahresbeginn 2016/2017 erfolgen . 10. In welcher Höhe gab es Ab- und Ummeldungen von Schülerinnen und Schülern aufgrund der Schließung der Schule? Zu 10.: Nach Angabe der Schule gab es seit der Schließung 20 Abmeldungen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 362 3 11. Gibt es einen spürbaren Rückgang von Anmeldungen zum Schuljahr 16/17 im Vergleich zu den Vorjahren ? Wenn ja, welche Auswirkungen hat das auf den Schulbetrieb? Zu 11.: Schuljahr 2014/2015 48 Kinder im Einschulungsbereich 24 Kinder wollten aus anderen Grundschulen zur Franz-Carl-Achard-Grundschule 8 Kinder wollten von der Franz-Carl-Achard-Grundschule in eine andere Schule 71 Schülerinnen und Schüler wurden aufgenommen Schuljahr 2015/2016 69 Kinder im Einzugsgebiet 19 Kinder wollten aus anderen Grundschulen zur Franz-Carl-Achard-Grundschule 16 Kinder wollten von der Franz-Carl-Achard-Grundschule in eine andere Schule 69 Schülerinnen und Schüler wurden aufgenommen. Schuljahr 2016/2017 48 Kinder im Einschulungsbereich 9 Kinder wollen aus anderen Grundschulen zur Franz-Carl-Achard-Grundschule 27 Kinder wollen von der Franz-Carl-Achard-Grundschule in eine andere Schule 69 Schülerinnen und Schüler können aufgenommen werden. Inwieweit die Wechselwünsche in andere Schulen aufgrund begrenzter Kapazitäten realisiert werden können , kann noch nicht abschließend beantwortet werden. Berlin, den 21. April 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Apr. 2016)