Drucksache 17 / 18 364 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 08. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2016) und Antwort Quo Vadis: Neugestaltung des ehem. Rangierbahnhofs Pankow? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand der Verhandlungen des Senats mit dem Eigentümer der Grundstücke des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow? Antwort zu 1: Die Verhandlungen zur Entwicklung des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow werden durch das Bezirksamt Pankow geführt. Frage 2: Welchen Anteil des rund 40 Hektar großen Areals des ehemaligen Rangierbahnhofs sollen Grünflächen haben? Welcher Flächenanteil soll bzw. darf versiegelt werden? Wo liegen die erforderlichen Ausgleichsflächen ? Antwort zu 2: Diese Frage kann zurzeit noch nicht beantwortet werden, da noch kein abschließendes Nutzungsund Erschließungskonzept vorliegt. Frage 3: Gehen diese Parameter in die Ausschreibungsunterlagen des Architektenwettbewerbs ein bzw. ist ein eigenständiger Wettbewerb zur Landschaftsplanung beabsichtigt? Antwort zu 3: Da noch kein abschließendes Nutzungsund Erschließungskonzept vorliegt, wird zurzeit seitens des Senats nicht an der Ausschreibung von Wettbewerben gearbeitet. Frage 4: Das Habitat welcher ggf. geschützter Tierund Pflanzenarten befindet sich auf dem Gelände und welche Maßnahmen sind zu ihrem Schutz geplant? Antwort zu 4: In einer Untersuchung im Jahre 2012 wurden 21 geschützte Vogelarten, zwei geschützte Reptilienarten und ebenfalls zwei geschützte Amphibienarten, darunter vor allem die Kreuzkröte, die hier ihr einziges Vorkommen in Berlin hat, nachgewiesen. Da noch kein abschließendes Nutzungs- und Erschließungskonzept vorliegt, wird zurzeit noch nicht an einem Maßnahmenkonzept zum Schutz der geschützten Tierarten gearbeitet. Frage 5: Wird ein Grünzug wesentlicher Bestandteil der Planung dieses neuen Stadtteils am Pankower Tor oder ausschließlich eine Restflächengestaltung (sog. „Architektenpetersilie “)? Frage 6: Wird die Grünflächengestaltung im Wettbewerb genauso stark gewichtet wie die Gestaltung der Baulichkeiten? Frage 7: Liegt der neue Grünzug zentral im neuen Stadtteil und wird diesen als klimatische Schneise auch in länger anhaltenden heißen Sommerperioden durchlüften? Frage 8: Wird dieser Grünzug Teil des Grünzugs entlang der S2? Antwort zu 5 - 8: Siehe Antwort zu 2. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 364 2 Frage 9: Mit Beschluss vom 2. März 2016 hat die BVV Pankow das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber Senat und Abgeordnetenhaus für eine Änderung des Flächennutzungsplans einzusetzen. Wie ist insoweit der Stand des Verfahrens und wird ein Grünzug Teil der geplanten Änderung sein? Antwort zu 9: Der Senat prüft die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans. Die Darstellung eines übergeordneten Grünzugs ist aus heutiger Sicht nicht erforderlich. Berlin, den 22. April 2016 In Vertretung Prof. Dr.- Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Apr. 2016)