Drucksache 17 / 18 369 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 11. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. April 2016) und Antwort Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist die Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales organisiert (Aufgaben, Befugnisse , Abläufe/Verfahren) und wo ist dies geregelt? 2. Wie viele Mitarbeiter*innen (in Vollzeitäquivalenten ) sind derzeit in der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales eingesetzt? Wie viele davon sind tatsächlich einsatzfähig? Zu 1. und 2.: In der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gibt es seit dem 08.01.2014 eine Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung und Innenrevision. Sie besteht aus dem Leiter der Prüfgruppe, der diese Aufgabe neben seinen Aufgaben als Justitiar der Serviceeinheit Personal wahrnimmt und einer weiteren Mitarbeiterin (0,8 VZÄ) die beide einsatzfähig sind. Die Aufgaben und Befugnisse werden in den Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung vom 06.03.2012 und der Geschäftsanweisung für die Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung /Innenrevision in der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vom 28.05.2014 geregelt. Sie ist für den gesamten Bereich der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales mit Ausnahme des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zuständig, das eine eigene Prüfgruppe unterhält, die dem Präsidenten des LAGeSo unterstellt ist. 3. In welchen Angelegenheiten, wann, wie häufig und zu welchen Anlässen ist es in der 17. Legislaturperiode zu Prüfungen (stichprobenweise, anlassbezogen etc.) durch die Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gekommen? (Bitte nach Art, Gegenstand , Anlass und Zeitraum sowie die wesentlichen Ergebnisse der jeweiligen Prüfung aufschlüsseln.) 7. Welche Mängel wurden bei den unter 3. genannten Prüfungen der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales jeweils festgestellt und welche Konsequenzen wurden daraus jeweils gezogen? 8. Liegen zu den unter 3. genannten Prüfungen der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales jeweils schriftliche Berichte vor? Wenn ja, welche ? 9. Sind diese schriftlichen Berichte der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales jeweils als Verschlusssache eingestuft? Wenn ja, mit welchem Grad und warum jeweils? (Bitte nach Bericht, Grad und Grund aufschlüsseln.) Zu 3. und 7. bis 9.: Im Jahr 2015 ist eine umfangreiche nicht anlassbezogene Prüfung zu verschiedenen Haushaltstiteln der Abteilung Gesundheit durchgeführt worden. Im Zuge der Prüfung wurde betrachtet, ob es Auffälligkeiten in der Geschäftsbesorgung gegeben hat, die Einfallstore für etwaige Manipulationen insbesondere von Zahlungsvorgängen bieten. Die ausgewählten Beschaffungsvorgänge wurden weiterhin kursorisch auf Ordnungsmäßigkeit, Schlüssigkeit und auf erkennbare Manipulationsfreiheit der zur Zahlung führenden Unterlagen überprüft. Hinsichtlich der überprüften Zahlvorgänge konnten keine Ansatzpunkte für manipulatives Handeln erkannt werden. Jedoch gab es vereinzelte haushaltsrechtliche Verstöße gegen die Bestimmungen des Vergaberechts. Weiterhin wurden Versäumnisse bei der Ausübung der Zeichnungsbefugnisse und der Dokumentation bemängelt. Es erging die Aufforderung, die Mängel abzustellen. Es liegt ein schriftlicher Bericht vor, der der Abteilung Gesundheit zunächst zur Stellungnahme übersandt worden ist. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 369 2 Der Bericht ist nicht als Verschlusssache eingestuft. Im Jahr 2016 ist eine umfangreiche nicht anlassbezogene Prüfung zu verschiedenen Haushaltstiteln der Abteilung Soziales begonnen worden. Im Justitiariat werden darüber hinaus die Disziplinarverfahren gegen die Beamtinnen und Beamten des LA- GeSo wegen haushaltsrechtlicher Pflichtverletzungen geführt. 4. In welchen Fällen leitet die Innenrevision auf eigene Initiative hin Prüfungen oder Untersuchungen ein bzw. ist qua Geschäftsordnung/Dienstvorschrift zur Einleitung einer solchen verpflichtet? Zu 4.: Aufgrund der Richtlinien für die Arbeit der Korruptionsbekämpfung sind anlassbezogene Prüfungen unverzüglich durchzuführen. Die Prüfgruppe hat darüber hinaus Routineprüfungen durchzuführen. Die Prüffelder ergeben sich aus dem Gefährdungsatlas . Die Auswahl trifft die Leitung der Prüfgruppe . 5. Wie lautet die Geschäftsanweisung über die Aufgaben und Befugnisse der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales im Originalwortlaut ? (Bitte die Geschäftsanweisung beifügen.) Zu 5.: Die Geschäftsanweisung für die Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung/Innen-revision in der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vom 28.05.2014 ist als Kopie beigefügt. 10. In welcher Form legt die Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zusammenfassende Berichte (Jahres-, Monats-, Quartals- oder unregelmäßige Berichte) zu wessen Händen vor? Zu 10.: Neben dem Prüfbericht wird jährlich ein Tätigkeitsbericht gefertigt, der über den Staatssekretär für Soziales an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz übersandt wird. Berlin, den 27. April 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2016) S17-18369 S1718369_Anlage