Drucksache 17 / 18 370 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 11. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. April 2016) und Antwort Kontoeröffnung für Asylsuchende und Geduldete Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Asylsuchende und Geduldete haben nach Kenntnis des Senats seit der Erleichterung der Eröffnung von Konten für Flüchtlinge durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Schreiben vom 21. August 2015 in Berlin Konten eröffnen können? Zu 1.: Dem Senat liegen über die Anzahl der seit August 2015 durch Asylsuchende und Geduldete eröffneten Konten keine konkreten Erkenntnisse vor. Auch die hierzu befragten Leistungsbehörden erfassen diese Daten nicht und können daher überwiegend keine Auskunft geben. Das Sozialamt Steglitz-Zehlendorf schätzt die Anzahl neuer Kontoeröffnungen auf 20 bis 25 Fälle. Das Sozialamt Tempelhof-Schöneberg hat Kenntnis von sechs neuen Kontoeröffnungen für Geduldete seit Inkrafttreten der Erleichterungen im August 2015. 2. Bei wie vielen Leistungsbezieher*innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) machen das LAGeSo sowie die Bezirke derzeit von der Möglichkeit der unbaren Leistungsgewährung durch Überweisung auf ein Bankkonto Gebrauch? (Bitte nach Leistungsbehörde aufschlüsseln.) Zu 2.: Die erfragten Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, die die innerhalb der Antwortfrist eingegangenen Rückläufe wiedergibt. Leistungsbehörde Anzahl der Fälle bzw. Personen mit unbarer Zahlung Sozialamt Charlottenburg-Wilmersdorf geschätzt ca. 20 % des Fallbestandes Sozialamt Friedrichshain-Kreuzberg Stand 13.04.2016: 72 Fälle Sozialamt Lichtenberg Stand 13.04.2016: 145 Fälle Sozialamt Marzahn-Hellersdorf Keine statistische Erfassung, daher sind keine Angaben möglich Sozialamt Mitte Stand 15.04.2016 ca. 100 Personen mit eigenem Konto sowie ungefähr weitere 100 Personen, die Bankverbindungen von Verwandten nutzen Sozialamt Neukölln Stand 15.04.2016: ca. 250 Fälle Sozialamt Pankow Februar 2016: 108 Fälle Sozialamt Reinickendorf Februar 2016: 37 Fälle Sozialamt Spandau Keine statistische Erfassung, daher sind keine Angaben möglich Sozialamt Steglitz-Zehlendorf Stand 01.04.2016: 61 Fälle Sozialamt Tempelhof-Schöneberg Dezember 2015: 149 Fälle Sozialamt Treptow-Köpenick Keine Angaben Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Stand 29.02.2016: 4.563 von insgesamt 28.206 Fällen 3. Wie hoch ist jeweils der monatliche Gesamtbetrag an AsylbLG-Leistungen, der seit August 2015 durch das LAGeSo sowie die Bezirke an Leistungsbezieher*innen nach dem AsylbLG überweisen worden ist? (Bitte monatlichen Gesamtbetrag nach Leistungsbehörde aufschlüsseln .) Zu 3.: Die erfragten Daten können der Tabelle in Anlage 1 entnommen werden, die die innerhalb der Antwortfrist eingegangenen Rückläufe wiedergibt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 370 2 4. Welchem Personenkreis (Asylsuchende, Geduldete etc.) wird derzeit jeweils zu welchem Zeitpunkt durch das LAGeSo bzw. durch die Bezirke die Eröffnung eines Kontos empfohlen? Zu 4.: Derzeit werden alle Leistungsberechtigten, die durch das LAGeSo betreut werden, bei persönlicher Vorsprache auf die Möglichkeit der Begründung eines Girokontos angesprochen. Die Sozialämter verfahren hier uneinheitlich. Während die Sozialämter Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg , Mitte, Neukölln, Pankow und Tempelhof- Schöneberg Personen, die mindestens im Besitz einer Aussetzung der Abschiebung (Duldung) sind, im Rahmen der Vorsprachen regelmäßig die Kontoeröffnung empfiehlt , wird seitens des Sozialamtes Charlottenburg- Wilmersdorf nur Leistungsberechtigten mit Anspruch nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) die Eröffnung eines Kontos empfohlen. Die Sozialämter Reinickendorf und Steglitz-Zehlendorf geben keine gezielten Empfehlungen zur Konteneröffnung ab. Die übrigen Sozialämter konnten zu dieser Fragestellung keine Auskunft geben. 5. Welches Informationsmaterial gibt es derzeit in welchen Sprachen im LAGeSo und in den Bezirken, um die Leistungsberechtigten über die erforderlichen Dokumente zur Kontoeröffnung, Bankfilialen/Standorte, Kontenfunktionen , Entgelte etc. zu informieren und wie erfolgt die Information? (Bitte Informationsmaterial beifügen .) Zu 5.: Dem LAGeSo liegt ein Informationsblatt der Berliner Sparkasse in den Sprachen Deutsch, Englisch und Arabisch vor, das den Leistungsberechtigten im Rahmen der Beratung auf Wunsch ausgehändigt wird und das als Anlage 2 beigefügt ist. Eine Ausfertigung in Farsi wird derzeit erstellt. Das Sozialamt Tempelhof-Schöneberg bedient sich im Einzelfall der im Internet verfügbaren allgemeinen Hinweise und händigt diese bei Bedarf an Betroffene aus. Die Sozialämter Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain -Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Pankow, Spandau sowie Steglitz- Zehlendorf geben kein Informationsmaterial aus. 6. Welche Dokumente müssen Asylsuchende und Geduldete bei der Kontoeröffnung konkret vorweisen? Welche Erfordernisse werden an Identitätspapiere gestellt? Ist für die Eröffnung eines Kontos eine polizeiliche Meldebestätigung erforderlich? (Bitte nach Personengruppe /Aufenthaltsstatus differenzieren.) Zu 6.: Nach Auskunft der Berliner Sparkasse müssen sich Asylsuchende und Geduldete für die Kontoeröffnung legitimieren. Können keine gültigen Legitimationspapiere vorgelegt werden, ist mindestens eine gültige Registrierungsurkunde einer deutschen Ausländerbehörde im Original und mit folgenden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geforderten Merkmalen vorzulegen: • Briefkopf einer inländischen Ausländerbehörde • Identitätsangaben nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 Geldwäschegesetz (GWG) (Name, Geburtsort, Geburtsdatum , Staatsangehörigkeit, Anschrift) • Lichtbild • Siegel der Ausländerbehörde • Unterschrift der ausstellenden Bearbeiterin oder des ausstellenden Bearbeiters Zusätzlich muss eine Meldebestätigung mit der aktuellen Anschrift in Berlin vorliegen. Die Angaben zur Person müssen in beiden Dokumenten übereinstimmen. 7. Welche praktischen Probleme bei der Kontoeröffnung durch Asylsuchende und Geduldete ergeben sich daraus? 12. Ist dem Senat bekannt, ob den Asylsuchenden und Geduldeten, die ein Bankkonto eröffnen wollen, durch die Berliner Sparkasse Sprachmittler*innen zur Verfügung gestellt werden? Welche Maßnahmen hat der Senat selbst ergriffen, um die Kontoeröffnung bei der Berliner Sparkasse zu unterstützen bzw. zu erleichtern? Zu 7. und 12.: Den Leistungsbehörden liegen hierzu keine gesicherten Informationen vor. Nach Einschätzung des Sozialamtes Charlottenburg-Wilmersdorf liegen die Probleme in der Regel in fehlenden Personaldokumenten oder sprachlichen Problemen. Die Auskunft der Berliner Sparkasse bestätigt diese Einschätzung. Ohne die Vorlage der zu Frage 6. genannten Dokumente kann kein Konto eröffnet werden. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller den Vertrag, den er bei Kontoeröffnung unterzeichnet, auch versteht. Verfügt er selbst nicht über die dazu erforderlichen Sprachkenntnisse, muss eine Übersetzerin oder ein Übersetzer anwesend sein. Die Berliner Sparkasse stellt die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für Englisch und Arabisch, bei anderen Sprachen muss die Antragstellerin oder der Antragsteller eine/einen geeignete/n Übersetzerin/Übersetzer ihres /seines Vertrauens mitbringen. Das LAGeSo berät gezielt zur Eröffnung von Konten, wobei die Beratung nicht auf ein bestimmtes Bankinstitut bezogen ist. 8. Trifft es zu, dass die Erleichterungen der Eröffnung von Konten für Flüchtlinge durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) lediglich für Geflüchtete gilt, die nach dem 1. Januar 2015 gekommen sind bzw. die Berliner Sparkasse dies so auslegt? Wenn ja, warum? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 370 3 Zu 8.: In der Übergangsregelung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 21.08.2015 findet sich keine Beschränkung auf Personen, die nach dem 01. Januar 2015 eingereist sind. Nach Darstellung der Berliner Sparkasse wird das Schreiben dort allerdings so ausgelegt, dass die Erleichterungen erst ab dem 21. August 2015 gelten, da zuvor Kontoeröffnungen nur nach den strengen Regularien der Abgabenordnung und des Geldwäschegesetzes zulässig waren. Der Stichtag 01. Januar 2015 stelle damit eine bewusst weite Auslegung der Berliner Sparkasse dar. 9. Können geduldete Personen derzeit ein Bankkonto in Berlin eröffnen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? Wenn nein, warum nicht? 10. Können minderjährige Asylsuchende und Geduldete derzeit in Berlin ein Girokonto eröffnen? Wenn nein, warum nicht? 15. Können Asylsuchende aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ auch Konten bei Banken eröffnen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Wenn nein, warum nicht? 16. Trifft es nach Kenntnis des Senats zu, dass die Berliner Sparkasse Asylsuchenden aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ die Eröffnung eines Kontos verweigert? Wenn ja, warum und wie bewertet der Senat dies? Zu 9., 10., 15. und 16.: Das Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 21.08.2015 bezieht sich dem Grunde nach auf alle Personen, die sich rechtmäßig im Inland aufhalten. Soweit die unter 6. aufgeführten Voraussetzungen erfüllt werden, kann ein Konto eröffnet werden. Eine weitergehende Unterscheidung nach Personenkreisen findet nach derzeitigem Kenntnisstand nicht statt. 11. Ist dem Senat bekannt, dass die Kapazität der zwei eigens für Flüchtlinge eingerichteten KundenCenter bei der Berliner Sparkasse bei Weitem nicht ausreicht, um alle Neukund*innen zu bedienen und sich bereits in den Morgenstunden lange Schlangen bilden? Zu 11.: Dem Senat wie auch den Leistungsbehörden liegen hierzu keine verbindlichen Erkenntnisse vor. Nach Darstellung der Berliner Sparkasse erfolgt die Terminvergabe jeweils für den laufenden Tag. Damit es nicht zu Leerzeiten kommt, erhalten auch nur die Antragstellerinnen und Antragsteller einen Termin, die alle erforderlichen Unterlagen vorweisen können. Die Kapazitäten würden dennoch meist ausreichen, um alle Wartenden zu versorgen. 13. Ist dem Senat bekannt, ob neben der Berliner Sparkasse noch weitere Banken mehrsprachige Informationsmaterialien zur Kontoeröffnung zur Verfügung stellen und wenn ja, welche Banken stellen welche Informationen jeweils zur Verfügung? Zu 13.: Nach derzeitigem Kenntnisstand bietet ausschließlich die Berliner Sparkasse mehrsprachige Informationsmaterialien an. 14. Welche Anstrengungen hat der Senat bislang unternommen , um neben der Berliner Sparkasse weitere Banken dazu zu bewegen, für die Zielgruppe der Geflüchteten spezielle Angebote aufzusetzen? Welche Anstrengungen will er bis wann unternehmen? (Bitte Zeit- und Maßnahmeplan erläutern.) Zu 14.: Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ist mit Schreiben vom 22. März 2016 an Geldinstitute herangetreten, die in Berlin Girokonten für Privatpersonen anbieten, um zu erfragen, inwieweit die mit Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 21. August 2015 eröffneten Möglichkeiten zur Einrichtung von Konten für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG konkret umgesetzt werden und welche Dokumente tatsächlich anerkannt werden. Das Schreiben ist bislang erst von wenigen Banken beantwortet worden, so dass der Rücklauf noch nicht abschließend ausgewertet werden kann. Das LAGeSo hat seinerseits in Berlin ansässige Banken zu einem diesbezüglichen Meinungsaustausch eingeladen . Unterdessen ist auf Bundesebene das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten , den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen vom 11. April 2016 (Bundesgesetzblatt I S. 720) beschlossen worden, das in wesentlichen Teilen zum 18. Juni 2016 in Kraft tritt. Mit dem Zahlungskontengesetz (ZKG) wird u. a. geregelt, dass Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt weder aufgrund der Staatsangehörigkeit , ihrer Sprache oder ihres Wohnsitzes benachteiligt werden dürfen. Der rechtmäßige Aufenthalt umfasst dabei ausdrücklich sowohl Asylsuchende als auch Menschen mit Duldung. Berlin, den 26. April 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Apr. 2016) Anlage1 zu Frage 3 der Schriftlichen Anfrage 17/18370 Unbare Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Verhältnis zu den insgesamt erbrachten Leistungen Leistungsbehörde 08/2015 09/2015 10/2015 11/2015 12/2015 01/2016 02/2016 03/2016 Sozialamt Charlottenburg -Wilmersdorf Innerhalb der Antwortfrist konnten die erfragten Daten nicht ermittelt werden. Sozialamt Friedrichshain -Kreuzberg unbar: 34.547,39 € gesamt: k.A. unbar: 32.913,40 € gesamt: k.A. unbar: 34.016,63 € gesamt: k.A. unbar: 36.989,73 € gesamt: k.A. unbar: 38.197,53 € gesamt: k.A. unbar: 39.459,09 € gesamt: k.A. unbar: 44.513,99 € gesamt: k.A. Keine Angabe möglich Sozialamt Lichtenberg unbar: 163.482,40 € gesamt: k.A. unbar: 163.345,95 € gesamt: k.A. unbar: 157.175,72 € gesamt: k.A. unbar: 162.481,54 € gesamt: k.A. unbar: 170.326,66 € gesamt: k.A. Noch keine Daten vorhanden Sozialamt Marzahn- Hellersdorf unbar: 161.725,20 € gesamt: 236.862,90 € unbar: 161.143,30 € gesamt: 228.549,80 € unbar: 165.129,80 € gesamt: 235.409,20 € unbar: 159.832,10 € gesamt: 225.105,10 € unbar: 170.357,40 € gesamt: 233.340,80 € unbar: 147.300,10 € gesamt: 213.922,70 € unbar: 139.803,10 € gesamt: 206.690,10 € unbar: gesamt: Sozialamt Mitte Innerhalb der Antwortfrist konnten die erfragten Daten nicht ermittelt werden. Sozialamt Neukölln unbar: k.A. gesamt: 92.929,96 € unbar: k.A. gesamt: 84.834,17 € unbar: k.A. gesamt: 87.860,77 € unbar: k.A. gesamt: 89.559,22 € unbar: k.A. gesamt: 91.944,67 € unbar: k.A. gesamt: 100.014,20 € unbar: k.A. gesamt: 96.175,62 € unbar: k.A. gesamt: 93.119,52 € Sozialamt Pankow Innerhalb der Antwortfrist konnten die erfragten Daten nicht ermittelt werden. unbar: 51.678,80 € gesamt: k.A. Keine Angabe möglich Leistungsbehörde 08/2015 09/2015 10/2015 11/2015 12/2015 01/2016 02/2016 03/2016 Sozialamt Reinickendorf unbar: 23.570,60 € gesamt: k.A. unbar: 17.953,24 € gesamt: k.A. unbar: 20.897,96 € gesamt: k.A. unbar: 21.522,48 € gesamt: k.A. unbar: 22.347,09 € gesamt: k.A. unbar: 23.004,07 € gesamt: k.A. unbar: 17.765,65 € gesamt: k.A. Keine Angabe möglich Sozialamt Spandau Innerhalb der Antwortfrist konnten die erfragten Daten nicht ermittelt werden. Sozialamt Steglitz- Zehlendorf Innerhalb der Antwortfrist konnten die erfragten Daten nicht ermittelt werden. Sozialamt Tempelhof- Schöneberg unbar*: 63.535,27 € gesamt: k.A. unbar*: 65.610,48 € gesamt: k.A. unbar*: 66.417,27 € gesamt: k.A. unbar*: 68.722,62 € gesamt: k.A. unbar*: 85.525,72 € gesamt: k.A. unbar*: 91.487,29 € gesamt: k.A. unbar*: 75.828,91 € gesamt: k.A. unbar*: 107.682,09 € gesamt: k.A. Sozialamt Treptow- Köpenick Innerhalb der Antwortfrist konnten die erfragten Daten nicht ermittelt werden. Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) unbar: 2.775.650,13 € gesamt**: 7.238.180,37 € unbar: 2.828.708,97 € gesamt**: 7.015.446,49 € unbar: 3.257.897,51 € gesamt**: 9.691.187,41 € unbar: 3.187.108,76 € gesamt**: 10.289.248,99 € unbar: 3.438.578,44 € gesamt**: 10.622.058,64 € unbar: 3.782.437,94 € gesamt**: 13.732.928,40 € unbar: 3.882.723,44 € gesamt**: 12.449.053,21 € unbar: 4.339.929,19 € gesamt**: 13.525.570,62 € * Die Summen der unbaren Zahlungen durch das Sozialamt Tempelhof-Schöneberg beziehen sich auf die laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt. ** Die Angaben zu Zahlungen durch das LAGeSo beinhalten nicht die Zahlungen zu Unterbringung in Unterkünften, die zwar unbar erfolgen, jedoch nicht über ein Konto des Leistungsberechtigten bezahlt werden, sondern direkt gegenüber der Betreiberin/ dem Betreiber. Kontoeröffnung bei der Berliner Sparkasse Was brauche ich dafür? Für die Kontoeröffnung benötigen Sie ein in Deutschland anerkanntes gültiges Legitimationspapier und die amtliche Anmeldebestätigung. Wenn Sie nicht Deutsch sprechen, bringen Sie bitte eine Person mit, die Ihre Sprache und Deutsch oder Englisch spricht. Wo ist die Kontoeröffnung für Flüchtlinge möglich? (Adressen) Frankfurter Allee 147, 10365 Berlin Berliner Straße 40–41, 10715 Berlin Montag 9:30–15:00 Uhr Dienstag 9:30–18:00 Uhr Mittwoch 9:30–15:00 Uhr Donnerstag 9:30–18:00 Uhr Freitag 9:30–15:00 Uhr Wie komme ich dort hin? (Anfahrt) Montag 9:30–15:00 Uhr Dienstag 9:30–13:30 Uhr 15:00–18:00 Uhr Mittwoch 9:30–15:00 Uhr Donnerstag 9:30–13:30 Uhr 15:00–18:00 Uhr Freitag 9:30–15:00 Uhr Haltestelle “Frankfurter Allee” Haltestelle “Blissestraße” S41, S42, S8, S85, S9 U7 U5 101, 104, 249 16, M13 U hl an ds tr aß e B lissestraße Berliner Straße 40–41 Frankfurter Allee M öl le nd or ffs tr aß e 147 S17-18370 S1718370_Anlage1 S1718370_Anlage2