Drucksache 17 / 18 376 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 11. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. April 2016) und Antwort Grundwasserregulierung in Rudow Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Bedeutet die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gebrauchte Formulierung der „Hilfe zur Selbsthilfe“ im Zusammenhang mit den Pilotprojekten, dass die Grundstückseigentümer an den Kosten für die Grundwasserregulierung beteiligt werden oder sogar in Gänze selbst tragen müssen? Antwort zu 1: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt lässt im Rahmen der Pilotprojekte verschiedene Möglichkeiten untersuchen, um den Betroffenen Lösungswege aufzuzeigen. Die Betroffenen werden in diese Prozesse eingebunden und zeitnah über die Ergebnisse informiert. Die Umsetzung der in den Pilotprojekten erarbeiteten Maßnahmen erfolgt in der Verantwortung der Betroffenen. Frage 2: Wie ist der Stand der Pilotprojekte und welche Ergebnisse wurden bereits erzielt? Antwort zu 2: Das Pilotprojekt "Lösungswege zur nachträglichen Abdichtung von Bauwerken in Berlin" für das Blumenviertel in Neukölln wurde mit dem Fachsymposium am 25.02.2016 in den Räumen der IHK abgeschlossen . Auf dem Symposium wurden in öffentlicher Veranstaltung die Gutachten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für vier, im Sinne der Übertragbarkeit beispielhafte Objekte, dem interessierten Fachpublikum und den Betroffenen vorgestellt. Weiterhin wurden nachträgliche Abdichtungsmaßnahmen aus Sicht der Praxis eingehend erläutert, sowie Alternativen zu einer aufwändigen und kostenintensiven nachträglichen Abdichtung vorgestellt. Die Vorträge der Referenten stehen auf den Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unter folgender Adresse zum Download zur Verfügung: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/gru ndwasser/de/rundertisch/gutachten.shtml Die Ergebnisse der Sachverständigen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Es wurden für die begutachteten Objekte vor der Errichtung weder Baugrunduntersuchungen durchgeführt, noch wurde bei der zuständigen Stelle der Senatsverwaltung die Auskunft nach den höchsten möglichen Grundwasserständen eingeholt. Somit wurden die Auswirkungen des höchsten Grundwasserstandes auf die Abdichtung , die Sicherung gegen Auftrieb und die Standsicherheit bei der Planung, bzw. der Ausführung nicht gebührend berücksichtigt. Gemäß Auftrag des Abgeordnetenhauses hat sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bei der Investitionsbank Berlin (IBB) darum bemüht, besonders zinsgünstige Kredite für Maßnahmen zur Behebung von Kellerwasserschäden bereitzustellen. Die IBB hat daraufhin die Finanzierung von Maßnahmen zur "Behebung von Kellerwasserschäden" explizit in verschiedene bestehende Förderprogramme integriert. Zurzeit wird eine Ausschreibung vorbereitet, um verschiedene Möglichkeiten der Grundwasserhaltung im Blumenviertel zu erarbeiten, um nicht fachgerecht abgedichtete Kellergeschosse vor drückendem Grundwasser zu schützen. Die Ergebnisse werden Ende des Jahres 2016 erwartet. Berlin, den 21. April 2016 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Apr. 2016)