Drucksache 17 / 18 387 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 12. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. April 2016) und Antwort Vier Jahre nach dem Mord an Burak B. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand im Falle des am 5. April 2012 in Neukölln auf offener Straße ermordeten Burak B.? Zu 1.: Die Täterin bzw. der Täter ist weiterhin unbekannt . 2. Wird in diesem Fall noch durch Polizei bzw. Staatsanwaltschaft ermittelt? Zu 2.: Ja. 3. Haben die Anwälte der Familie B. eine vollständige Akteneinsicht erhalten? Falls nein, warum nicht? Zu 3.: Den Anwälten der Familie des Burak B. wurde die komplette zum Zeitpunkt der Gewährung der Akteneinsicht vorliegende Ermittlungsakte zugänglich gemacht. Zuletzt wurde im Mai 2015 durch Anwälte der Familie Akteneinsicht genommen. Nach diesen Einsichtnahmen sind zwar weitere Unterlagen zu den Akten gelangt, nach Mai 2015 wurden indes keine weiteren Akteneinsichtsgesuche durch die Anwälte der Familie des Burak B. gestellt . Insofern wird auf die Beantwortung zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/17925 vom 3. Februar 2016 verwiesen. 4. Wurde im Fall B. entsprechend der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages auch in Richtung eines rechtsextremen Mordmotivs ermittelt und wenn ja, welche Erkenntnisse gibt es hierzu? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Von den Ermittlungsbehörden ist stets auch ein rechtsextremer Hintergrund der Tat für möglich gehalten und dementsprechend ergebnisoffen ermittelt worden. Zudem gab es von Anfang an eine fortwährende Zusammenarbeit mit der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz im Landeskriminalamt Berlin. Bis heute haben sich aber keine belastbaren Hinweise in diese Richtung ergeben. Ergänzend wird auf die Beantwortung zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/ 17926 vom 3. Februar 2016 verwiesen. 5. War für die ermittelnden Stellen die zeitliche Nähe des Mordes an B. zu der Aufdeckung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) auffällig bzw. wurde in diese Richtung ermittelt und wenn ja, welche Erkenntnisse liegen vor? Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Die Ermittlungen wurden in Kenntnis dieses Umstandes geführt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Am 30. September 2015 wurde der britische Staatsbürger Luke H. mutmaßlich von Rolf Z., in dessen Wohnung nationalsozialistische Symbole und Waffen gefunden wurden, in der Ringbahnstraße in Neukölln erschossen. Wurde Hinweisen nachgegangen, nach denen es sich laut Täterbeschreibung um denselben Täter handeln könnte wie im Mordfall B. und wenn ja, welche Erkenntnisse liegen vor? Wenn nein, warum nicht? Zu 6.: Die mutmaßlich von Rolf Z. begangene Tat hat Anlass gegeben, die Ermittlungen auch in diese Richtung auszudehnen. Den Hinweisen, die sich aus der Tat im September 2015 ergeben haben, wurde nachgegangen. Ein Tatverdacht entstand daraus nicht. Ergänzend wird auf die Beantwortung zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/17927 vom 3. Februar 2016 verwiesen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 387 2 7. Inwieweit halten die zuständigen Stellen Kontakt zur Familie B.? Zu 7.: Seitens der Staatsanwaltschaft Berlin besteht kein unmittelbarer Kontakt zur Familie B., da diese anwaltlich vertreten ist. Die Familie hat regelmäßigen Kontakt zu festen Ansprechpersonen der Polizeidirektion 5 - Arbeitsgebiet interkulturelle Aufgaben (AGIA). Der Kontakt zur zuständigen Mordkommission erfolgt anlassbezogen . 8. Inwieweit erhält die Familie B. Unterstützung und Betreuung und was hat der Senat in dieser Hinsicht unternommen ? Zu 8.: Die Polizei Berlin hat die Familie seit der Tat auf verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht. Ob die Familienmitglieder sie wahrgenommen haben, ist nicht bekannt. Berlin, den 29. April 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2016)