Drucksache 17 / 18 388 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 12. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. April 2016) und Antwort Lichterfelde-Süd: Nach Senatsbeschluss zum Landschaftsprogramm schneller zum Landschaftsschutzgebiet kommen und weitere Synergien für die Stadt entwickeln Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie weit sind die Vorbereitungen zur Sicherung des Landschaftsschutzgebietes in Lichterfelde-Süd entsprechend dem Kartenmaterial zum Landschafts- und Artenschutzprogramm vom Juli 2015? Antwort zu 1: Das derzeit vom Senat beschlossene (Beschluss vom 5.4.2016) und dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung zugeleitete Landschafts- und Artenschutzprogramm stellt Teilflächen von Lichterfelde-Süd als Landschaftsschutzgebiet dar. Der Bebauungsplan 6-30 ist derzeit von Seiten des Bezirks Steglitz-Zehlendorf in Bearbeitung. Im Rahmen des Verfahrens ist zu klären, wie sich die Festlegungen auf Natur und Landschaft auswirken werden. Vor den Verfahrensschritten der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist dies nicht abschließend möglich. Vor der Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens nach § 27 Berliner Naturschutzgesetz müssen die Festlegungen und Auswirkungen des B-Planes bekannt sein. Frage 2: Welche Rolle spielen die jeweiligen Eigentumsverhältnisse von Flächen der jeweiligen schützenswerten Bereiche innerhalb des geplanten Landschaftsschutzgebietes ? Antwort zu 2: keine Frage 3: Welche Zielarten des Florenschutzes sind in Lichterfelde-Süd bisher durch welche Maßnahme nachgewiesen ? Wie erfolgt das jeweilige Monitoring der einzelnen Zielarten vor Ort? Wie haben sich die bisher nachgewiesenen Zielarten seit 2008 entwickelt? Antwort zu 3: In Lichterfelde Süd kommen aktuell folgende Zielarten des Florenschutzes vor: Die mit *) gekennzeichneten Arten wurden bzw. werden durch ein spezielles Beweidungsmanagement gefördert. Gemeine Grasnelke *) Kleine Eberwurz *) Zierliches Tausendgüldenkraut *) Echtes Tausendgüldenkraut *) Mittlerer Weißdorn Verschiedenzähniger Weißdorn Tannenwedel *) Mäuseschwänzchen *) Schwarz-Pappel Rauer Hahnenfuß *) Vogesen-Rose Acker-Leimkraut *) Deutsches Filzkraut *) Das Gebiet wurde umfangreich untersucht (Meermeier / Fauna 2015, Fugmann Janotta/ Naturschutz- und Landschaftsentwicklungsstudie 2012, Büro bgmr/ Bestandsanalyse Biotopstruktur 2010). Zudem wurden unterschiedliche Erfassungen zu bestimmten Artengruppen durch einzelne Experten durchgeführt. Gegenwärtig gibt es kein Monitoring für die Zielarten des Florenschutzes; dieses wird jedoch Thema in dem geplanten Pflege- und Entwicklungskonzept für die Grüne Mitte/ Lichterfelder Weidelandschaft sein (siehe dazu auch Antwort auf Frage 4). Frage 4: Wie lässt sich aus Sicht des Senates und der Oberen Naturschutzbehörde mit den Erfahrungen der letzten ca. 20 Jahre durch die erfolgten Pflegemaßnahmen im Rahmen des privaten Weidekonzeptes ein darauf aufbauender Pflege- und Entwicklungsplan für das geplante Landschaftsschutzgebiet erstellen, insbesondere um den erreichten naturschutzfachlichen Wert und die Eigenart der halboffenen Weidelandschaft nicht zu beeinträchtigen ? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 388 2 Antwort zu 4: Zwischen Bezirk und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde vereinbart, in diesem Jahr die Entwicklung eines Pflege- und Entwicklungskonzeptes für die Grüne Mitte/ Lichterfelder Weidelandschaft zu beauftragen. Für die Entwicklung eines solchen Konzeptes wird eine enge Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt und all jenen Akteurinnen und Akteuren erforderlich sein, die im Rahmen des Bebauungsplans mit der Erstellung des Umweltberichts befasst sind. Der Schwerpunkt des Konzepts wird sein, das besondere Weidemanagement und die gezielten Pflegemaßnahmen zur Förderung seltener und gefährdeter Arten und Lebensraumtypen im Land Berlin herauszuarbeiten. In diesem Sinne sind Bereiche zu definieren, für die eine Aufwertung im Rahmen von Ersatzmaßnahmen zur Optimierung der Artenvielfalt in der halboffenen Weidelandschaft möglich ist (Monitoring, siehe auch Antwort zu Frage 3). Gleichzeitig ist das Gebiet als Landschaftspark für die Bevölkerung zugänglich zu machen. Frage 5: In welcher Art und Weise wird sich der Senat bei den Planungen zur Entwicklung des neuen Siedlungsraumes in der Nähe von Landschaft für ein Berliner Modellvorhaben einsetzen, das beispielgebend urbare Stoffströme in Bezug auf Wasser, Energie, Nahrung und Abfall im Sinne einer umwelt- und naturverträglichen Entwicklung aufzeigt? Antwort zu 5: Die Planungszuständigkeit für das Gebiet Lichterfelde-Süd liegt beim Bezirk Steglitz- Zehlendorf. Ob die angesprochenen Fragestellungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens behandelt werden, ist im Rahmen dieses Verfahrens vom Bezirk zu klären. Frage 6: Welche Gefahren für die bisher erreichte Biotopentwicklung und Landschaftsgestaltung können und müssen wie während der geplanten Baumaßnahmen abgewehrt werden? Antwort zu 6: Ziel ist, die vorhandene Artenvielfalt und das besondere Landschaftsbild zu erhalten. Hieraus werden sich bestimmte Notwendigkeiten für die Durchführung der Baumaßnahmen ergeben. Konkrete Einzelheiten werden in den entsprechenden Zulassungsverfahren festzulegen sein. Frage 7: Welche der neun Empfehlungen des Sachverständigenbeirates für Naturschutz und Landschaftspflege aus dem Beschluss zur „Entwicklung der Weidelandschaft und der geplanten randlichen Bebauung in Lichterfelde Süd“ vom 08.07.2014 hält der Senat für nicht realisierbar? Bitte begründen Sie diese Einschätzung? Antwort zu 7: Es werden alle Punkte für realisierbar gehalten. Frage 8: Für welche der neun Empfehlungen sind Beschlüsse des Abgeordnetenhauses erforderlich, um ihre Umsetzung sicherzustellen? Antwort zu 8: Eine Beschlussempfehlung durch das Abgeordnetenhaus für gesonderte Thesen ist nicht erforderlich . Frage 9: Welche Positionen beziehen der Senat und die zuständigen Verwaltungen zur Empfehlung, auf dem Gelände ein Umweltbildungszentrum zu schaffen, das mit ausreichender personeller und finanzieller Ausstattung einerseits zur weiteren Sensibilisierung der wachsenden Berliner Bevölkerung für das Thema Biodiversität in der Stadt und andererseits zur Erholung durch Naturerfahrung beitragen kann, und auf diese Weise gleichzeitig einen weiterer Baustein zur Weiterentwicklung der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Berlin entstehen zu lassen? Antwort zu 9: Der Bereich Lichterfelde-Süd/ Grüne Mitte – Lichterfelder Weidelandschaft bietet grundsätzlich das Potential für ein Umweltbildungszentrum, das durch Führungen, Weiterbildung und andere Angebote die Besonderheit der Weidelandschaft und der Artenvielfalt vermitteln und dadurch eine Identifikation der Bevölkerung mit dem Gebiet und seiner Natur fördern könnte. Da aktuell das Bebauungsplanverfahren erst begonnen wurde, können zum jetzigen Zeitpunkt keine Konzepte für eine Umweltbildungseinrichtung vorgelegt werden. Die für die Entwicklung eines solchen Konzeptes zu stellenden Fragen wie z.B. Trägerschaft, finanzielle Rahmenbedingungen , Folgekosten etc. sind u.a. im laufenden Bebauungsplanverfahren weiterzuverfolgen und ggf. zu verifizieren. Berlin, den 26. April 2016 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2016)