Drucksache 17 / 18 389 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 11. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. April 2016) und Antwort Der „neue“ Bundestrojaner – brauchbar oder unbrauchbar? Und was macht Berlin damit? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Seit Februar 2016 ist der „neue“ Bundestrojaner für den Einsatz zugelassen, den das Bundesinnenministerium am 22. Februar offiziell für den Einsatz freigab. 1. Nutzt das Land Berlin bzw. seine Behörden den „neuen“ Bundestrojaner bzw. eine Version dieser Spionagesoftware ? a. Wenn ja, welche Behörden nutzen das Programm für welchen Zweck? b. Welche Erfolge verspricht/versprechen sich die Behörde/Behörden davon? Zu 1.: Die Polizei Berlin betreibt ermittlungsunterstützende Technik ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und plant daher keinen Einsatz von „Spionagesoftware “. Im Rahmen von Maßnahmen der verdeckten Überwachung von Telekommunikationsinhalten kann im Einzelfall auch die Überwachung verschlüsselter Kommunikation erforderlich und geboten sein. Die Polizei Berlin prüft regelmäßig alle für solche Einsatzzwecke verfügbaren Lösungen hinsichtlich ihrer Einsatzfähigkeit aus technischer und rechtlicher Sicht. Insoweit kann auch der Einsatz der vom Bundeskriminalamt entwickelten Software in Betracht kommen. 2. Ist es zutreffend, dass der o.g. Bundestrojaner erhebliche Schwächen hat? a. Für welche Betriebssysteme ist der Trojaner nutzbar ? b. Welche Kommunikation kann mit dem o.g. Bundestrojaner überwacht werden? c. Ist es zutreffend, dass der Bundestrojaner – bei erfolgreicher Installation auf dem Zielgerät – lediglich in der Lage ist, Internettelefonie ("Voice over IP" - VoIP) über das Programm Skype abzuhören ? d. Ist es zutreffend, dass der Bundestrojaner – bei erfolgreicher Installation auf dem Zielgerät – lediglich bei Nutzung eines Microsoft-Betriebssystems nutzbar ist? (Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article154173376/ Spaehsoftware-Bundestrojaner-ist-kaum-brauchbar.html) Zu 2.: Fragen zu technischen Spezifikationen verdeckt einzusetzender Technik können aus einsatztaktischen Gründen nicht beantwortet werden. 3. Teilt der Senat die Kritik des Bund Deutscher Kriminalbeamter an der Software? (Quelle: aaO). Zu 3.: Die Äußerungen des Bundes Deutscher Kriminalbeamter zu diesem Thema werden vom Senat nicht kommentiert. 4. Wie wird technisch sichergestellt, dass der o.g. Bundestrojaner ausschließlich zur Überwachung von Telekommunikation (sog. Quellen-TKÜ) und nicht auch für Online-Durchsuchungen eingesetzt wird? 5. Wie wird rechtlich sichergestellt, dass der o.g. Bundestrojaner ausschließlich zur Überwachung von Telekommunikation (sog. Quellen-TKÜ) und nicht auch für Online-Durchsuchungen eingesetzt wird? 6. Wie wird tatsächlich sichergestellt, dass der o.g. Bundestrojaner ausschließlich zur Überwachung von Telekommunikation (sog. Quellen-TKÜ) und nicht auch für Online-Durchsuchungen eingesetzt wird? Zu 4. bis 6.: Hierzu siehe Beantwortung der Frage 1. 7. Welche Kosten wendet das Land Berlin für die Anschaffung, Nutzung und den Einsatz des o.g. Bundestrojaners auf? Welche Haushaltsmittel sind dafür im Haushalt vorgesehen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 389 2 Zu 7.: Bisher sind für das Land Berlin keine Kosten entstanden. 8. Ist dieser Anfrage noch etwas hinzuzufügen? Zu 8.: Der Senat ist dem Bundeskriminalamt dafür dankbar, dass es im Rahmen von Absprachen innerhalb der Gremien der Innenministerkonferenz eine Software entwickelt hat, die im Einzelfall bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität zum Einsatz kommen kann. Berlin, den 27. April 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2016)