Drucksache 17 / 18 393 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 11. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2016) und Antwort Zusammenführung der Berliner Sternwarten und Planetarien Wilhelm-Foerster-Sternwarte e.V. mit ZEISS-Planetarium, Zeiss Großplanetarium und Archenholdsternwarte der Stiftung Deutsches Technikmuseum (VII) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. a) Aus welchem Grund wurde in der Antwort zur schriftlichen Anfrage 17/17956 (19.02.16), Frage 1b, behauptet, dass der Senat bisher noch nicht über die Rechtsform entschieden habe – obwohl 1. dann von einem „Errichtungsgesetz“ die Rede ist, 2. den Mitarbeitern des ZGP und der ASTW auf Mitarbeiterversammlungen seit Dezember die noch zu errichtende ) Stiftung als feststehende Organisationsform von der Museumsdirektion und dem derzeitigen Leiter des ZGP genannt wurde, 3. in der 90. Sitzung des Hauptausschusses vom 06.11.2015, - Rote Nr. 2303 A - Kapitel 1010, Titel 68537 – Zuschuss an die Wilhelm-Foerster- Sternwarte, zu Protokoll gegeben wurde, dass „die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft als Rechtsform der neuen Gesamteinrichtung die Stiftung des öffentlichen Rechts“ favorisiert, „die Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten, sich dieser Auffassung angeschlossen und ihre Mitwirkung im Stiftungsrat der neuen Einrichtung angeboten hat und sich ein entsprechendes Errichtungsgesetz sich in der verwaltungsinternen Abstimmung befindet“ und 4. im Protokoll der 56. Sitzung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 31. August 2015, Rote Nummer: 1900, Drucksache Nr. 17/2400, Kult: 0204, geschrieben steht, dass „die Prüfungen, welche Rechtsform gewählt werden soll, bislang noch nicht endgültig abgeschlossen werden konnten, aber nach Auskunft aus der Sen-BildJugWiss kurz vor dem hausinternen Abschluss stehen“? b) Entschuldigt sich der Senat dafür, dass der Fragesteller so offensichtlich – trotz einschlägig bekannter Gerichtsurteile (vgl. VerfGH 92/14) - angelogen wurde ? Wenn ja, wann und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? c) Da die gemeinsame Einrichtung aller Voraussicht nach eine Stiftung des öffentlichen Rechts als Rechtsform haben wird, frage ich den Senat: I. Aus welchen Personen mit welchen Funktionen wird sich der 5-köpfige Stiftungsrat voraussichtlich zusammensetzen? (Bitte nach Personen aufschlüsseln) II. Welche Funktionen wird der Stiftungsrat ausüben und wie wird er dafür entlohnt? (Bitte nach Personen aufschlüsseln) III. Für wie realistisch hält der Senat den geplanten 1. Juli 2016 als Starttag für die neue Stiftung und ist die Wiedereröffnung des ZGP unabhängig von der Stiftungsgründung ? Ist damit zu rechnen, dass sich der Starttermin wie beim BER um mehrere Jahre verzögern wird? IV. Ist ein Zeitdruck bzgl. der Stiftungsgründung gegeben , der – laut Aussage des derzeitigen Leiters des ZGP auf einer Dienstbesprechung gegenüber den Mitarbeitern ZGP und ASTW sowie dem Museumsdirektor DTMB – einer drohenden Insolvenz der Wilhelm- Foerster-Sternwarte e. V. geschuldet ist? Wenn ja, warum weiß der derzeitige Leiter mehr über die finanzielle Situation der Wilhelm-Foerster- Sternwarte e. V. als der zuständige Vorstand? V. Aus wie vielen Mitgliedern mit welchen Funktionen und welcher Entlohnung /Vergütung/Aufwandsentschädigung wird der Beirat bestehen? (Bitte nach Mitgliedern aufschlüsseln) VI. Aus wie vielen Mitgliedern mit welchen Funktionen und welcher Entlohnung /Vergütung/Aufwandsentschädigung wird der Vorstand bestehen? (Bitte nach Mitgliedern aufschlüsseln) VII. Welche Rechte haben die Mitglieder des Vorstands , des Stiftungsrats und des Beirats? (Bitte jeweils aufschlüsseln) VIII. Wird die Stelle des Stiftungsdirektors (oder ggf. einer ähnlichen Stelle) ausgeschrieben und welche Vergütung ist für diese Stelle vorgesehen? Wenn ja, zu wann? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 393 2 Wenn nein, warum nicht und wie gestaltet sich das Auswahl- und Besetzungsverfahren? IX. Warum wurde sich nicht für eine dezentrale Verwaltung der Gesamteinrichtung entschieden? X. Laut Aussage des derzeitigen Leiters des ZGP wird es keine Änderungen für die Mitarbeiter geben. Gibt es demzufolge mittlerweile einen Stellenplan und Stellenbeschreibungen ? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bitte detailliert auflisten. Zu 1.: Wie in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/17956 zutreffend ausgeführt, hat der Senat über die Rechtsform der geplanten Gesamteinrichtung noch nicht entschieden. Voraussetzung hierfür ist die Einbringung einer entsprechenden Gesetzes-Vorlage in den Senat und deren Beschlussfassung durch den Senat. Die Einbringung in den Senat wird nach senatsinterner Abstimmung voraussichtlich im Mai 2016 erfolgen. Vor einer Beschlussfassung im Senat können keine verbindlichen Auskünfte zur Ausgestaltung der geplanten Gesamteinrichtung gegeben werden. Wann die geplante Gesamteinrichtung ihre Arbeit aufnehmen kann, ist – neben der Beschlussfassung im Senat und der anschließenden Einbringung in das Abgeordnetenhaus – vom Fortgang der parlamentarischen Beratungen abhängig. Die interne Zeitplanung der beiden beteiligten Verwaltungen sieht das Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes zum 1. Juli 2016 vor. Die Wiedereröffnung des Zeiss-Großplanetariums ist unabhängig von der Gründung der geplanten Gesamteinrichtung . Ein „einer drohenden Insolvenz der Wilhelm- Foerster-Sternwarte e.V.“ geschuldeter Zeitdruck besteht nicht. Freie Stellen in der neuen Gesamteinrichtung, so auch die des neuen Leiters bzw. der neuen Leiterin, werden ausgeschrieben. 2. a) Warum steht die die WFS e. V. vor einem Insolvenzverfahren ? b) Wann entscheidet es sich, ob und wann ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird? c) In welcher Höhe schuldet die WFS e. V. welchen Gläubigern Geld? d) Welche Auswirkungen hätte die Insolvenz der WFS e. V. vor dem 01. Juli 2016 auf die Gründung der gemeinsamen Einrichtung? e) Wäre der Senat bereit, die WFS e. V. bis zur Gründung der gemeinsamen Einrichtung finanziell zu unterstützen ? Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Es besteht keine Insolvenzgefahr für den Verein Wilhelm-Foerster-Sternwarte. 3.a) Warum sollten die Mitarbeiter des ZGP und der ASTW seit der Wende immer wieder neue Arbeitsverträge unterschreiben? b) Wie oft mussten diese Mitarbeiter ihren öffentlichen Arbeitgeber seitdem wechseln und um welche öffentliche Arbeitgeber handelte es sich dabei? (Bitte detailliert auflisten) c) Wurden die Mitarbeiter des ZGP und der ASTW seit 1990 jemals tariflich bzw. lohnrechtlich dem Westen Berlins – insbesondere beim Übergang zum DTMB – angeglichen? Wann ist dies für welche Stelle in welchem Umfang geschehen? (Bitte detailliert auflisten) Wenn nein, warum nicht? d) Werden die Mitarbeiter des ZGP, der ASTW und der WFS in der Gesamteinrichtung eine tarifliche Lohnangleichung oder eine Lohnerhöhung bekommen ? Wenn ja, zu wann wird sich wie eine solche im Detail gestalten und an welchen TVL wird sich die Tarifbindung festlegen? Wenn nein, warum wollen die Verantwortlichen – wie der derzeitige Leiter des ZGP – die über Jahre schlechte und ungleiche Bezahlung fortführen, obwohl für den derzeit laufenden Umbau und für die Neuschaffung der Stiftung zweistellige Millionenbeträge ausgegeben werden? Werden auf den Mitarbeiterversammlungen des ZGP und der ASTW Protokolle angefertigt? Wenn ja, in welchem Umfang und wo sind diese für die Mitarbeiter einsehbar? Wenn nein, warum nicht? Zu 3.a) und b): Die Stammbelegschaft der Archenhold -Sternwarte und des Zeiss-Großplanetariums hat im Zuge der sog. „Abwicklung“ im Jahr 1991 neue Verträge erhalten, die mit der Senatskanzlei, Bereich Kulturelle Angelegenheiten, geschlossen worden sind. Im Zusammenhang mit dem Übergang der Arbeitsverhältnisse auf die Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin zum 01.07.2002 wurden keine neuen Arbeitsverträge abgeschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben im Mai bzw. Juni 2002 Informationsschreiben mit den Bedingungen des Übergangs erhalten. Lediglich in Fällen, in denen Änderungen im Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart worden sind, war es arbeitsrechtlich notwendig, neue Arbeitsverträge zu schließen. Zu 3.c): Die tarif- und lohnrechtliche Angleichung der Arbeitsverhältnisse geschah nach den zwischen den Tarifparteien vereinbarten tarifrechtlichen Rahmenbedingungen . Die Stammbelegschaft der Archenhold- Sternwarte und des Zeiss-Großplanetariums erhielt nach der sog. „Abwicklung“ im Jahr 1991 eine Vergütung nach Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) (Ost). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden demzufolge mit Inkrafttreten des Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in die tariflichen Bedingungen des TV-L (Ost) übergeleitet, da ihre Arbeitsplätze weiterhin im Ostteil der Stadt lagen/liegen. Soweit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft Aufgaben in dem im Westteil Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 393 3 der Stadt gelegenen Technikmuseum übernommen haben, wurden diese in den TV-L (West) überführt. Zu 3.d): Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der drei Einrichtungen wird mit ihrem Übergang auf eine neue Gesamteinrichtung der Besitzstand gewahrt werden. Von Mitarbeiterbesprechungen der Archenhold- Sternwarte und des Zeiss-Großplanetariums werden Protokolle angefertigt, die jederzeit auf Verlangen eingesehen werden können. 4. "Der verbleibende Investitionszuschuss in Höhe von 1.485.000 € besteht für Maßnahmen wie die Erneuerung des Sternprojektors einschl. Fahrstuhl, des Kühlsystems , Beamer und Planetarium sowie für den Neubau des Kleinplanetariums in den Jahren 2018 bis 2020." (siehe 17/17195, Antwort zu Frage 6) Bitte nach Standorten, Maßnahmen und Zeitpunkten aufschlüsseln: a) Welche Art der Erneuerung an welchem Sternenprojektor ist gemeint? b) Welcher Fahrstuhl? c) Welches Kühlsystem und Kühlsystem wofür? d) Was ist mit "Beamer und Planetarium" gemeint? e) Um welchen "Neubau des Kleinplanetariums" handelt es sich? (Bitte Standort und Planetariumsmodell angeben) Zu 4.a) und b): Ersatzbeschaffung des Sternenprojektors und des Sternenprojektor-Fahrstuhls im Planetarium der Wilhelm-Foerster-Sternwarte. Zu 4.c) und d): Austausch des vorhandenen Lüftungssystems durch ein Kühlsystem für den Planetariums-Saal und die darin befindlichen Zeiss-Video-Projektoren (Beamer) der Fulldome-Anlage in der Wilhelm-Foerster- Sternwarte. Zu 4.e): Es handelt sich um den geplanten Neubau eines Kleinplanetariums in der Archenhold-Sternwarte. Die Planungen sind noch nicht so weit fortgeschritten, dass Einzelheiten (wie z.B. zum Modell) mitgeteilt werden können. Die Investitionen sind – wie zutreffend dargestellt – innerhalb des Zeitraumes 2018 – 2020 geplant. Eine belastbare Zuordnung zu einzelnen Jahren ist derzeit noch nicht möglich. 5. "Allein schon aus bildungspolitischen Aspekten ist die Konzentration auf einen Standort nicht opportun." (siehe 17/17195, Antwort zu Frage 10) Inwiefern können "bildungspolitische Aspekte" an zwei Standorten zum Tragen kommen, wenn sich nach der Gesamtkonzeption der Standort Prenzlauer Allee ganz überwiegend auf Showaspekte konzentrieren soll? Zu 5.: Neben der beabsichtigten Profilbildung bzw. - stärkung wird es auch in Zukunft an den einzelnen Standorten Angebote für gemeinsame Zielgruppen (wie z.B. für Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler) geben. Berlin, den 25. April 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2016)