Drucksache 17 / 18 401 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 14. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2016) und Antwort Greifswalder Straße 80 D - zu wenig Platz am Thälmannpark? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum wird die Fläche in der Greifswalder Straße 80D im Bezirk Pankow nicht als modulare Unterkunft für geflüchtete Menschen realisiert? Zu 1.: Die Adresse Greifswalder Str. 80 D war zu keinem Zeitpunkt als Standort für eine modulare Unterkunft für Flüchtlinge vorgesehen. 2. Nach welchen Kriterien prüft der Senat resp. die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften die Eignung einer Fläche als Standort für modulare Unterkünfte für geflüchtete Menschen? 3. Welchen Platz (Größe in qm sowie Anzahl Bewohner Innen) muss eine Fläche mindestens bieten, damit der Senat diese als geeigneten Standort betrachtet? Zu 2.und 3.: Grundsätzlich müssen Grundstücke zur Errichtung von modularen Unterkünften eine erforderliche Mindestgröße haben, um Wohnunterkünfte für rd. 450 – 500 Flüchtlinge zügig realisieren zu können. Die untere Grenze beträgt 4.500 m² für einen Standort. 4. Wann wurde der Bezirk Pankow über die Nichtverwendung der Fläche in der Greifswalder Straße 80D informiert und in welcher Form? 5. Wie bewertet der Senat die bisherige Kommunikation über den Standort Greifswalder Straße 80 D, insbesondere die anfänglich sehr widersprüchlichen Mitteilungen dazu? Zu 4. und 5.: Der Standort war für die Errichtung eines Tempohome in der Prüfung. In der Abstimmungsrunde mit dem Bezirk am 19.03.2016 wurde der Standort einvernehmlich als nicht geeignet befunden. Weitere oder andere Kommunikation mit dem Bezirk zu diesem Standort ist hier nicht bekannt. 6. Ist die Fläche als Standort für Traglufthallen, in denen Obdachlose notfalls übernachten können (z. B. die „HalleLuja“ der Berliner Stadtmission), grundsätzlich geeignet? Prüft der Senat schon konkret diesen oder einen anderen Standort für eine solche Traglufthalle, wie ist der Zeitplan? Zu 6.: Seit drei Jahren bietet die Berliner Stadtmission eine Traglufthalle mit bis zu 100 Notschlafplätzen an. Die Traglufthalle befand sich in den Jahren 2013/2014 und 2014/2015 am ehemaligen Güterbahnhof am Innsbrucker Platz sowie im letzten Winter am Containerbahnhof an der Frankfurter Allee. Andere Planungen sind dem Senat nicht bekannt. Die bezirkliche Planung für die Kältehilfe im Winter 2016/2017 soll nach dem Kenntnisstand des Senats ab Juli 2016 erfolgen. Berlin, den 29. April 2016 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2016)