Drucksache 17 / 18 404 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) vom 13. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2016) und Antwort Ist Berliner Verwaltungswasser schädlich? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Daher wurden die bezirklichen Gesundheitsämter um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) übermittelt wurden. Aus den Mitteilungen wurden nachfolgende Antworten formuliert: 1. Gibt es weitere öffentliche Einrichtungen (Bezirksämter , Verwaltungsgebäude, Schulen, Kitas, Feuerwehren , Polizei) mit Einschränkungen der Trinkwassernutzung wie beim Landeskriminalamt in der Keithstraße , wo Mitarbeitern die Wassernutzung aufgrund überhöhter Bleiwerte abgeraten wird (wenn ja, bitte die Gebäude einzeln auflisten)? Zu 1.: In jeweils einer Dienststelle der Polizei im Bezirk Tempelhof-Schöneberg und im Bezirk Steglitz- Zehlendorf wurden bei Zufallsstichproben geringfügig erhöhte Bleiwerte im Trinkwasser gefunden. Der Eigentümer der Anlagen hat die Nutzerinnen und Nutzer gemäß der Trinkwasserverordnung darüber informiert. Als Maßnahmen wurden vom Eigentümer Spülpläne zur Sicherstellung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Trinkwasseranlage und zur Vermeidung von Stagnationswasser erstellt. Außerdem wurden gestaffelte Stagnationsproben - wie sie vom Umweltbundesamt (UBA) zur Abschätzung der durchschnittlichen wöchentlichen Wasseraufnahme empfohlen wird - und eine Anlagenanalyse veranlasst. Im Polizeigebäude des Bezirks Tempelhof-Schöneberg wurde vom Eigentümer die Ausgabe von Tafelwasser veranlasst . Die übrigen Gesundheitsämter der Bezirke haben Fehlanzeige gemeldet. 2. Besteht die Ursache der schlechten Wasserqualität in einer fehlenden Instandsetzung der Verwaltungsgebäude oder ist die Berliner Wasserqualität im Allgemeinen so niedrig? a) Falls ersteres zutrifft: Warum kommt der Eigentümer der Gebäude seiner Pflicht zur Instandsetzung nicht nach? b) Falls zweites zutrifft: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die giftigen Stoffe aus dem Berliner Trinkwasser zu entfernen? Zu 2. a) und b): Der technische Zustand einer Trinkwasser -Installation in einem Gebäude kann die Ursache einer schlechten Wasserqualität sein. Für die Trinkwasser -Installation sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der Gebäude verantwortlich. Werden überschrittene Grenzwerte der Trinkwasserverordnung festgestellt, haben die Eigentümerinnen und Eigentümer Maßnahmen zur Behebung der Ursachen durchzuführen. Dies wird von den Gesundheitsämtern überwacht. Bei den Maßnahmen kann es sich sowohl um bauliche Sanierung (z. B. Austausch von Leitungen oder Armaturen) als auch um allgemeine Maßnahmen (z. B. Stagnationswasser ablaufen lassen) handeln. Aufgabe der Eigentümerinnen und Eigentümer ist es auch, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität des Trinkwassers aus der Hausinstallation zu informieren und Handlungsempfehlungen zu nennen. Grundsätzlich ist die Qualität des von den Berliner Wasserbetrieben (BWB) in das Verteilernetz eingespeisten Trinkwassers gut und entspricht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Berlin, den 29. April 2016 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai 2016)