Drucksache 17 / 18 405 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 14. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2016) und Antwort Ortsumfahrung Malchow Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass die Ortsumfahrung (OU) Malchow als sogenanntes „Neues Vorhaben – Vordringlicher Bedarf“ im Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wurde? Antwort zu 1: Das Land Berlin hatte diese Maßnahme 2013 für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 angemeldet, da im Bereich der Ortsdurchfahrt der B 2 in der Ortslage Malchow schon ein jahrelang unbefriedigender Verkehrszustand herrscht, der durch permanente Stauerscheinungen eine große Belastung für die Verkehrsteilnehmenden einschließlich der ÖPNV-Nutzenden und der Anwohnenden darstellt. Deshalb begrüßt der Senat, dass im Ergebnis des Bewertungsverfahrens zum BVWP 2030 diese Straßenneubaumaßnahme in den vordringlichen Bedarf eingeordnet wurde. Frage 2: Welche Abstimmungen zwischen Bezirk, Land und Bund sind jetzt notwendig, damit es zeitnah zu einer Umsetzung und einem Baustart kommt? Antwort zu 2: Gegenwärtig befindet sich der BVWP in der Öffentlichkeitsbeteiligung. Als Anlage zum künftigen Fernstraßenausbaugesetz wird der BVWP 2030 rechtskräftig. Hiermit wird im Jahr 2017 gerechnet. Nach Schaffung der entsprechenden verkehrspolitischen, finanziellen und personellen Voraussetzungen im Land Berlin, ist mit den Vorbereitungen für das erforderliche Planfeststellungsverfahren zu beginnen. In die Erarbeitung des Verkehrskonzeptes für die Erschließung der neuen Wohnungsbaustandorte (hier Heinersdorf/Blankenburg) wird diese positive Entscheidung zur westlichen OU Malchow einfließen. Frage 3: Welche Auswirkungen hat die Aufnahme der Ortsumfahrung Malchow im Bundesverkehrswegeplan für andere Bauarbeiten in dem Ortsteil? Antwort zu 3: Die bisher vorgesehenen Arbeiten sind unabhängig davon im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchzuführen. Berlin, den 26. April 2016 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2016)