Drucksache 17 / 18 408 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Wolf (LINKE) vom 13. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2016) und Antwort Bundesverkehrswegeplan 2030 und A 100 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat den Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes im Hinblick auf die Aufnahme der Berliner Vorschläge in den Bereichen Schiene, Straße und Wasserstraßen im Einzelnen? Frage 2: Wird der Senat zu nicht berücksichtigten Projektvorschlägen Stellungnahmen abgeben, und wenn ja, zu welchen? Antwort zu 1 und 2: Der Senat wurde zeitgleich mit der Öffentlichkeitsbeteiligung um Abgabe einer Stellungnahme zum von der Bundesregierung vorgelegten Referententwurf bis zum 2. Mai 2016 gebeten. Diese Stellungnahme wird derzeit erarbeitet. Offenkundig erkennbar ist, dass die Maßnahme aus dem Bereich Wasserstraße und die Straßenbauvorhaben komplett berücksichtigt wurden, während nicht alle durch das Land Berlin eingebrachten Vorschläge für den Schienenverkehr im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) Niederschlag gefunden haben. Frage 3: Wann sind für den 17. Bauabschnitt der A100 eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit Kosten-Nutzen- Verhältnis, eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung, eine Untersuchung der Lärm- und Emissionsbelastungen sowie Untersuchungen zu den verkehrlichen Auswirkungen erstellt worden und wo sind diese gegebenenfalls einsehbar? Antwort zu 3: Die Aufnahme einer Maßnahme in den Bedarfsplan (Bundesverkehrswegeplan) erfolgt nach einer einheitlichen Bewertungsmethodik. Die Grundzüge der Nutzen-Kosten-Analyse auf Basis der Verkehrsprognose, die Verfahren der umwelt- und naturschutzfachlichen Beurteilung sowie der Raumwirksamkeitsanalyse werden hierbei vorgegeben. Im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens erfolgte auch bei der Maßnahme BAB A 100, 16. und 17. BA eine Variantenuntersuchung mit einer umfangreichen Umweltverträglichkeitsstudie einschließlich Raumwirkungsanalyse . In den aktuellen Bedarfsplan wurden die vorhandenen Daten übernommen, da der Bund die Maßnahme als ein laufendes Vorhaben (16. BA bereits in Bau) definiert. Vertiefende Untersuchungen werden im Rahmen der Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen durchgeführt. Frage 4: Plant der Senat, falls überhaupt vorhanden, eine Aktualisierung dieser Untersuchungen, wenn ja, wann und welcher Form? Antwort zu 4: Diese Untersuchungen müssen und werden im Rahmen des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens zum 17. BA der A 100 aktuell erstellt werden. Ein Zeitpunkt hierfür kann gegenwärtig nicht benannt werden. Frage 5: Gibt es eine aktualisierte Kostenschätzung für den 17. Bauabschnitt und wenn ja, wie sieht diese aus und aus welchen Teilbeträgen setzt sie sich zusammen? Antwort zu 5: Im Rahmen der Erstellung der Antragsunterlagen zur Anmeldung des BVWP wurden im Jahr 2013 Kosten für den Abschnitt der A 100 zwischen der Anschlussstelle (AS) Am Treptower Park und der Anbindung im Bereich der Storkower Straße ermittelt. Sie setzten sich zusammen aus den im Jahr 1999 geschätzten und auf das Preisniveau von 2014 angepassten Gesamtkosten für diesen Abschnitt zwischen AS Am Treptower Park und der Frankfurter Allee zuzüglich der neu ermittelten Kosten für die aufgelöste Anschlussstelle Frankfurter Allee mit der Einbindung in die Storkower Straße in Höhe der Rudolf-Seiffert-Straße. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 408 2 Frage 6: Welche rechtliche Relevanz hat aus Sicht des Senates die Kategorie Bezugsfall im Bundesverkehrswegeplan ? Antwort zu 6: Im Moment lässt sich aus dem vorgelegten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans keine rechtliche Relevanz ableiten. Rechtliche Relevanz erhält das Planwerk erst mit dem Beschluss des Fernstraßenausbaugesetzes . Der Bund hat zu Beginn des Prozesses zur Erarbeitung des BVWP festgelegt, dass in die Kategorie Bezugsfall 2030 ausschließlich Infrastrukturmaßnahmen Eingang finden, die im Zuge der Aufstellung des BVWP bereits in Betrieb gegangen sind, sich im Bau befinden oder für die ein verbindlicher Finanzierungsplan vorliegt. Der Bezugsfall 2030 diente u.a. zur Ermittlung der Engpässe im Bundesverkehrswegenetz und damit als Grundlage für die weitere Entwicklung der Netze der Bundesschienenwege, Bundesfernstraßen und Bundeswasserwege. Frage 7: Teilt der Senat die Auffassung, dass der 17. Bauabschnitt als fest disponiert eingestuft werden kann, obwohl kein Baurecht besteht? Wenn ja, wie begründet der Senat diese Auffassung? Antwort zu 7: Diese Einstufung hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für im Bau befindliche bzw. durch Vorplanungen und Vorleistungen verfestigte und strukturell zwingend erforderliche Maßnahmen eingeführt. Die Einstufung im BVWP ersetzt aber nicht die Notwendigkeit zur Schaffung des Planungsrechtes durch ein Planfeststellungsverfahren. Frage 8: Teilt der Senat die Auffassung, dass ein 1999 zum letzten Mal umfassend vorgeplantes Verkehrsbauprojekt in der hoch verdichteten Innenstadt auch 17 Jahre später noch ohne erneute Prüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung als gesetzt gelten kann und wenn ja, aus welchen Erkenntnissen speist sich diese Auffassung? Antwort zu 8: Die Überprüfung, Fortschreibung und Aktualisierung der Planung sowie die erforderliche Bürgerbeteiligung ist im Rahmen des notwendigen Planfeststellungsverfahrens gesetzlich vorgeschrieben und wird zu gegebener Zeit auch erfolgen. Der BVWP nimmt diese Schritte nicht vorweg. Frage 9: Aus welchen aktuellen Erkenntnissen leitet der Senat die Zuversicht ab, dass es in den geplanten Tunnel-bauwerken des 17. Bauabschnittes aufgrund der Verkehrsbelastungen nicht zu zeitweiligen Sperrungen auf-grund des Verkehrsaufkommens kommen wird? Antwort zu 9: Die Neuplanung eines Autobahn- Netzabschnittes erfolgt auf der Grundlage von erlassenen Vorschriften und Richtlinien des Bundes und unter Berücksichtigung der vorhandenen verkehrlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen (sogenannte Zwangspunkte ). Aus den daraus zu bildenden Entwurfsgrundsätzen werden u.a. die Ziele der Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit abgeleitet. Die künftigen Verkehrsbelastungen und die erforderlichen Leistungsfähigkeiten des Verkehrsnetzes können erst in den entsprechenden Variantenuntersuchungen , die zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens erstellt werden, analysiert werden. Die Überprüfung und entsprechenden Leistungsfähigkeitsuntersuchungen erfolgen im Rahmen der weiterführenden Planungen. Frage 10: Wann plant der Senat welche weiteren Planungsschritte für den 17. Bauabschnitt? Antwort zu 10: Als nächste Planungsschritte sollen verkehrliche Untersuchungen zum erweiterten Bedarf, zu der verkehrlichen Begründung und zu der objektkonkreten Verkehrsprognose einschließlich der Darstellung der verkehrlichen Auswirkungen erfolgen. Frage 11: Welche Maßnahmen der Bürgerbeteiligung plant der Senat über das gesetzlich zwingende Maß im Planfeststellungsverfahren hinaus? Antwort zu 11: Es wird, wie bei diversen Straßenbauvorhaben bereits üblich, im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens frühzeitige Bürgerinformationen und Bürgerbeteiligungen geben. Genaueres kann aber gegenwärtig noch nicht mitgeteilt werden. Frage 12: Von welchen Kosten für den 17. Bauabschnitt geht der Senat aktuell aus? Wie hoch ist der Landesanteil ? Antwort zu 12: Die geschätzten Kosten auf der Basis der unter Antwort zu Frage 5 genannten Rahmenbedingungen belaufen sich gegenwärtig auf ca. 531 Mio. € bei einem möglichen Landesanteil von ca. 25 Mio. €. Die Grundlage der Kostenberechnung bzw. die Kostenteilung ist in nachfolgenden Planungsschritten zu konkretisieren. Frage 13: Welche Kosten entstehen dem Land Berlin für welche aus dem Bau des 17. Bauabschnittes folgenden Maßnahmen im Bereich Straßenbau, Verkehrslenkung, Lärm- und Emissionsschutz, Ausgleichsmaßnahmen etc.? Antwort zu 13: Dies kann derzeitig noch nicht beantwortet werden. Berlin, den 29. April 2016 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2016)