Drucksache 17 / 18 409 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 15. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2016) und Antwort Beschulungsangebote in Großeinrichtungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Aufgrund der inzwischen an zahlreichen Schulstandorten ausgeschöpften Kapazitäten an Räumen, gelingt es immer schwerer in der Nähe von Großeinrichtungen neue Willkommensklassen zu bilden. Der Senat hat dieses Problem ebenfalls erkannt und im Masterplan-Entwurf im Abschnitt 6.8. erste Vorschläge für Alternativen unterbreitet . 1. In welchen Großunterkünften (ab 1000 Flüchtlinge) sieht der Senat derzeit räumliche Engpässe eine kurzfristige Beschulung der Kinder und Jugendlichen der Unterkunft zeitnah in Schulgebäuden zu realisieren? Zu 1.: Engpässe hinsichtlich der Sicherung einer kurzfristigen Beschulung in Schulen sind im Umfeld folgender Großunterkünfte möglich: - in der Region Spandau: insbesondere im Umfeld der Großunterkunft Mertensstraße, - in Tempelhof-Schöneberg: im Umfeld der Großunterkunft Tempelhofer Feld und - in der Region Lichtenberg: im Umfeld der Großunterkünfte Ruschestraße und Köpenicker Allee. 2. Gibt es derzeit bereits Pläne, innerhalb einer Unterkunft Räume zu schaffen oder zu nutzen um dort den Betrieb einer Willkommensklasse zu realisieren? Wenn ja, an welchen Standorten wird dies geplant? Zu 2.: Die Nutzung von Räumen in Unterkünften setzt eine baurechtliche Prüfung voraus, ehe eine genaue Planung erfolgen kann. Derzeit liegt eine baurechtliche Genehmigung und eine Planung für den Standort Köpenicker Allee für zwei Willkommensklassen als Filialen der Richard-Wagner-Grundschule (11 G 14) vor. 3. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in der Nähe solcher Standorte Gespräche über die Anmietung oder Nutzung von Räumen zu führen, um den Kindern und Jugendlichen doch noch zeitnah Bildungsangebote zu ermöglichen? Zu 3.: Die große Zahl geflüchteter Kinder und Jugendlicher hat in vielen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe dazu geführt, dass die zur Verfügung stehenden Räume verstärkt genutzt werden. Inwieweit Einrichtungen im Einzelfall räumliche Ressourcen für Willkommensklassen zur Verfügung stellen können, muss vor Ort in bezirklicher Verantwortung u.a. mit Beteiligung der jeweiligen Einrichtungen und der Träger der Kinder- und Jugendhilfe entschieden werden. 4. Hat es bisher schon Gespräche mit den Ligaverbänden gegeben, um die möglichen Rahmenbedingungen derartiger Kooperationen zu prüfen? Wenn nein, warum nicht ? Zu 4.: Solche Gespräche haben bereits stattgefunden. Auf der Grundlage der bezirklichen Rahmenkonzepte zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule sind bewährte Strukturen geschaffen worden, in denen Lösungen für die angesprochene Problematik gefunden werden können. Berlin, den 30. April 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mai 2016)