Drucksache 17 / 18 410 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 15. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2016) und Antwort Schulpflichterfüllung für Kinder in den THF Hangars Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele schulpflichtige Kinder in der Altersgruppe 6-16 lebten zum Zeitpunkt Anfang Januar in den THF Hangars? Wie viele dieser Kinder besuchten zu diesem Zeitpunkt bereits eine Willkommensklasse? Wie viele Jugendliche waren zum Besuch einer Klasse in einem Oberstufenzentrum vorgesehen? Zu 1.: Zum 8. Januar 2016 lebten 396 schulpflichtige Kinder im Alter von 6 - 16 Jahren in der Notunterkunft Flughafen Tempelhof (THF). Zu diesem Zeitpunkt waren 144 Kinder für Willkommensklassen in Kreuzberg angemeldet und ca. 40 Jugendliche für den Besuch in Oberstufenzentren . 2. Wie viele schulpflichtige Kinder in der Altersgruppe 6-16 lebten zum Zeitpunkt Anfang 15. April in den THF Hangars? Wie viele dieser Kinder besuchten zu diesem Zeitpunkt bereits eine Willkommensklasse in den Bezirken Tempelhof-Schöneberg bzw. Kreuzberg- Friedrichshain? Wie viele Jugendliche waren zum Besuch einer Klasse in einem Oberstufenzentrum vorgesehen? Wie viele dieser Jugendlichen besuchten zu diesem Zeitpunkt bereits eine Willkommensklasse in einem Oberstufenzentrum ? Zu 2.: Zum 14. April 2016 lebten in der Notunterkunft THF 242 schulpflichtige Kinder im Alter von 6 - 16 Jahren . Aufgrund von Um-, Aus- bzw. Zuzügen schwankt die Anzahl in den Willkommensklassen. In Friedrichshain- Kreuzberg stehen 240 Plätze für die Kinder aus der Notunterkunft THF zur Verfügung. Sofern durch Umzüge Plätze in den Klassen frei werden, werden diese so rasch wie möglich neu besetzt. Die Jugendlichen aus THF melden sich, mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter vom Betreiber Tamaja Soziale Dienstleistung GmbH direkt bei der Koordinierungsstelle der 13. Region für die OSZ an. Die Koordinierungsstelle registriert die Schulanmeldungen nicht nach den Aufnahmeeinrichtungen , deshalb kann hier die genaue Anzahl der Schülerinnen und Schüler aus der Notunterkunft, die in Willkommensklassen an den Oberstufenzentren (OSZ) gehen, nicht genannt werden. 3. Welche Stelle oder Behörde auf Bezirks- oder Senatsebene ist konkret dafür verantwortlich, den schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen in den THF Hangars einen Platz in einer Schule zu zuweisen? Zu 3.: Die Koordinierungsstellen der Schulämter bzw. der beruflichen/zentralverwalteten Schulen sind für die Zuweisung der Schulplätze verantwortlich. 4. Wie steht die Senatsbildungsverwaltung heute zu ihrer im Januar 2016 ausgesprochenen Aufforderung an den Bezirk Tempelhof-Schöneberg, die Notunterkunft Teske-Schule zu räumen um dort im Rahmen eines Bildungszentrum ca. 15 Willkommensklassen für Kinder aus den THF Hangars zu beschulen? Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ist nicht zuständig für das Aussprechen von Räumungsaufforderungen. Es ist aber richtig, dass die ehemalige Teske-Schule in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirk als zeitlich befristetes Bildungszentrum für die Menschen aus der Notunterkunft THF fungieren soll. 5. Wird die Absicht, in der ehemaligen Teske-Schule Willkommensklassen für THF-Kinder einzurichten weiter verfolgt, wenn ja für wie viele Klassen wird die Planung vorbereitet? Zu 5.: Der Senat hat beschlossen, in der ehemaligen Teske-Schule Willkommensklassen für die Kinder aus der Notunterkunft THF einzurichten. Diese Willkommensklassen werden als Filiale der Hugo-Gaudig-Schule etabliert . Es sind zum aktuellen Zeitpunkt 15 Willkommensklassen geplant. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 410 2 6. Wie steht die Senatsbildungsverwaltung zur Forderung des Bezirks, die in der nun teilgeräumten ehem. Teskeschule bauaufsichtlich nutzbaren Klassenräume durch das Land zu renovieren und ausstatten zu lassen? Nach Aussagen der zuständigen Bauverwaltung des Bezirks ist dabei vor einer neuen Nutzung von einem Mindestbedarf von ca. 600.000 € auszugehen. Zu 6.: Der Senat hat beschlossen, das Gebäude der Teske-Schule als temporäres Bildungszentrum für die Menschen aus der Notunterkunft THF zu nutzen. Dies schließt neben der Etablierung von Willkommensklassen auch eine nachmittägliche Nutzung durch erwachsene, nicht mehr schulpflichtige Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft für Deutschkurse der Volkshochschulen mit ein. Die von der zuständigen Bauverwaltung des Bezirks genannten Summen für Renovierungsmaßnahmen befinden sich in der Prüfung. Berlin, den 28. April 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2016)