Drucksache 17 / 18 420 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher und Steffen Zillich (LINKE) vom 18. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. April 2016) und Antwort Neubauvorhaben der städtischen Wohnungsbaugesellschaften (VI): WBM Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die städtische Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte (WBM) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Wie viele und welche Neubauprojekte mit einer Realisierungsperspektive bis 2020 bereitet die WBM derzeit vor? Antwort zu 1: Die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte mbH plant und entwickelt mit einer Realisierungsperspektive bis 2020 insgesamt 40 Vorhaben, die in der Anlage 1 zusammengestellt sind. Frage 2: Wie viele Wohnungen sollen dabei insgesamt errichtet werden (bitte differenziert aufschlüsseln nach Projekt, Wohnungsschlüssel und Wohnungsgrößen)? Antwort zu 2: Bei den in Anlage 1 aufgeführten Neubauprojekten entstehen insgesamt ca. 4.817 Wohnungen. Insgesamt ist in den Projekten der WBM in der Regel folgender Wohnungsschlüssel umzusetzen: 1/1,5-Zimmer-Wohnungen 20% 2-Zimmer-Wohnungen 30% 3-Zimmer-Wohnungen 30% 4-Zimmer-Wohnungen 20%. Folgende Wohnungsgrößen sind in der Regel bei den Projekten der WBM umzusetzen: Wohnungsgrößen (Wohnfläche ohne Balkon) freifinanzierter Teil: 1,5-Zimmer-Wohnungen ca. 35m² bis 45 m² 2-Zimmer-Wohnungen ca. 45 m² bis 60 m² 3-Zimmer-Wohnungen ca. 80 m² 4-Zimmer-Wohnungen ca. 95 m². Die Balkonfläche sollte 10% der Wohnfläche nicht überschreiten. Wohnungsgrößen (Wohnfläche ohne Balkon) maximal geförderter Teil: 1-Zimmer-Wohnungen 40 m² 1,5/2-Zimmer-Wohnungen 54 m² 3-Zimmer-Wohnungen 70 m² 4-Zimmer-Wohnungen 82 m². Frage 3: Wie viele und welche der unter 1. genannten Neubauvorhaben befinden sich innerhalb des Berliner S- Bahnrings? Antwort zu 3: Von den 40 genannten Projekten der WBM liegen insgesamt 34 Projekte innerhalb des S- Bahnringes. In der Anlage 1, in der letzten Spalte wird die Lage innerhalb und außerhalb des S-Bahnringes ausgewiesen . Frage 4: Für welche der unter 1. genannten Neubauvorhaben hat der Senat Grundstücke an die WBM übertragen (bitte einzeln auflisten) und wie hoch ist die daraus resultierende zusätzliche Anzahl gebundener Wohnungen ? Antwort zu 4: Folgende der unter der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Grundstücke wurden vom Senat an die WBM übertragen: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 420 2 Grundstück: Anteil zusätzlich preisgebundener Wohnungen: Schmidstraße 13/15 29 WE Fischerinsel/Ecke Mühlendamm (Teilfläche) 18 WE Rauchstraße 34/35 und 36-40 ca. 20% Staakener Feldstraße ca. 20% Lange Straße/Erich-Steinfurth-Straße ca. 20% Daumstraße 75 und 85 ca. 20% Frage 5: Für welche der unter 1. genannten Neubauvorhaben hat die WBM das Grundstück erworben? Antwort zu 5: Für folgende der unter der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Grundstücke hat die WBM das Grundstück erworben: Grundstück: Friedenstraße/Pufendorfstraße Berolinastraße hinter 9-14 Heidelberger Straße in Berlin-Treptow Berlin Spandau Ortsteil (OT) Spandau in Berlin- Spandau Mertensstraße 16-58 in Berlin-Spandau Frage 6: Für welche der unter 1. genannten Neubauvorhaben sind für die Realisierung Generalübernehmerverträge abgeschlossen worden bzw. vorgesehen? Antwort zu 6: Die WBM verfolgt und prüft unterschiedliche Vergabeverfahren. Bislang wurde kein Generalübernehmervertrag abgeschlossen. Zurzeit prüft die WBM die Vergabe von Generalübernehmerverträgen für zukünftige Projekte. Frage 7: Für wie viele und welche der unter 1. genannten Neubauvorhaben laufen derzeit Bebauungsplanverfahren (bitte auflisten nach Bezirken und Verfahrensstand sowie Verfahren, die vom Senat durchgeführt werden)? Antwort zu 7: Für folgende vier Neubauvorhaben laufen derzeit Bebauungsplanverfahren. Grundstück: Bezirk: Verfahrensstand: Frieden-/Pufendorfstr. Friedrichshain-Kreuzberg Änderung Bebauungsplan läuft Staakener Feldstraße Spandau Aufstellungsbeschluss erfolgt Berlin Spandau OT Spandau Spandau Änderung Bebauungsplan läuft Mertensstraße 16-58 Spandau Änderung Bebauungsplan läuft. Frage 8: Für wie viele und welche der unter 1. genannten Neubauvorhaben ist die Aufstellung neuer oder die Überarbeitung bestehender Bebauungspläne erforderlich? Antwort zu 8: Neben den in der Antwort zu Frage 7. aufgeführten Grundstücken wird gegenwärtig das Änderungserfordernis zum geltenden Bebauungsplan zum Grundstück Daumstraße 75 und 85 in Berlin-Spandau geprüft. Frage 9: Bei welchen der aufzustellenden bzw. derzeit in Erarbeitung befindlichen Bebauungspläne handelt es sich um vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB oder beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB (bitte aufschlüsseln nach Bezirken)? Antwort zu 9: Dazu liegen dem Senat keine Informationen vor. Frage 10: Wie hoch ist der Anteil geförderter Wohnungen je Projekt, und welche davon sind AV-Wohnenfähig (bitte aufschlüsseln nach Wohnungsschlüssel und Wohnungsgrößen)? Antwort zu 10: Gemäß den Regelungen der Wohnungsbau -Förderungsbestimmungen werden bei Neubauprojekten der WBM in der Regel ca. 30% der Wohnungen im Rahmen der sozialen Wohnungsbauförderung gefördert . Der Anteil von 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen soll mindestens die Hälfte der im Objekt geförderten Wohnungen ausmachen. Frage 11: Wie hoch ist die kalkulierte Nettokaltmiete für die übrigen Wohnungen? Antwort zu 11: Die Nettokaltmiete für die übrigen Neubau-Wohnungen variiert je nach Standort (Innenstadt oder Stadtrandlage) und nach Lage der Wohnung im Gebäude, sie liegt im Durchschnitt zwischen 9 und 11 EUR/m²/monatl. Wohnfläche. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 420 3 Frage 12: An welchen Standorten und mit jeweils welcher Anzahl von Plätzen bzw. Wohnungen ist vonseiten der WBM die Errichtung von Unterkünften für Geflüchtete und Studierende beabsichtigt, und werden diese Projekte als integrative Wohnangebote entwickelt? Antwort zu 12: Der Standort Quedlinburger Straße 45 ist für die Errichtung einer modularen Unterkunft für Flüchtlinge vorgesehen. Frage 13: Welche ihrer Neubauprojekte plant die WBM in serieller, modularer oder elementierter Bauweise zu errichten? Antwort zu 13: Die WBM plant folgende Neubauprojekte in serieller, modularer oder elementierter Bauweise zu errichten: Areal Stralauer Allee; Quedlinburger Straße 45; Moll-/Büschingstraße. Bei Projekten, die sich derzeit in der Planungsvorbereitung befinden, prüft die WBM eine Errichtung in serieller, modularer oder elementierter Bauweise. Frage 14: Bei welchen ihrer Neubauvorhaben kooperiert die WBM mit anderen Bauherren (bitte Projekte und die jeweiligen Kooperationspartner auflisten)? Antwort zu 14: Die WBM kooperiert nicht mit anderen Bauherren. Frage 15: Bei welchen der unter 1. genannten Neubauvorhaben handelt es sich um großflächige Wohnungsbauvorhaben, und welcher Bedarf an Erschließung und sozialer Infrastruktur ergibt sich daraus jeweils? Antwort zu 15: Bei folgenden Neubauvorhaben handelt es sich um großflächige Wohnungsbauvorhaben mit mehr als 200 Wohnungen: Areal Stralauer Allee; Rauchstraße 34/35 und 36-40; Staakener Feldstraße; Daumstraße 75 und 85; Mertensstraße 16-58 und Fischerinsel. Zum Bedarf an sozialer Infrastruktur bei den großflächigen Neubauvorhaben liegen dem Senat keine abschließenden Informationen vor. Die Erschließung des Grundstücks mit der lfd. Nr. 23: Staakener Feldstraße ist noch nicht erfolgt. Frage 16: Bei welchen der unter 1. genannten Neubauvorhaben ist eine (Teil)Inanspruchnahme bestehender Kleingartenanlagen oder sonstiger Grünflächen vorgesehen ? Antwort zu 16: Nach derzeitigem Kenntnisstand werden bei keinem der Neubauprojekte Flächen von bestehenden Kleingartenanlagen in Anspruch genommen. Berlin, den 04. Mai 2016 In Vertretung Prof. Dr.- Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2016) S17-18420 S 16050910300