Drucksache 17 / 18 427 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf und Philipp Magalski (PIRATEN) vom 05. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. April 2016) und Antwort Lässt der Senat das Archiv der Jugendkulturen finanziell weiter austrocken? II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie wird das Archiv der Jugendkulturen in der Fidicinstraße 3 aktuell finanziert? a) Welche Fördermittel in welcher Höhe (und aus welchen Programmen) stehen dem Archiv der Jugendkulturen in den Jahren 2016 und 2017 zur Verfügung? b) Wie hat sich die Höhe der Förder- und Programmmittel seit der Gründung bis zum Jahr 2015 entwickelt? Zu 1.: Das Archiv der Jugendkulturen finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden sowie aus Zuwendungsmitteln für Projekte, die aus verschiedenen Bundesprogrammen des Bundesministeriums für Familie, Senioren , Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert werden. Zudem erhält das Archiv der Jugendkulturen Mittel aus der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin. Nach aktuellen Angaben des Trägers stehen folgende Mittel im Jahr 2016 zur Verfügung: • Aus dem Bundesprogramm "Demokratie leben!" des BMFSFJ: - für das Modellprojekt "Diversity Box" 130.000 Euro sowie 12.000 Euro von der Bundeszentrale für politische Bildung. Laufzeit: 1.2.2015 bis 31.12.2019 - für Strukturförderung auf dem Weg zum bundeszentralen Träger werden 200.000 Euro sowie 24.500 Euro der Bundeszentrale für politische Bildung pro Jahr finanziert. Laufzeit: 1.2.2015 bis 31.12.2019. • Aus dem Bundesprogramm "Die Sprache der Objekte " des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für das Verbundprojekt "Jubri - Jugendkulturen und Bricolage" erhält der Träger insgesamt 408.157 Euro. Laufzeit: 1.4.2014 bis 31.3.2017. • Die Machbarkeitsstudie "Co-Design für Geflüchtete und Unterstützer*innen" wird von der Bundeszentrale für politische Bildung und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration in Höhe von insgesamt 105.699 Euro gefördert. Laufzeit: 1.7.2015 bis 30.6.2016 • Das Projekt "Berliner Pop- und Subkulturarchiv" wurde in Höhe von 329.000 Euro aus Mitteln der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin gefördert. Laufzeit: 1.4.2014 bis 31.3.2016. Das Archiv der Jugendkulturen hat seit der Gründung im Jahr 1997 Projektförderungen aus diversen Bundesprogrammen und der Bundeszentrale für politische Bildung erhalten. Weiterhin hat das Archiv in den vergangenen Jahren für einzelne Projektmaßnahmen Mittel von der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten, Mittel aus dem Projektfonds Kulturelle Bildung Kulturprojekte gGmbH sowie Mittel für Sachkosten aus dem Zweckertrag von PS-Sparen und Gewinnen erhalten. 2. Sieht der Senat weiterhin den Bund in der Pflicht, „sich einer kontinuierlichen Förderung des Projekts anzunehmen “, wie in der Kleinen Anfrage 17/12229 erwähnt? a) Wenn ja, wie hat der Senat in den Jahren 2013 bis heute versucht, entsprechend auf den Bund einzuwirken? 3. Warum sieht der Senat weder sich selbst, noch die Bezirke in der Pflicht, das Archiv der Jugendkulturen zu fördern? Zu 2. und 3.: Das Archiv der Jugendkulturen ist eine bundesweit anerkannte und genutzte Organisation, die als einzige in Deutschland in diesem Umfang Kenntnisse über Jugendkulturen erforscht und sammelt. Das Archiv hat sich neben der Sammlungsarbeit auch auf dem Gebiet der Wissensvermittlung große Verdienste erworben. Der Senat sieht aufgrund der bundesweiten Ausrichtung vor allem den Bund in der Verpflichtung, sich einer kontinuierlichen Förderung des Projektes anzunehmen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 427 2 4. Mit welcher Einnahmeentwicklung (durch Spenden, Mitgliedsbeiträge, Buch- und Zeitschriftenverkäufe etc...) rechnet das Archiv der Jugendkulturen in den Jahren 2016 und 2017? a) Wie war die jährliche Einnahmeentwicklung in den letzten Jahren seit der Gründung? Zu 4.: Nach aktuellen Angaben des Trägers rechnet dieser, vergleichbar mit den Vorjahren, mit einer relativ konstanten Einnahmeentwicklung (ohne Projekte) über Vereinsbeiträge und Spenden in Höhe von rund 20.000 Euro pro Jahr. 5. Mit welcher Ausgabenentwicklung rechnet das Archiv der Jugendkulturen in den Jahren 2016 und 2017? a) Wie war die jährliche Ausgabenentwicklung in den letzten Jahren seit der Gründung? b) Wie war die Entwicklung der Mietzahlungen? Zu 5.: Der Träger rechnet im Jahr 2016 mit einer den Einnahmen entsprechenden Ausgabenentwicklung für Miet- und Sachkosten. In dieser Berechnung sind die Projektkostenanteile noch nicht enthalten. Zum 1.1.2017 muss der Träger umziehen, so dass derzeit die Ausgabenentwicklung noch nicht prognostiziert werden kann. 6. Wie viele Mitarbeiter*innen sind am Archiv der Jugendkulturen aktuell tätig? a) Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter*innen seit der Gründung entwickelt? b) Wie ist der Anteil der ehrenamtlich Tätigen am Archiv der Jugendkulturen? Zu 6.: Nach Angaben des Trägers arbeiten zurzeit sowohl über Projektfinanzierungen als auch über öffentlich finanzierte Beschäftigungsprogramme 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hauptamtlich auf neun Vollzeitstellen und einer 30-Stunden-Stelle mit unterschiedlichen Befristungen . Die Entwicklung der Anzahl der Mitarbeitenden ist schwankend; seit 2003 gab es abhängig von Projektförderungen bis zu 16 Beschäftigte. Zurzeit sind zehn Personen ehrenamtlich tätig. Berlin, den 29. April 2016 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mai 2016)