Drucksache 17 / 18 428 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) vom 11. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. April 2016) und Antwort Gewinnung und Förderung von Nachwuchskräften für den allgemeinen Verwaltungsdienst in Berlin (VI) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Gründe liegen bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vor, in der im Amtsblatt vom 8. April 2016 veröffentlichen Stellenanzeige für Trainees zum Erwerb der Laufbahnbefähigung im ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst), abweichend von § 15 Abs. 2 Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst (LVO-AVD) eine zweijährige statt einer einjährigen Beschäftigtenzeit als Tarifbeschäftigte vorzusehen? Zu 1.: Im Auswahlverfahren für Trainees (Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder) ist vornehmlich mit Bewerbungen von Personen ohne Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst zu rechnen . Daher wurde vorsorglich eine zweijährige hauptberufliche Tätigkeit ausgeschrieben, um einen ausreichenden Zeithorizont für die beabsichtigte Anerkennung der Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 einzuräumen. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Traineeprogramms steht es nach Erfüllung der in § 8 Abs. 1 des Laufbahngesetzes (LfbG) in Verbindung mit § 15 Abs. 2 Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst (LVO-AVD) frei, sich auf die jährlich ausgeschriebenen Stellen für Regierungsinspektorinnen und Regierungsinspektoren zu bewerben. 2. Welcher sachliche Grund ist für die Beschränkung der Einsatzorte auf nachgeordnete Einrichtungen und Bezirksämter maßgeblich? Zu 2.: Grund für die Hervorhebung des Einsatzes in nachgeordneten Einrichtungen oder Bezirksverwaltungen in der Ausschreibung für Trainees (E 9 TV-L) ist der hohe Bedarf an rechtsanwendender Sachbearbeitung in den genannten Bereichen. 3. Sind von dieser Ausschreibung auch die Absolventen des Studienganges Verwaltungsinformatik betroffen bzw. welche Gründe sind dafür maßgeblich, dass dieser Studienabschluss nicht entsprechend § 15 Abs. 2 LVO- AVD berücksichtigt wird? Zu 3.: Nach § 15 Abs. 2 LVO-AVD besitzt die Laufbahnbefähigung nach § 8 Abs. 1 Nummer 2 des Laufbahngesetzes für die Laufbahngruppe 2 im ersten Einstiegsamt , wer ein Studium an einer Hochschule in einem Studiengang mit überwiegend verwaltungswissenschaftlichen , sozialwissenschaftlichen, politikwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten mit einem Bachelorgrad abgeschlossen hat und danach eine berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr vorweisen kann, die den fachlichen Anforderungen sowie nach ihrer Art und Bedeutung der Tätigkeit im ersten Einstiegsamt entspricht . Eine berufliche Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes, die im Übrigen die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllt, muss mindestens zwei Jahre dauern. Der Studiengang Verwaltungsinformatik der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin vermittelt verwaltungswissenschaftliche , sozialwissenschaftliche, politikwissenschaftliche und wirtschaftswissenschaftliche Inhalte nicht überwiegend. Sein Schwerpunkt liegt im Fach Informatik. Soweit ein Studiengang der Verwaltungsinformatik die inhaltlichen Voraussetzungen des § 15 Absatz 2 LVO- AVD erfüllt, dürfen sich dessen Absolventinnen und Absolventen von der Ausschreibung ebenfalls angesprochen fühlen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 428 2 4. Welche sonstigen Maßnahmen unternimmt der für die zentrale Einstellung von Nachwuchskräften der allgemeinen Verwaltung zuständige Innensenator noch, um die für 2016 vorgesehene Einstellungszahl von 50 Trainees für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 zu erreichen? Zu 4.: Um die für 2016 vorgesehene Einstellungszahl von 50 Trainees für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 zu erreichen, setzt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und eine breite Publizierung der entsprechenden Ausschreibung . 5. Wie ist der Stand der Anerkennung der Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (höherer Dienst) der im Jahr 2013 eingestellten Trainees, die bereits im Jahr 2015 die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt haben? Zu 5.: Die Zielsetzung des Traineeprogramms ist der Erwerb der Laufbahnbefähigung. Gemäß § 8 Abs. 1 LBG ist für die Besetzung von Beamtenstellen eine Stellenausschreibung erforderlich. Derzeit findet ein Auswahlverfahren für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 statt. Nach Beendigung des Auswahlverfahrens wird die Anerkennung der Laufbahnbefähigung abschließend geprüft. Berlin, den 03. Mai 2016 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2016)