Drucksache 17 / 18 430 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 31. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. April 2016) und Antwort Kriminalität im Regenbogenkiez II – Was wurde unternommen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Straftaten wurden zwischen Juni 2015 bis heute im Regenbogenkiez (Gebiet zwischen Nollendorfplatz , Winterfeldplatz, Viktoria-Luise-Platz und Wittenbergplatz sowie der Urania und der Kleiststraße) registriert ? (Aufstellung nach Deliktsarten und Jahren erbeten.) a. Versuchte und begangene Wohnungseinbrüche? b. Sachbeschädigungen? c. Diebstähle? d. Raubüberfälle? e. vorurteilsmotivierte Straftaten? f. Drogendelikte? g. Sexualdelikte? h. Beleidigungen und Bedrohungen? i. Hasskriminalität? j. Straftaten gegen die sexuelle Orientierung? Zu 1.: Da der Begriff „Regenbogenkiez“ ein Kunstwort ist, wurde zur Beantwortung der Anfrage seitens der Polizei Berlin ein recherchierbarer Bereich definiert, um die genannten Örtlichkeiten abzubilden. Die vorliegenden Fallzahlen für den Zeitraum Juni 2015 bis 17. April 2016 sind der Verlaufsstatistik Data Warehouse (DWH) entnommen . Entscheidend sind die Kriterien Anlagedatum des Vorgangs und Tatort im genannten Bereich. Der Begriff der „vorurteilsmotivierten Straftaten“ wird polizeilicherseits nicht verwendet. Derartige Straftaten werden unter dem Oberbegriff Hasskriminalität bzw. als Straftaten gegen die sexuelle Orientierung subsumiert und im Kriminalpolizeilichen Meldedienst politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst. Aufgrund der Erfassungsweise im Rahmen des KPMD-PMK kann es unter- aber auch überjährig zu Fallzahlenveränderungen kommen. Die Zahl der Straftaten im definierten Bereich im Zeitraum Juni 2015 bis 17. April 2016 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Delikt Anzahl (in Klammern: davon Fälle mit mind. einem ermittelten Tatverdächtigen ) Versuchter Wohnungseinbruch 25 (0) Vollendeter Wohnungseinbruch 36 (1) Sachbeschädigung 231 (44) Diebstahl 2616 (611) Raub 97 (27) Straftaten i. Z. m. Betäubungsmitteln 122 (113) Sexualdelikte 12 (9) Beleidigung 135 (110) Bedrohung 52 (35) Hasskriminalität 4 (2) Straftaten gegen die sexuelle Orientierung 1(1) Quelle: DWH und KPMD-PMK (für Hasskriminalität und Straftaten gegen die sexuelle Orientierung) 2. In wie vielen der unter 1. genannten Fälle wurden Strafanzeigen gestellt? Zu 2.: Bei allen unter Ziffer 1 genannten Fällen wurden Strafanzeigen gefertigt. 3. In wie vielen der unter 1. genannten Fälle wurden Täter ermittelt und verurteilt? Zu 3.: Die Zahl der Vorgänge mit mindestens einem ermittelten Tatverdächtigen sind dem Klammervermerk in der Tabelle zu Frage 1. zu entnehmen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 430 2 Zu den Verurteilungen ist für den in Rede stehenden örtlichen Bereich und die ausgewählten Deliktsbezeichnungen keine automatisierte Auswertung möglich. 4. Welche Maßnahmen haben die zuständige(n) Senatsverwaltung (en) sowie die Berliner Polizei ergriffen, um die Sicherheit im Kiez zu erhöhen? (Aufstellung erbeten .) Zu 4.: Im örtlich zuständigen Polizeiabschnitt 41 wird der „Regenbogenkiez“ aufgrund seiner überregionalen Bedeutung als ein Schwerpunkt betrachtet und die Maßnahmen entsprechend priorisiert. Die Präsenz im Bereich wird sowohl mit motorisierten Streifen als auch mit Fußstreifen im Rahmen des täglichen Dienstes, u. a. auch vom Kontaktbereichsdienst, geleistet. Darüber hinaus führen Kräfte des Streifendienstes Kriminalitätsbekämpfung intensive Aufklärungsmaßnahmen durch. Zur Sensibilisierung für die Themen Prävention und Opferschutz betrieben Angehörige des Präventions- und Ermittlungsteams im Berichtszeitraum zwei Informationsstände unter Beteiligung des Landeskriminalamtes – Zentralstelle für Prävention - und des Anti-Gewalt-Projekts „MANEO“. Zudem nahmen die Dienstkräfte an beiden Tagen des jährlich veranstalteten Motzstraßenfestes teil. Der szenetypischen Begleitkriminalität wird regelmäßig durch Sensibilisierungen und opferschutzbezogene Hinweise entgegengewirkt. Seit Juni 2015 wurden im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen 35 Lokale, vier Bordelle bzw. sog. Stundenhotels, drei Internetcafés und drei Wettbüros/Spielhallen begangen. Es wurden weiterhin sechs Sondereinsätze zur Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität und von Fahrraddiebstahlstaten durchgeführt . 5. Wie und in welchem Umfang wurden Anwohnerinnen sowie Anwohner und Gewerbetreibende vor Ort in die unter 4. erfragten Maßnahmen mit einbezogen? (Wenn dies nicht gesehen ist, warum nicht?) Zu 5.: Die vom Polizeiabschnitt 41 initiierte Fachgruppe „Kurfürstenkiez“, welche monatlich zusammentrifft , wird regelmäßig von Dienstkräften des Präventionsund Ermittlungsteams geleitet. Hier nehmen Vertreterinnen und Vertreter der dort tätigen Vereine und Hilfsorganisationen teil. Dieses Gremium dient dem Informationsaustausch und sucht bei auftretenden Problemen gemeinsam nach Lösungsansätzen. Dienstkräfte des Quartiersmanagements führten vier Gesprächsrunden unter Beteiligung des Jugendamtes Tempelhof-Schöneberg, verschiedener Jugendeinrichtungen (z. B. „Outreach“ - mobile Jugendarbeit, „Treff 62“) und des Polizeiabschnitts 41 zum Thema „Jugendkriminalität im Schöneberger Norden“ durch. Weiterhin waren Angehörige des Polizeiabschnitts 41 bei zwei Sitzungen des „Präventionsrates Schöneberger Norden“ anwesend, bei denen Anwohnende und Gewerbetreibende die Prostituiertenszene thematisierten. Die mehrmals im Jahr stattfindenden Treffen der „Schwulen Wirte“, welche in den Räumen von „MANEO“ („Das schwule Anti-Gewalt-Projekt in Berlin “) veranstaltet werden, dienen unter Beteiligung von Kräften des Landeskriminalamts - Zentralstelle Prävention und der Operativen Gruppe Jugendgruppengewalt der Polizeidirektion 4 der Entwicklung gemeinsamer Initiativen gegen Kriminalität. Ferner organisierte ein Mitglied des Abgeordnetenhauses mehrere Gesprächsrunden, bei denen Anwohnenden und Gewerbetreibenden Gelegenheit gegeben wurde, ihre Fragen zur Situation im Schöneberger Norden an die Leiterin des Präventions- und Ermittlungsteams des Polizeiabschnitts 41 zu richten. 6. Wie ist der Sachstand zu den Ermittlungen zur Auseinandersetzung vor einem Lokal im Kiez vom 17.06.2015 (vgl. Drucksache 17/16631)? 7. Konnten durch diese Ermittlungen Täter identifiziert , angeklagt und verurteilt werden? (Wenn ja, wie viele und mit welchem Strafmaß aufgrund welcher Delikte ?) Zu 6. und 7.: Wegen des beschriebenen Vorfalls wird bei der Staatsanwaltschaft Berlin ein Verfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung geführt. Es waren zunächst 13 Personen als Beschuldigte erfasst, wobei das Verfahren gegen neun Beschuldigte gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt wurde, da ein Tatnachweis nicht zu führen war. Der Geschädigte konnte diese Beschuldigten nicht wiedererkennen. Für drei weitere Beschuldigte ist ein aktueller Aufenthaltsort derzeit nicht bekannt, so dass das Verfahren insoweit jeweils nach § 154f StPO vorübergehend eingestellt wurde, da ein Verfahrenshindernis vorliegt . Für den verbleibenden Beschuldigten dauern die Ermittlungen an. Berlin, den 03. Mai 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2016)