Drucksache 17 / 18 434 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 07. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. April 2016) und Antwort Vollzug des Jugenddauer-, Jugendkurz-, Jugendfreizeit- und Jugendwarnschussarrests 2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2015 Jugenddauerarrest , Jugendkurzarrest und Jugendfreizeitarrest verhängt, wie alt waren die jeweiligen Verurteilten und welchem Geschlecht gehörten sie jeweils an (bitte die Auflistung in der Antwort auf Frage 1 der Drs. 17/15890 fortschreiben)? Zu 1.: Im Jahr 2015 ist die Anordnung von 424 Dauerarresten , 28 Kurzarresten und 159 Freizeitarresten erfolgt . Weitere statistische Auswertungen, insbesondere eine Unterscheidung zwischen Alter und Geschlecht, lässt die Gerichtssoftware AULAK-Strafsachen bezüglich verhängter Jugendarreste nicht zu. Aufgrund eines Versehens ist in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 17/15890 für die Jahre 2013 und 2014 nicht die Anzahl der verhängten, sondern die der vollstreckten Jugendarreste mitgeteilt worden. Bei vollstreckten Arresten ist eine weitergehende statistische Differenzierung im Sinne der Anfrage möglich. Insoweit ergeben sich für das Jahr 2015* folgende Daten: Dauerarrest gesamt/männlich/weiblich Kurzarrest gesamt/männlich/weiblich Freizeitarrest gesamt/männlich/weiblich 2015 523 / 454 / 69 49 / 38 / 11 131 / 106 / 25 Von der Gesamtzahl der Dauer-, Kurz- und Freizeitarreste ergibt sich eine Aufteilung nach Alter der Arrestierten wie folgt: 14 bis 15 Jahre gesamt/männlich/weiblich 16 bis 17 Jahre gesamt/männlich/weiblich 18 Jahre und älter gesamt/männlich/weiblich 2015 46 / 32 / 14 247 / 206 / 41 505 / 445 / 60 *) Die Daten beziehen sich ausschließlich auf Berliner Arrestierte. 2. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2015 ein Jugendwarnschussarrest verhängt, wie alt waren die jeweiligen Verurteilten und welchem Geschlecht gehörten sie jeweils an? Zu 2.: Eine statistische Erfassung der Verhängung von Warnschussarresten erfolgt nur über die Zählkarte der Strafverfolgungsstatistik. Diese liegt für das Jahr 2015 noch nicht vor; bekannt sind aber die Daten zur Vollstreckung . So wurden im Jahr 2015 zehn Warnschussarreste gegen ausschließlich männliche Arrestierte vollstreckt, von denen drei Personen zwischen 16 und 17 Jahre alt und sieben Personen 18 Jahre alt oder älter waren. 3. Wie viel Zeit verging im Jahr 2015 durchschnittlich zwischen dem Rechtsakt der Anordnung und dem Antritt eines Jugenddauerarrests, Jugendkurzarrests und Jugendfreizeitarrests ? 4. Wie viel Zeit verging jeweils im Jahr 2015 durchschnittlich zwischen dem Rechtsakt der Anordnung und dem Antritt des Jugendwarnschussarrests? Zu 3 und 4.: In den ersten drei Quartalen betrug die durchschnittliche Dauer zwischen Rechtskraft der Arrestanordnung und Arrestantritt 12,55 Wochen. Die Zahlen für das vierte Quartal des Jahres 2015 liegen noch nicht vor. Bei der statistischen Erhebung wird nicht zwischen den verschiedenen Arrestformen unterschieden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 434 2 Hinsichtlich der Gründe für die Dauer zwischen Rechtskraft der Arrestanordnung und Arrestantritt wird auf die Beantwortung der Fragen Nr. 7. und 8. der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/16164 vom 30. April 2015 verwiesen . 5. Wie viele Jugendstraftäter mussten im Jahr 2015 beim Antritt ihres Dauerarrests, Kurzarrests und Freizeitsarrests aufgrund einer Vollbelegung der Jugendarrestanstalt oder aus welchen anderen Gründen ihren Arrestantritt später antreten (bitte die Auflistung in der Antwort auf Frage 6 der Drs. 17/15890 fortschreiben)? Zu 5.: Abweisung aufgrund von Vollbelegung Abweisung aus anderen Gründen 01.01.2015 bis 31.12.2015 0 65 Im Jahr 2015 musste kein Arrestierter einen Jugenddauer -, Jugendkurzzeit-, und Jugendfreizeitarrest aufgrund Vollbelegung der Jugendarrestanstalt später antreten . In 65 Fällen konnte der Arrest aus anderen Gründen erst verspätet angetreten werden. In der Mehrzahl dieser Fälle führten fehlende Identifikationsnachweise, Stellung in alkoholisiertem Zustand, fehlende Nachweise zur Prüfung der Ausgangseignung sowie verspätetes Erscheinen zu einer Verschiebung des Arrestbeginns. 6. Wie viele Jugendstraftäter mussten im Jahr 2015 beim Antritt ihres Warnschussarrests aufgrund einer Vollbelegung der Jugendarrestanstalt oder aus welchen anderen Gründen ihren Arrestantritt später antreten? Zu 6.: Im Jahr 2015 mussten keine Jugendstraftäterin und kein Jugendstraftäter, die/der sich zur Verbüßung seines Warnschussarrestes stellte, diesen aufgrund von Vollbelegung oder anderer Gründe verspätet antreten. 7. Weshalb wird seit 2013 statistisch nicht mehr erfasst , wie viele Jugendstraftäter ihren Arrest nicht angetreten haben? Zu 7.: In der Antwort zu Frage 8 der Schriftlichen Anfrage 17/15890 ist versehentlich ausgeführt worden, dass seit dem Jahr 2013 keine statistischen Erhebungen zum Nichtantritt von Arresten mehr geführt würden. Tatsächlich findet lediglich keine gesonderte statistische Erfassung der Gründe für den Nichtantritt eines Arrestes mehr statt. So sind für die Jahre 2013 bis 2015 folgende Daten erfasst : 2013 Anordnungen Ladungen Antritt männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 360 67 357 66 317 61 100 % 100 % 99,17 % 98,51 % 88,06 % 91,04 % 2014 Anordnungen Ladungen Antritt männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 364 52 354 51 310 41 100 % 100 % 97,25 % 98,08 % 85,16 % 78,85 % 2015 Anordnungen Ladungen Antritt männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 337 69 329 68 299 53 100 % 100 % 97,63 % 98,55 % 88,72 % 76,81 % 8. Wie viele Jugendstraftäter konnten im Jahr 2015 ihren Warnschussarrest gar nicht antreten? Zu 8.: Alle Jugendstraftäterinnen und Jugendstraftäter, die zu einem Warnschussarrest verurteilt wurden, haben diesen verbüßt. Berlin, den 04. Mai 2016 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2016)