Drucksache 17 / 18 444 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ellen Haußdörfer (SPD) vom 06. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. April 2016) und Antwort Bohnsdorfer Kreisel II: Technisch möglich, praktisch nötig? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat den in einem Workshopverfahren erarbeiteten Entwurf für die verkehrliche Umgestaltung des Bohnsdorfer Kreisels in Treptow- Köpenick? Antwort zu 1: Die vorliegende Verkehrslösung des Bohnsdorfer Kreisels entstand nach Kenntnis der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht im Rahmen eines Workshopverfahrens, sondern in einem Jahrzehnte lang andauerndem und sehr umfangreichem Planungs- und Abstimmungsprozess. Das Bezirksamt Treptow Köpenick hat hierbei auf der gesetzlichen Grundlage des Berliner Straßengesetzes gearbeitet und unterschiedliche Verkehrsplanungsbüros beauftragt, welche unter Einbeziehung der zuständigen Abteilungen der Senatsverwaltung einschließlich der Verkehrslenkung Berlin (VLB), der BVG, dem bezirklichen Polizeiabschnitt 65 sowie weiteren Trägern Öffentlicher Belange die nun vorliegenden konsensfähigen Unterlagen zur verkehrlichen Umgestaltung des Bohnsdorfer Kreisels erarbeitet haben. Frage 2: Wie bewertet der Senat insbesondere die Aufhebung des Ein-Richtungsverkehrs durch die Einführung des Zwei-Richtungsverkehrs im Hinblick auf die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer (bitte getrennte Bewertung: Fußgänger, Radfahrer, KFZ)? Antwort zu 2: Mit der neuen Verkehrslösung wird die bestehende Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Danach sind alle Ziele direkt erreichbar. An der Einmündung Bruno-Taut-Straße/Richterstraße wird eine neue Lichtzeichenanlage , die bereits durch die VLB verkehrsbehördlich angeordnet ist, neu gebaut, die sichere Fußgängerquerungen im gesamten Bereich ermöglicht und den vorhandenen , nicht regelkonformen Fußgängerüberweg (FGÜ) ersetzt. Die Haltestellen der BVG werden am Fahrbahnrand vor dem S-Bahnhof Grünau konzentriert, so dass zum Umsteigen keine Fahrbahnquerung mehr erforderlich ist. Für Radfahrende werden Schutzstreifen markiert. Zur Vermeidung von Konflikten zwischen dem starken Rechtsabbiegeverkehr von der Richterstraße in Fahrtrichtung Adlergestell soll für Radfahrende und Busse im Vorfeld auf der signalisierten Einmündung eine Schleuse, insbesondere auch zur Verbesserung der Bedingungen für den ÖPNV, eingerichtet werden. Über die Straße Am Falkenberg und die Richterstraße ostwärts der Buntzelstraße sind neue FGÜ geplant. Die erarbeitete Entwurfsplanung soll die Verkehrsabläufe optimieren. Es liegt damit eine Lösung vor, die den Anforderungen aller Verkehrsarten (MIV, ÖPNV, Fußgänger, Radfahrer) insgesamt gerecht wird, eindeutig, begreifbar und somit auch verkehrssicher ist. Frage 3: Hat der Senat Erkenntnisse darüber, ob und wenn ja wie sich Verkehrs-Unfallzahlen nach grundlegend veränderten Verkehrsführungen, wie zum Beispiel der Änderung von Vorfahrtsregeln, Versetzung von Fußgängerüberwegen oder der Schaffung von neuen (Fußgänger -)Ampeln, verändern? Antwort zu 3: Der Senatsverwaltung liegen keine allgemein gültigen Erkenntnisse vor. In der Regel erhöht sich durch die genannten Maßnahmen die Verkehrssicherheit . Durch das Anwenden von Regellösungen wird die Erkennbarkeit und Begreifbarkeit nachhaltig verbessert . Nach einer Eingewöhnungsphase wird der Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer sicherer. Grundsätzlich wird temporär, in angemessenem längeren Zeitraum, auf geänderte Vorfahrtssituationen mit gesonderten Beschilderungen hingewiesen. Frage 4: Ist dem Senat Widerstand der AnwohnerInnen und NutzerInnen des Bohnsdorfer Kreisels, und des vor Ort befindlichen Einkaufszentrum bekannt (Unterschriftensammlung , Einwohnerantrag)? Wie bewertet er diesen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 444 2 Antwort zu 4: Von den angesprochenen Unterschriftensammlungen etc. hat die Senatsverwaltung keine Kenntnis. Gleichwohl wissen wir, dass das Bezirksamt zahlreiche Bürgerbeteiligungen bzw. Bürgerinformationen durchgeführt hat, obwohl dies gesetzlich nicht zwingend erforderlich gewesen wäre. Nach Auskunft des Bezirkes wurde die Investitionsmaßnahme seit Aufnahme in die I-Planung (2009-2015) öffentlich bekannt gegeben, zudem wurde die Entwurfsplanung im April 2015 allen Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung vorgestellt und von allen bestätigt. In einer öffentlichen Bürgerversammlung erfolgte Ende April 2015 die Vorstellung der Entwurfsplanung für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Seit Mai 2015 ist die Entwurfsplanung im Internetauftritt des Fachamtes einsehbar. Gleichfalls existiert eine Homepage für interessierte Bürger, um Meinungen und Vorschläge zur Gestaltung des Bohnsdorfer Kreisels zu äußern. Im Juni 2015 waren Vertreter des Fachbereiches Tiefbau bei der Leiterin des Einkaufszentrums vor Ort, da insbesondere dort Befürchtungen zur Dauer und den mit den Bauarbeiten verbundenen Verkehrsraumeinschränkungen bestanden. Auf der Ortsteilkonferenz Bohnsdorf des Bezirksamtes im Juni 2015 wurde die Entwurfsplanung wiederholt der Öffentlichkeit an Hand von Plänen erläutert und vorgestellt . Frage 5: Hält der Senat es für möglich die geplante Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer durch die aktuelle Entwurfsplanung mit neuen Fußgängerüberwegen, Ampeln und einer geänderten Führung der Radfahrer, auch mit der Beibehaltung des Ein-Richtungsverkehrs zu realisieren? Antwort zu 5: In dem langjährigen Untersuchungsund Abstimmungsprozess wurde der Zweirichtungsverkehr als Vorzugslösung entwickelt. Nur bei Aufgabe des Einrichtungsverkehrs können die Belange der unterschiedlichen Verkehrsarten allumfassend berücksichtigt und sicher gestaltet werden. Der Zweirichtungsverkehr kann gegenüber dem Einrichtungsverkehr eine deutlich höhere Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten. Mit dem Einrichtungsverkehr wären z.B. auch die FGÜ´s im Bereich der Kita Richterstraße und Straße Am Falkenberg/Bruno-Taut-Straße nicht anordnungsfähig . Ebenso wäre die sichere gesonderte Radwegführung in beiden Verkehrsrichtungen nicht möglich. Berlin, den 02. Mai 2016 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2016)