Drucksache 17 / 18 446 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 19. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. April 2016) und Antwort Noch immer keine Entscheidung über die Zukunft des öffentlichen Leihfahrradsystems? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie erklärt der Senat die erneute Verzögerung des zuletzt für „Anfang 2016“ (Drs. 17/17334) angekündigten Zuschlags im Vergabeverfahren für ein öffentliches Leihfahrradsystem? Frage 2: War dem Senat zum Zeitpunkt der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Drs. 17/17334 vom 19. November 2015 bereits bekannt, dass auf die im November 2015 abgegebenen erstverbindlichen Angebote eine weitere Verhandlungsrunde mit den Bietenden folgen sollte? Frage 3: Aus welchen Gründen hat der Senat vor dem Hintergrund dieser absehbaren, weiteren Verzögerung im Vergabeverfahren dennoch erklärt, mit einem Zuschlag sei „Anfang 2016“ zu rechnen? Frage 4: Laut Senatsbericht an den Hauptausschuss vom 11. März 2016 (rote Nummer 1701 E) sollte nun „Anfang März 2016“ die Entscheidung über eines der drei zum 21. Januar 2016 eingegangenen letztverbindlichen Angebote fallen. Ist der Zuschlag bereits erfolgt? Wenn ja, a. Welcher Anbieter hat den Zuschlag erhalten? b. Warum wurde die Entscheidung noch nicht öffentlich kommuniziert? c. Wann nimmt der neue Anbieter des öffentlichen Leihfahrradsystems den Betrieb auf? d. Welche Zuwächse an Rädern und Stationen gegenüber dem heutigen Stand wurden mit dem zukünftigen Anbieter vertraglich vereinbart? e. Welche Konditionen zur besseren Kombinierbarkeit des öffentlichen Leihfahrradsystems mit dem öffentlichen Personennahverkehr (mittels Standortwahl, Tarifmodell , Zugangsmedien) wurden mit dem zukünftigen Anbieter vertraglich vereinbart? f. Werden die bestehenden Stationen des bisherigen Leihfahrradsystems weiterhin und dauerhaft genutzt? g. Ab wann, in welcher Höhe und für welche konkreten Zwecke wird der Anbieter eine finanzielle Förderung aus den im Haushaltstitel Kap. 1270, 68353, für das Jahr 2016 vorgesehenen Mitteln erhalten? Frage 5: Falls der Zuschlag noch nicht erteilt wurde: Wie ist die erneute Verzögerung zu erklären, und wann ist mit einer Entscheidung des Senats über die Zukunft des öffentlichen Leihfahrradsystems zu rechnen? Antwort zu den Fragen 1 bis 5: Von fünf aus dem erfolgreichen Teilnahmewettbewerb hervorgegangenen Bietenden zog sich ein potenzieller Bieter nach den durchgeführten Erläuterungsgesprächen aus dem Verfahren zurück. Von den vier verbleibenden potenziell Bietenden wurden fristgerecht im November 2015 erstverbindliche Angebote eingereicht, welche die Grundlage der nachfolgenden, Anfang Dezember 2015 angesetzten Verhandlungsrunde darstellten. Dieser Prozessschritt war in der zeitlichen Planung (vgl. Drs. 17/17334) vorgesehen und stellte keine Abweichung vom geplanten Vorgehen dar. Am 21. Januar 2016 endete die Frist zur Einreichung der letztverbindlichen Angebote. Die Auswahl des bestbewerteten Angebots wurde fristgerecht getroffen. Da einer der unterlegenen Bietenden jedoch Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt hat, kann derzeit formal kein Zuschlag erfolgen. Eine belastbare Aussage, wann das Verfahren mit einer Vergabe abgeschlossen werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Frage 6: Aus welchen Gründen wurde in den Verhandlungen mit den Bietenden gefordert, „dass Stationsflächen im Straßenraum lediglich als letzte mögliche Option vorzusehen sind“ (rote Nummer 1701 E)? Frage 7: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Ausweisung von Flächen für den zukünftigen Bau weiterer Leihfahrrad-Stationen vor diesem Hintergrund vor allem zu Lasten des Fußverkehrs erfolgen wird? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 446 2 Frage 8: Aus welchen Mitteln und in welcher Höhe wird die Abstimmung über die räumliche Verortung der zukünftigen Stationen sowie die konkrete Planung und Genehmigung von Standortflächen seitens der Bezirke finanziert? Antwort zu den Fragen 6 bis 8: Der ursprüngliche Ansatz der räumlichen Einordnung wurde im Bericht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 10.03.2015 (Maßnahmen zur Förderung eines öffentlichen Leihfahrradsystems, Rote Nummer 1327 F) dem Hauptausschuss vorgestellt. In der 77. Sitzung des Hauptausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses am 6. Mai 2015 formulierte der Ausschuss einvernehmlich den Wunsch, die Prioritäten der Standortwahl erneut anzupassen und darauf zu verzichten, bisher bestehende Nutzungen als Kfz-Abstellflächen zu verdrängen. Diese Anregung des Ausschusses wurde umgesetzt. Als bevorzugte Stationsflächen sind daher gemäß Prioritätensetzung Grün- oder Sicherheitsstreifen, Gehwege im Bereich des Unterstreifens oder im rückwärtigen Bereich auf Fußwegniveau im Bereich des Oberstreifens, sowie Randbereiche von Plätzen, Parks oder Grünanlagen vorgesehen. Auswirkungen auf den Fußverkehr in Form von maßgeblichen Einschränkungen oder Behinderungen sind somit ausgeschlossen. Avisierte Stationsflächen werden als Sondernutzung durch den zukünftigen Betreiber beantragt. Die konkrete Genehmigung und damit auch räumliche Einpassung in den öffentlichen Raum sowie die Abrechnung dieser Genehmigung gemäß Sondernutzungsgebührenverordnung obliegt dem jeweils zuständigen Bezirksamt. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Stationsflächen im Straßenraum nicht. Berlin, den 29. April 2016 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2016)