Drucksache 17 / 18 453 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 19. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. April 2016) und Antwort Gemeinschaftsverpflegung in Unterkünften für Geflüchtete: Wie werden besondere Ernährungsbedarfe berücksichtigt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchen Unterkünften für Geflüchtete (Erstaufnahme -, Not- und Gemeinschaftsunterkünften sowie Hostels und Pensionen) sind die Voraussetzungen für die individuelle Zubereitung von Speisen gegeben? Zu 1.: Auf die Antwort des Senats vom 04.03.2016 zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage 17/18002 und die diesbezügliche Anlage 1 wird hinsichtlich der Aufnahmeeinrichtungen und sonstigen Gemeinschaftsunterkünfte mit dem Hinweis verwiesen, dass die dort noch aufgeführten Einrichtungen an den Standorten Gürtelstraße und Otto- Rosenberg-Straße zum 31.03.2016 geschlossen wurden. Zu Hostels, Pensionen oder ähnlichen Beherbergungsbetrieben können diesbezüglich keine Angaben gemacht werden. 2. Nach welchen (Qualitäts-)Standards wird die Gemeinschaftsverpflegung in den Unterkünften für Geflüchtete zubereitet und bereitgestellt? 5. Wie und durch wen wird die Einhaltung von Qualitätsvorschriften für die Zubereitung von Gemeinschaftsverpflegung in Unterkünften für Geflüchtete kontrolliert? 8. Wie wird bei Gemeinschaftsverpflegung in Unterkünften für Geflüchtete auf besondere, entwicklungsbedingte Ernährungsbedarfe bei Kindern der verschiedenen Altersstufen Rücksicht genommen und wer ist verantwortlich dafür? 9. Wie und durch wen werden bei Gemeinschaftsverpflegung besondere, gesundheitsbedingte Ernährungsbedarfe bei Vorliegen bestimmter Erkrankungen wie z.B. Diabetes, Stoffwechselerkrankungen, Adipositas und bei Allergien berücksichtigt? 10. Welche Möglichkeiten gibt es in den Unterkünften mit Gemeinschaftsverpflegung, spezielle Ernährungsbedarfe der Geflüchteten zu decken, die ärztlich angeordnet wurden? Wer ist Ansprechpartner für Betroffene, wer sorgt dafür, wer finanziert? 12. Welchen Stellenwert hat die Ernährung der Menschen in Unterkünften für Geflüchtete für den Senat und was unternimmt er diesbezüglich zur Verbesserung und speziell zur Sicherstellung von gesunder Ernährung auch und insbesondere bei Vorliegen besonderer Ernährungsbedarfe ? Zu 2., 5. und 8. bis 10. sowie 12.: Aufgrund des hohen Stellenwertes einer bedarfsgerechten Versorgung wurden entsprechende Vorgaben für die Betreiberinnen und Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften in die in Berlin geltenden Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Gemeinschaftsunterkünfte aufgenommen. Im Einzelnen sind in den genannten Qualitätsanforderungen (Stand: 01.06.2015) dazu folgende Festlegungen getroffen: In den Unterkünften, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner auf Grund gesetzlicher Vorgaben nur einen Anspruch auf Unterbringung mit Vollverpflegung haben, sind hinsichtlich der Vollverpflegung die nachfolgend genannten Bedingungen zu erfüllen: a. Es sind täglich mindestens drei (bei Bedarf individuell auch mehr) qualitativ und quantitativ ausreichende vitamin- und proteinreiche Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) auszugeben. b. Zusätzlich zu den Mahlzeiten sind alkoholfreie Getränke (Tee, Kaffee, Mineralwasser etc.) in ausreichender Menge (mindestens zwei Liter Wasser pro Person zzgl. anderer Getränke) zur Verfügung zu stellen. c. Für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr werden die erforderliche Baby- bzw. Kleinkindernahrung und Windeln solange der Bedarf besteht, bereitgestellt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 453 2 d. Bei den Mahlzeiten sind eine ausgewogene Ernährung , religiöse Belange der Bewohnerinnen und Bewohner und bei gesundheitlichen Einschränkungen die aus medizinischer Sicht erforderlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen . Die im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LA- GeSo) angesiedelte Arbeitsgruppe Qualitätssicherung für Flüchtlingsunterkünfte kontrolliert sowohl zu den Einweisungsbegehungen als auch bei Routinebegehungen das Essen zu allen Mahlzeiten und überprüft, ob dieses ausreichend und gesund ist und ob bei der angebotenen Verpflegung die Speisevorschriften des Islam (Halāl-Fleisch) berücksichtigt werden. Die Qualitätsanforderungen werden unter Berücksichtigung von Erkenntnissen aus der Verwaltungspraxis stetig mit dem Ziel der Qualitätssicherung fortentwickelt. Hinsichtlich der Verpflegung ist beabsichtigt, die Qualitätsanforderungen um die Vorgabe zu ergänzen, dass bei der Bemessung der Mahlzeiten die Richtlinien (Portionsgrößen ) der Deutschen Gesellschaft für Ernährung einzubeziehen sind. Im Übrigen wird auf die Antworten des Senats vom 12.10.2015 zu den Fragen 4 und 5 sowie 16 und zu Frage 6 der Schriftlichen Anfrage 17/17081 verwiesen. 3. Welcher Kostensatz steht für die Gemeinschaftsverpflegung pro Person in den Unterkünften für Geflüchtete zur Verfügung und wo ist dieser Kostensatz festgelegt ? 4. Wie bewertet der Senat den unter drittens erfragten Kostensatz unter dem Aspekt der Auskömmlichkeit für die Bereitstellung einer ausreichenden, ausgewogenen und gesunden sowie auch besonderen entwicklungs- bzw. gesundheitsbedingten Bedarfen gerecht werdenden Ernährung ? Zu 3. und 4.: Der Verpflegungssatz in den Einrichtungen ist abhängig von den Gegebenheiten vor Ort. Daher liegt der Verpflegungssatz zwischen 8,21 Euro und 17,39 Euro brutto pro Person und pro Tag. Der Verpflegungssatz wird zwischen dem LAGeSo und der Betreiberin /dem Betreiber unter Berücksichtigung der Vorgaben vereinbart, die eine bedarfsgerechte Versorgung nach Maßgabe der vorgenannten Qualitätsanforderungen gewährleisten . 6. Wie werden die Bewohner/innen in die Bewertung der Gemeinschaftsverpflegung in den Unterkünften einbezogen ? Zu 6.: Anregungen der Bewohnerinnen und Bewohner zur Verpflegung werden unterstützt und Betreiberinnen und Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften bereits in den Einweisungsbegehungen durch die vorgenannte Arbeitsgruppe Qualitätssicherung dahingehend beraten, die Bewohnerinnen und Bewohner insoweit einzubeziehen. 7. Welche Möglichkeiten für Anfragen, Vorschläge und Beschwerden gibt es in Bezug auf die Bereitstellung von Verpflegung in Unterkünften für Geflüchtete? Zu 6. und 7.: Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften können sich bei Anregungen, Wünschen, Kritik oder Beschwerden jederzeit an das in der Einrichtung tätige Betreuungspersonal oder die Heimleitung wenden. Darüber hinaus hat das LAGeSo hat für derartige Hinweise bzw. Beschwerden ein E-Mail-Postfach sowie eine Telefonhotline eingerichtet, welche unter der Internetadresse http://www.berlin.de/lageso/soziales/asyl-aussiedler/berli ner-unterbringungsleitstelle/ veröffentlicht sind. 11. Wie steht der Senat zur Überlegung, in Unterkünften für Geflüchtete die Möglichkeit zum Zubereiten von Mahlzeiten durch die Bewohnerschaft selbst zu schaffen und gleichermaßen Ernährungsberatung und - unterstützung bei der Zubereitung von Speisen für besondere Bedarfe wie für Kinder, Schwangere und gesundheitlich Beeinträchtigte sicher zu stellen? Zu 11.: Bei Vorliegen der baulichen und rechtlichen Voraussetzungen einer Unterkunft wird die Zubereitung von Mahlzeiten durch die Bewohnerinnen und Bewohner bereits bei der Herrichtung einer Einrichtung berücksichtigt . Allerdings dürfen dadurch keine obligatorisch zu gewährleistenden Belange des Brandschutz sowie des Infektionsschutzgesetzes beeinträchtigt werden. Berlin, den 11. Mai 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2016)