Drucksache 17 / 18 459 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 21. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. April 2016) und Antwort Übergriffe auf Gerichtsvollzieher Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele tätliche Angriffe auf Gerichtsvollzieher im Zusammenhang mit Vollstreckungsmaßnahmen im Land Berlin sind dem Senat für die Jahre 2013, 2014 und 2015 bekannt (bitte tabellarisch nach Delikten auflisten)? Zu 1.: Derartige Vorfälle werden statistisch nicht erfasst . 2. Zu welchen Verletzungen der Gerichtsvollzieher ist es dabei gekommen? Zu 2.: Eine Statistik hierüber wird nicht geführt. 3. Wie viele Angriffe sind auf sogenannte „Reichsbürger “ zurückzuführen? Zu 3.: Die Präsidentinnen und Präsidenten der Amtsgerichte sind seit mehreren Jahren verpflichtet, der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz über Störungen von Vollstreckungshandlungen der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher durch „Reichsbürger “, die Ihnen bekannt werden, zu berichten. Berichte über körperliche Übergriffe sogenannter „Reichsbürger“ auf Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind in den unter 1. aufgeführten Jahren nicht bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz eingegangen . 4. Welche Maßnahmen wurden bzw. werden ergriffen, um Gerichtsvollzieher gegen Angriffe besser zu schützen? Zu 4.: Im Anschluss an eine umfangreiche Erhebung über Widerstandshandlungen gegen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, welche die Jahre 2008 bis 2012 betraf, wurden von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbrauchschutz, den Amtsgerichten und den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern Überlegungen angestellt, welche Folgerungen aus den Untersuchungsergebnissen zu ziehen sind und wie Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher besser gegen Angriffe geschützt werden können. Wesentliches Ergebnis dieser Überlegungen war die Forderung aller Beteiligten, die Zusammenarbeit zwischen den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern und der Polizei zu verbessern, die spätestens auf ausdrückliches Ersuchen der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher für deren Schutz Sorge zu tragen hat. Aus diesem Anlass wurde in enger Abstimmung mit der Polizei ein Leitfaden für die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern entwickelt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit ist es den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern beispielsweise möglich, bei Vollstreckungshandlungen gegen ihnen unbekannte Schuldner eine Erkenntnisanfrage an die zuständige Polizeidienststelle zu richten, die ihnen dann mitteilt, ob dort Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdungslage bestehen und die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Bedarfsfall bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung begleitet. Eine weitere Forderung, die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher auch im Interesse ihrer Sicherheit mit Sonderparkrechten auszustatten, ließ sich nicht umsetzen . Außerdem wurde beschlossen, die Aus- und Fortbildung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher auf dem Gebiet der Eigensicherung zu verbessern, auszubauen und regelmäßig an die Erfordernisse anzupassen. 5. In welcher Weise sind Gerichtsvollzieher und deren Angehörige im Schadensfall abgesichert? Zu 5.: Gerichtsvollzieherinnen bzw. Gerichtsvollzieher und deren Angehörige haben die Ansprüche, die allen Berliner Beamtinnen und Beamten nach den jeweils geltenden dienstrechtlichen Regelungen zustehen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 459 2 6. Inwiefern werden Gerichtsvollzieher im Rahmen ihrer Ausbildung auf die Konfrontation mit gewalttätigen Schuldnern vorbereitet Zu 6: Eigensicherung ist im Umfang von 12 Doppelstunden Lehrgangsbestandteil, in deren Verlauf auch eine simulierte Konfliktsituation trainiert wird. Im Umfang von 6 Doppelstunden werden konfliktbezogene Gesprächsführung und Deeskalationsmethoden unterrichtet. Darüber hinaus wurde seit kurzem auch ein SAFE- Abwehrtraining (körperliche Verteidigung) im Umfang von 8 Doppelstunden in die Ausbildung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher aufgenommen. Berlin, den 03. Mai 2016 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mai 2016)